Gesetz zur Anpassung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze an das Tiergesundheitsgesetz

RedenUmweltDr. Johanna Scheringer-Wright

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6589


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, erst kürzlich im März dieses Jahres haben wir eine Anpassung des Tierseuchengesetzes durchgewunken hier. Keiner außer unserer Fraktion wollte sich da länger mit beschäftigen. Jetzt haben wir wieder so ein Stückchen Anpassung vor uns liegen, weil das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene verabschiedet wurde.


Im Februar 2010, habe ich nachgelesen, war das Tierseuchengesetz auch im Landtag hier und auch sogar in die Ausschüsse gelangt, weil da unter anderem die Befristung des Gesetzes aufgehoben wurde, weil das ja ein Ausführungsgesetz vom Bundesgesetz ist und das auch unbefristet war. Damals wurde in den Ausschüssen kaum etwas debattiert. Allein im Agrarausschuss wurde angefragt, wie das mit der Befristung ist. Die Befristung ist aufgehoben wegen der Bundesgesetzgebung.


Wenn eine Befristung aufgehoben wird und man hat längere Jahre ein Gesetz in der Praxis gehabt, dann ist da eigentlich die Chance gegeben, eine Evaluierung des Gesetzes durchzuführen und auch über eine Anhörung mal zu sehen, wie hat sich denn das Gesetz überhaupt in der Praxis bewährt. Leider ist das 2010 nicht geschehen. Im März kam dann raus, als ich mich damit beschäftigt hatte, dass die Landesregierung des Landes Thüringen sogar sieben Jahre ohne Ermächtigung gearbeitet hat in diesem Bereich, das musste also dann schnell, schnell, hopp, hopp nachbestimmt werden und die Ermächtigungsgrundlage erteilt werden. Und jetzt sind wir wieder an einem Punkt, wo die meisten Fraktionen hier sagen, dieses Tierseuchengesetz brauchen wir überhaupt nicht besprechen, das ist nur eine Anpassung.


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob Sie sich noch an die letzte Tierseuche in Thüringen erinnern. Mir kommt es so vor, bei Tierseuchen ist das so ähnlich wie mit dem Hochwasser, das passiert und dann wird es verdrängt und niemand will mehr was davon wissen und jeder denkt, das wird schon nicht mehr passieren. Die Realität ist aber anders. Wir haben es beim Hochwasser erlebt.


Bei dem letzten Ausbruch der Vogelgrippe war hier in Thüringen die Bewältigung ja auch eher schlecht als recht. Das hatte fatale Folgen für die Tierhalter. Viele Keulungen mussten vorgenommen werden, wo gar nicht vorher klar war, dass da Geflügel gestanden hat. Das kann man schon mit dem Tierseuchengesetz bekämpfen, weil diese Meldepflicht zum Beispiel in der Tierseuchenkasse ja besteht, aber eigentlich auch gar nicht geprüft wird, ob die durchgeführt wird. Was ich damit sagen will, ist, dass bei Tierseuchen das immer verdrängt wird und hier im Parlament sich nicht die Arbeit gemacht wird, zu prüfen, ob dieses Tierseuchengesetz, so wie wir es haben, sich überhaupt bewährt.


Im vorliegenden Tierseuchengesetz wird dargelegt, wie und auf wen Amtstierärzte im Seuchenfall Aufgaben übertragen können. Sind die Tierärzte in Thüringen dazu in der Lage? Haben wir überhaupt in allen Regionen in Thüringen genügend Tierärzte?


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Jetzt ist es aber gut, jetzt reicht es.)


Das ist die Frage, die man sich schon stellen muss. Wir haben auch einen Ärztemangel, da machen Sie auch dicht und sagen das ist kein Problem, das würde ich gerne bei den Tierärzten schon mal genauer betrachten. Nach Tiergesundheitsgesetz des Bundes muss ein Monitoringprogramm für Tiergesundheit durchgeführt werden. Der Thüringer Landkreistag mahnt an, dass bei einer solchen Einführung das Land die Kosten übernehmen soll. Wird das so? Hat das Auswirkungen auf das Tierseuchengesetz? Könnte man da etwas regeln? Der Deutsche Bauernverband mahnte in Bezug auf die anstehenden Durchführungsverordnungen an, dass die Politik praxisgerechte Lösungen schaffen muss. Ist diese Forderung gerechtfertigt und wenn ja, machen wir das? Alles in allem möchte ich noch einmal betonen: Tierseuchen sind keine kleinen unwichtigen Vorkommnisse. Daher sind die Gesetze, die diese regeln, überlebenswichtig. Es stände uns gut an, endlich auch in dieser Legislatur ordentlich zu beraten, Betroffene zu hören, ob sich das Gesetz so bewährt hat oder verbessert werden müsste. Wir haben dazu auch noch Zeit. Das Bundesgesetz tritt erst am 1. Mai 2014 in Kraft und daher haben wir mit unserer Anpassung auch noch Zeit und sollten Betroffene hören. Ich beantrage daher die Überweisung an den Ausschuss für Soziales und an den Ausschuss für Landwirtschaft. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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