Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5058
Nun musste ich doch noch mal vor. Herr Staatssekretär, wir werden aus dem Protokoll das noch mal raussuchen mit dem Wunsch, die Fünfte DVO zu bekommen, aber ich sage es dann gleich noch, es wäre schön, wenn Sie sie uns in der nächsten Woche zuleiten könnten, damit wir es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dann auch korrekt mit betrachten können und nicht nur vom Hörensagen darüber reden.
Zwei Dinge haben mich noch hier vor gerufen, auf der einen Seite das Erstaunen über die Aussage der GRÜNEN-Fraktion, dass man nicht mehr dafür ist, den Wald flächenmäßig in seiner Größe zu erhalten in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehren.)
Da sollten wir … Es geht hier um die Walderhaltungsabgabe, Herr Dr. Augsten, und Fakt ist eines, wenn Wald in Größenordnungen durch Infrastrukturprojekte in Anspruch genommen wird, musste diese Fläche bisher wieder zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Änderung, wie sie im Waldgesetz durchgeführt wird, muss das dann nicht mehr sein, sondern dann kann ich dafür zum Beispiel Weißtanne in den Wald pflanzen und sagen, es ist auch erledigt. Dementsprechend habe ich dann bei einem Autobahnbau oder bei einem Trassenbau für eine neue Stromtrasse das Problem, dass ich entsprechend Wald netto verliere.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt keine neuen Trassen oder Autobahnen.)
Mein Ziel wäre, dass wir beim Wald und bei der landwirtschaftlichen Fläche gleich bleiben und stattdessen Flächen in Anspruch nehmen, die eben keiner mehr braucht. Davon haben wir noch eine ganze Reihe da. Herr Staatssekretär ist auf die landwirtschaftlichen Flächen eingegangen, aber wenn ich mir angucke, wie viele ehemalige Urlaubsheime und was weiß ich in der Landschaft noch herumstehen, welche Gewerbeflächen wir nicht brauchen, die dort irgendwo noch mit Altgewerbe bedeckt in der Landschaft herumstehen, da gäbe es hier schon noch Möglichkeiten und darüber können wir sicher auch noch mal reden.
(Beifall Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE)
Die zweite Geschichte, die mich vorgetrieben hat, Frau Mühlbauer, Sie sind auf den Hainich eingegangen. Ich denke, das hat jetzt zwar mit dieser Gesetzgebungsarbeit von uns in der nächsten Zeit nichts zu tun.
(Beifall Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weil, wir brauchen dafür kein Gesetz, aber, ob man jetzt der Meinung von Herrn Staatssekretär ist oder der von Frau Mühlbauer, ich bin der Meinung von Frau Mühlbauer, das ist relativ egal. Ich glaube, was die Aufgabe von Landespolitik ist, dass der Nationalpark Hainich sich vernünftig entwickeln kann, und dass die Forstanstalt ihren Aufgaben z.B. im Bereich von ihrer Flächenbetreuung auch nachkommen kann. Da hakt es eben zurzeit beim Hainich, das muss man so deutlich sagen. Die Forstanstalt hat mit dem Hainich Kosten für die Verkehrssicherungspflicht und hat letzten Endes eigentlich vom Hainich nichts. Wenn die Flächen des Hainich an den Nationalpark übertragen würden, oder besser gesagt, an den Freistaat Thüringen zurück übertragen würden, dafür brauchen wir keine Gesetzesänderung, könnte man diese Konflikte einfach beseitigen, die zu einem bürokratischen Aufwand führen, der aus meiner Sicht nicht erforderlich ist.
(Beifall Abg. Mühlbauer, SPD)
Herr Abgeordneter Kummer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Augsten?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Gern.
Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Ja, Kollege Kummer, damit keine Missverständnisse entstehen. Können Sie mir folgen, wenn ich sage, oder meine Fraktion sagt, dass Walderhaltung ja, aber nicht zu dem Preis, dass dafür landwirtschaftliche Nutzfläche verloren geht? Für alles Andere wären wir offen. Können Sie das nachvollziehen?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Das war was Anderes, als das, was Sie vorhin gesagt haben. Weil, Sie wollten der Passage im Gesetzentwurf zustimmen und das hätte bedeutet, keine Walderhaltung mehr, zwingend.
(Beifall Abg. Mühlbauer, SPD)
Und diese Aussage, die kann ich unterschreiben. Dafür müssen wir dann eine Regelung finden. Wie gesagt, beim Hainich, wir haben eine Bitte an die Landesregierung, noch mal zu prüfen, inwieweit die Flächenrückübertragung von der Anstalt nicht erfolgen kann. Ich glaube, die Anstalt wäre eher dankbar, wenn ihr diese Bürde abgenommen würde. Wir hätten dann z.B. auch in der Frage Jagd im Nationalpark einiges leichter. Weil, die Nationalparkverwaltung hat genügend Leute, um dort die Jagd durchzuführen, darf es aber nicht, weil ihr die Fläche nicht gehört, während Thüringen Forst gar kein Personal dort mehr vorgehalten hat, um die ausreichende Bejagung im Nationalpark durchzuführen. Das sind alles so Dinge, die damit passiert sind, mit dieser Flächenübertragung an die Anstalt, wo es einfach hakt und ich denke, das sollten wir lösen, unabhängig davon, ob einem die Mehrheitsentscheidung hier im Parlament gefällt oder nicht.
(Beifall Abg. Mühlbauer, SPD)
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