Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5058
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Weber, es ist schon manchmal erstaunlich, dass offensichtlich ein Drittel dieses Hauses ausreicht, um demokratische Mehrheiten darzustellen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als wir dieses Gesetz überwiesen bekommen haben, war klar, es gibt beim Waldgesetz einen großen Überarbeitungsbedarf. Leider ist mit dem hier vorliegenden Papier der Beschlussempfehlung aus unserem Ausschuss dieser Überarbeitungsbedarf nur teilweise umgesetzt. Es gab eine lange Streiterei - ich sage einmal, viel Wind um nichts - ohne Ergebnis. Wir hätten das Verfahren deutlich schneller durchführen können, wenn wir uns das erspart hätten. Durch diesen langen Streit kam es dazu, dass die Ermächtigung für die neue Fünfte Durchführungsverordnung zu den Beförsterungskosten nicht erteilt wurde und dass das Ministerium seine bisherige Verordnungsermächtigung, die es ja durchaus hatte, bloß eben nicht ausreichend für die neue 5. DVO, nutzte, um die alte 5. DVO um zwei Jahre zu verlängern. Das führt jetzt zu dem Problem, dass wir zwar im Januar im Ausschuss unser Einvernehmen zur neuen Beförsterungsrichtlinie erteilen können, was in etwa 2 Mio. € Mehreinnahmen im Jahr bedeuten würde. Aber da die kommunalen Haushalte mit der alten Regelung geplant haben, da die Betriebe der Waldbesitzer mit der alten Regelung geplant haben, gehe ich davon aus, dass die neue Regelung im nächsten Jahr nicht mehr kommen wird. Man muss also feststellen, dass die Verabschiedung der alten Regelung für das nächste Jahr zu Kosten für ThüringenForst in Höhe von 2 Mio. € führt. Meine Damen und Herren, positiv am vorliegenden Gesetzentwurf, an der Beschlussempfehlung ist, dass die Mitwirkungsrechte des Parlaments gestärkt wurden. Dafür möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich danken, denn die Frage, wie hoch Beförsterungskosten wirklich sein sollen, ist eine, die aus meiner Sicht nicht nur dem Handeln der Landesregierung unterliegen sollte. Sie sollte vom Landtag mit bestätigt werden und das haben wir hier festgelegt.
Was in dem Zusammenhang leider keine Mehrheit im Ausschuss fand, war die Mitwirkung von ThüringenForst. Hier war die Landesregierung der Auffassung, dass es sich um eine untere Behörde handelte und mit einer unterer Behörde setzt man sich als oberste Behörde nicht ins Einvernehmen. Natürlich ist die Beförsterung von Privat- und Kommunalwald im Rahmen des Gemeinschaftsforstamts eine hoheitliche Aufgabe von ThüringenForst. Aber selbstverständlich hat ThüringenForst mit der Wahrnahme dieser Aufgabe verbunden immense Kosten. Ein wesentlicher Teil des Betriebsergebnisses ist es, auch Einnahmen aus der Beförsterung zu erzielen. Wenn man hier um Millionen hin und her jongliert, kann man auch den Wirtschaftsplan einer Anstalt öffentlichen Rechts durcheinanderwirbeln. Deshalb hoffe ich, dass die Zusage des Ministeriums steht, dass die Anstalt öffentlichen Rechts hausintern in Zukunft ein wesentliches Wort mitzureden hat, wenn es um Neuregelungen der Beförsterungskosten geht.
Meine Damen und Herren, wir haben andere Änderungsanträge gestellt im Rahmen der Ausschussberatung. Wir wollten zum Beispiel die verpflichtende Walderhaltung erhalten. Herr Weber ist vorhin darauf eingegangen und hat gesagt, es gäbe nicht genügend Flächen für Aufforstungen, wenn denn irgendwo eine Neuversiegelung stattgefunden hat und dem Wald geopfert wurde, weshalb man also auch Geld stecken soll in den Waldumbau statt in die Walderhaltung.
Meine Damen und Herren, wir haben schon viele Sonntagsreden gehört gegen die zunehmende Flächenversiegelung. Richtige Schritte eingeleitet hat unser Land bisher noch nicht, um dem ein Ende zu bereiten.
