Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Dr. Marit Wagler

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3725

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hoffmann, es ist eben beides. Es sind die häuslichen Abwässer, die aufgrund des zu geringen Anschlussgrads im ländlichen Raum noch in die Vorfluter geleitet wurden, die diese organische Belastung verursachen, und es ist auch Mitschuld der Landwirtschaft, dass viele Thüringer Gewässer den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht genügen können. Gewässerrandstreifen wurden in diesen Dimensionen ausgelegt, damit sich Gewässer wieder freier entwickeln können. Mit dieser Entwicklung geht auch eine Verbesserung der Gewässerstruktur einher und die Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer wird entschieden verbessert.

Was auch mit den Gewässerrandstreifen, vor allen Dingen, wenn sie bewachsen sind, einhergeht, das ist eine Barriere für die Winderosion. Damit schützen diese Gewässerrandstreifen wiederum die Äcker mit ihrem Pflanzenbewuchs vor Winderosion, vor Wassererosion und dienen damit auch dem Bodenschutz, dem Bodenerhalt und können der Landwirtschaft damit dienen.

 

Neben dem Schutz und der Barrierefunktion sind Gewässerrandstreifen wertvolle Lebensräume. Das hat Kollege Möller schon ausreichend ausgeführt. Der Pflanzenbewuchs an den Uferrandstreifen sorgt gerade in Zeiten des Klimawandels für eine vermehrte Beschattung und Kühlung des Gewässers. Das ist gerade jetzt immer wichtiger. Denn mit der geringeren Temperatur der Gewässer steigt die Wasserqualität, auch die Qualität für die Wasserbewohner, und wir können die Gewässer in der Folge vor der globalen Erwärmung – zum Teil zumindest – schützen.

 

Die wichtigste Funktion, die Gewässerrandstreifen für mich aber haben, ist der Rückhalt von Einträgen organischer Nährstoffe, vor allen Dingen von phosphathaltigen Düngemitteln, in Gewässer. Besonders Phosphat, was an Bodenpartikel gebunden ist, wird durch den Pflanzensaum wirksam festgehalten. Es kann nicht mehr in das Gewässer gelangen bzw. in einem viel geringeren Maße. Je nach dem, wie diese Gewässerrandstreifen ausgestaltet sind – dafür brauchen sie natürlich Platz –, können diese Phosphoreinträge bis zu 85 Prozent reduziert werden. Darauf kommt es an.

In der Abwägung muss man also zum Schluss kommen, dass trotz der rigiden Einschränkungen für die Landwirte die Auswirkungen für den Gewässer- und Naturschutz so groß sind, dass sie unbedingt in der jetzigen Form weiterverfolgt werden sollten. Eine Nutzung der Uferrandstreifen in einer in der heutigen konventionellen Landwirtschaft gängigen Art und Weise durch Ausnahmegenehmigungen wiederherzustellen ist nicht zielführend. Dennoch müssen wir über eine neue Synergie von Schützen und Nützen in dem Spannungsfeld von Landwirtschaft und Naturschutz nachdenken, denn die Landwirtschaft kann eben nicht eine immer ökologischere Produktion unserer Lebensmittel und auch noch die Produktion der nachwachsenden Rohstoffe von morgen auf einer immer kleiner werdenden landwirtschaftlichen Fläche schaffen.

 

Das alles ist jetzt auch gerade noch mal durch den Krieg in der Ukraine verstärkt worden. Landwirtinnen und Landwirte müssen bei steil ansteigenden Dünger- und Treibstoffpreisen um ihre Wirtschaftlichkeit kämpfen. Die Lösung solcher Nutzungskonflikte, was letztendlich ein Flächennutzungskonflikt ist, sehen wir allerdings nicht so sehr in einem Zurückgehen, sondern in einem Vorwärtsgehen. Es geht zum Beispiel um die Förderung neuerer Formen der Landwirtschaft, wie zum Beispiel Dauerkulturen, die Durchwachsene Silphie. Es geht um Agroforstsysteme, Kurzumtriebsplantagen. Das Allerwichtigste aber ist der Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche für die Urproduktion. Das gelingt am besten eben nicht durch eine Unterdimensionierung der Gewässerrandstreifen. Natürlich hat das zur Folge, dass die Hektar in den genannten Dimensionen der Landwirtschaft für die Produktion eingeschränkt werden. Dennoch, der größte Vorteil für die Landwirtschaft ist, wenn wir Flächenversiegelung vermeiden, wenn wir eine gleichwertige Entsiegelung auf den Weg bringen und wenn wir mehr Fläche, mehr Brachen revitalisieren. Deswegen kann das Ziel der Linken nur eine Netto-Null-Neuversiegelung sein und wir lehnen diesen Antrag ab.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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