Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässer-randstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Dr. Marit Wagler
RedenMarit Wagler

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3725

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, liebe Zuschauer, zunächst noch einmal zur Klärung des Gegenstandes: Gewässerrandstreifen sind Streifen für den Gewässerschutz, die für die Landwirtschaft einer eingeschränkten Bewirtschaftung unterliegen – im Außenbereich von zehn Metern und in Innenlagen von fünf Metern Breite. Viele Argumente wurden schon beim letzten Mal ausgetauscht, als wir diesen Gegenstand hier diskutiert haben. Ich möchte heute für die Koalition noch mal zusammenfassen:

Innerhalb der Gewässerrandstreifen gibt es natürlich Einschränkungen für die Landwirtschaft. Diese Einschränkungen sind für die Landwirtinnen und Landwirte auch nicht einfach, wurden aber als notwendig erachtet, um den guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer herzustellen. Denn neben den häuslichen Abwässern war es auch die organische Belastung aus der Landwirtschaft, durch welche die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt wurden, die den guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer vorschreibt. 2019 waren es in Thüringen nur 10 Prozent der Gewässer, die diesen guten chemischen und ökologischen Zustand zu erfüllen vermochten, und bis 2027 müssen es 70 Prozent sein.

 

Gewässerrandstreifen dienen auch besonders zum Erreichen dieses Zieles, wenn nicht drohen uns Vertragsstrafen. Gewässerrandstreifen dienen mit ihrem Pflanzenbewuchs der Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch der Verbesserung der Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer. Sie bieten eine wirksame Barriere gegen den Eintrag von Stäuben, Pflanzenschutzmitteln und Phosphaten. Gewässerrandstreifen sind auch wertvolle Lebensräume, die durch ihren Strukturreichtum wertvolle Biotope bieten und vielen Tierarten einen Raum zum Leben geben. Und sie dienen auch der Biodiversität, die auch gerade durch unsere intensive Nutzung unserer landwirtschaftlichen Flächen gefährdet ist. Die wichtigste Funktion von Gewässerrandstreifen ist und bleibt aber der Rückhalt von Einträgen organischer Nährstoffe und vor allen Dingen phosphat- und stickstoffhaltiger Düngemittel ins Gewässer. Gerade bei den Phosphaten stammen ca. 50 Prozent aus der Landwirtschaft.

 

Aber es gibt eben auch berechtigte Bedürfnisse der Landwirtschaft. Für die Landwirte ist es eine Notwendigkeit des Überlebens, ihre Flächen nicht nur wirtschaftlich so ertragreich wie möglich zu bewirtschaften, sondern auch nachhaltig. Schon bei der letzten Aussprache hat sich hier auch das Hauptproblem herauskristallisiert: das eines Flächennutzungskonfliktes.

 

Heute gibt es durch den Ukrainekrieg und seine Folgen noch einmal mehr den Druck auf die Landwirtschaft, Flächen nicht nur für die Energieerzeugung bereitzustellen, sondern auch für die Lebensmittelversorgung und die Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, die in unserem Land sichergestellt werden müssen. Dennoch kann das jetzt nicht heißen, dass wir die im Klimawandel immer knapper werdende Ressource Wasser wieder stärker belasten, denn Wasser brauchen wir alle, und zwar in einer guten und sauberen Form.

 

Die Koalition lehnt daher den Antrag ab. Wir sehen die Lösung des Flächennutzungskonfliktes nicht in einem Schritt zurück, sondern in einem Schritt nach vorn. Denn wenn wir die Flächen für die Landwirte und Landwirtinnen erhalten wollen, müssen wir dort angreifen, wo am meisten Fläche verloren geht: für den Bau von Verkehrs-, Siedlungs- und Gewerbeinfrastruktur. Hier sollten wir ansetzen und durch Brachflächenrevitalisierung und Flächenversieglung Ausgleich schaffen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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