(Beifall DIE LINKE)
Das, was jetzt passiert, ist, dass in Zukunft die Flächenversieglungen dazu führen werden, dass wir Waldverlust erleiden. Beim Grünland ist eine Grenze eingeführt, unter die das Grünland nicht sinken darf. Da werden ansonsten Maßnahmen ergriffen, damit der Grünlandanteil erhalten bleibt. Die landwirtschaftliche Nutzfläche, da kämpft der Bauernverband zu Recht wie ein Löwe drum, um jeden Hektar. Und das, was dann hier passiert, ist, dass man dem Forst Geld dafür gibt, dass er akzeptiert, Flächen zu verlieren, und dieses Geld dafür in den Waldumbau an anderer Stelle steckt. Das, meine Damen und Herren, finde ich den falschen Weg. Ich finde, dass die Walderhaltungsabgabe im Gegensatz dazu so hoch sein müsste, dass man die Flächenverfügbarkeit dort herstellt, wo wir genügend Flächen haben, nämlich im Bereich von versiegelten Flächen, die keiner mehr braucht. Und, Herr Weber, wenn man durch unser Land fährt, kann man sich genug ansehen, wo Immobilien herumstehen, die schon lange aufgegeben sind, wo aber niemand bereit ist, das Geld in die Hand zu nehmen, um diese zurückzubauen und damit der Natur wieder zur Verfügung zu stellen. Das hätten wir mit diesem Gesetz ändern können.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, was wir ebenfalls noch beantragten, war, die regionalen Forstausschüsse wieder einzuführen. Die sind mit der Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts weggefallen und die Regelung, die jetzt noch im Waldgesetz steht, ist an die neue Zeit nicht angepasst. Auch damit konnten wir uns leider nicht durchsetzen. Wir stellen heute einen Antrag aus dem Ausschuss noch mal zur Diskussion. Und zwar geht es hier um die Frage des Verbots des Reitens im Wald auf befestigten Wegen. Ich sage hier explizit noch mal: das Reiten auf befestigten Wegen. Die beiden Kolleginnen, also der Kollege Weber und die Kollegin Mühlbauer, die die SPD im Ausschuss vertreten haben, waren in der letzten Legislatur noch nicht unter uns, deshalb verstehe ich - auch in der vorletzten noch nicht -, dass sie mit abgelehnt haben, was wir hier vorgelegt haben. Wenn Sie sich noch daran erinnern könnten, wie Christine Klaus, damals Vorsitzende des Umweltausschusses, hier am Pult stand und vehement gegen dieses Verbot des Reitens auf befestigten Wegen vorging, sie hatte damals die Pferdekennzeichen noch an ihre Haare gekettet, um deutlich zu machen, was die Pferde erwartet und was die Reiter erwartet, dann wäre vielleicht die Entscheidung anders gefallen. Ein großer Teil Ihrer Fraktion war damals schon zugegen und hat damals zu Recht gegen diese bürokratische Regelung im Waldgesetz gestimmt.
Meine Damen und Herren, das, was hier festgelegt wurde, ist eine praxisuntaugliche Regelung. Das sieht man daran, dass auf den ausgewiesenen Reitwegen häufig die Kennzeichnung fehlt heutzutage,
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist nicht wahr.)
das sieht man daran, dass viele Pferde im Wald unterwegs sind ohne Kennzeichen und dass die Reiter im Regelfall gar nicht wissen, wo sind denn jetzt die Reitwege. Das ist übergeblieben von dem einstmaligen Traum, dass wir ein landesweites Reitwegenetz hätten, was die Touristen und die Reiter in Größenordnungen anzieht.
Meine Damen und Herren, alleine wenn man sich mal ansieht, wie die Nachfrage nach den Pferdekennzeichen ist, die sind zum echten Ladenhüter geworden und ich glaube, dass die Zahl der Pferde in Thüringen und die Zahl der ausgegebenen Pferdekennzeichen wirklich sehr, sehr weit voneinander entfernt sind.
Meine Damen und Herren, wenn man sich den bürokratischen Aufwand zum Ausweisen von Reitwegen mal ansieht, dann stellt man erst recht fest, wie unsinnig diese Regelung ist.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist doch alles erledigt.)
Deshalb bitte ich in diesem Zusammenhang noch einmal, unserem Änderungsantrag heute zuzustimmen und einen Teil zur Entbürokratisierung in diesem Land beizutragen.
(Beifall DIE LINKE)
Insgesamt müssen wir feststellen, dass das Waldgesetz den Anforderungen, die an die Novelle hätten gestellt werden müssen, nicht gerecht wird. Deshalb lehnt unsere Fraktion dieses Gesetz ab. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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