Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und anderer Gesetze
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3895
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Jetzt hätte ich es fast verpasst. Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und anderer Gesetze, der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor in der Drucksache 5/3895. Es ist ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 18. Januar 2012, mit dem die Fraktion DIE LINKE das geltende Thüringer Untersuchungsausschussgesetz hinsichtlich der Stärkung der Rechte von Untersuchungsausschüssen, insbesondere solcher auf Grundlage eines Minderheitenantrags so novellieren möchte, dass es zu einem wirksamen Kontrollwerkzeug des Parlaments, insbesondere der Opposition als Minderheit gegenüber der Regierung wird, zum Beispiel durch eine weitgehend ungehinderte und unabhängige Sachverhaltsaufklärung.
DIE LINKE schlägt unter anderem in ihrem Gesetzentwurf Regelungen zur Ausweitung des Untersuchungsauftrags zur Einsetzung eines Unterausschusses als Minderheitenrecht, Regelungen zur Einführung eines unabhängigen Ermittlungsbeauftragten, wie es ihn im Bundestag schon gibt, die Einführung eines alternativen Abschlussberichts als Sondervotum der Ausschussminderheit und - weiteres Beispiel - einen leichteren Zugang zu den Unterlagen von Untersuchungsausschüssen für die Öffentlichkeit, zum Beispiel für Universitäten und Journalistinnen, vor.
Die erste Beratung zum Gesetzentwurf fand am 26. Januar 2012 hier im Thüringer Landtag statt und der Gesetzentwurf wurde an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen. Dort wurde er in insgesamt fünf Sitzungen beraten. In der ersten Beratung im Ausschuss wurde auf Antrag der FDP-Fraktion eine schriftliche Anhörung beschlossen. Insgesamt sieben Anzuhörende wurden um eine Stellungnahme gebeten. In der Sitzung des Ausschusses am 25. April 2012 brachten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein, in dem unter anderen vorgeschlagen wurde, eine Vorschrift zu gemeinsamen Sitzungen mit anderen Ausschüssen, insbesondere mit Ausschüssen anderer Parlamente, die Möglichkeit einer Verfahrensordnung, die sich der Ausschuss selbst geben können soll, Regelungen zur Erstellung von Wortprotokollen und eine Erweiterung des Verteilerkreises für die Protokolle und noch ergänzende Regelungen zur Aktenvorlage und Aussagegenehmigungen sowie zur Akteneinsicht und Aktenauskunft vorgeschlagen wurden.
Im Rahmen der schriftlichen Anhörung erreichten den Landtag beziehungsweise den Ausschuss insgesamt vier Zuschriften, einmal die von Prof. Brenner von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena, eine Stellungnahme vom Bundesministerium des Inneren, das anstelle des Bundesministeriums der Justiz angeantwortet hat, das eigentlich angefragt war, eine Stellungnahme von Prof. Morlock von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und eine Stellungnahme aus dem Landtag von Rheinland-Pfalz, wo Herr Dr. Glauben stellvertretend für den Direktor des rheinland-pfälzischen Landtags Stellung genommen hatte. Obwohl die Stellungnahmen der Experten in einigen Teilen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE unterstützt hatten, z.B. hatte Prof. Morlock ebenso wie Dr. Glauben das Zustimmungserfordernis der ursprünglichen Antragstellerinnen bei der Veränderung des Untersuchungsgegenstandes durch die Ausschussmehrheit unter dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes begrüßt, obwohl die Experten weitere Fragen aufgeworfen hatten, z.B. die der Erfahrungswerte mit dem Ermittlungsbeauftragten im Deutschen Bundestag, und obwohl die Experten auch selbst weitergehende Vorschläge angedeutet und gemacht hatten, wurde in der Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses am 12.09.2012 der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, den Gesetzentwurf im Ausschuss weiterzuberaten, abgelehnt. Der Ausschuss beschloss am 12.09.2012 mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/3895 zur Ablehnung zu empfehlen und den Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in Vorlage 5/2488 zu dem Gesetzentwurf abzulehnen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen heute zur Beratung vor und die trägt die Drucksache 5/4942. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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