Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5058
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem Frau Hitzing ja sehr vertiefend auf Gründe der Jagd eingegangen ist, die sich sicherlich in dieser Plenarsitzung beim Kormoran noch fortsetzen lassen - also ich stelle mir dann so vor, der Kormoran als Prädator auf dem Terminaltrieb sitzend und mit seinem aggressiven Kot den Baum zum Absterben bringend -, da werden wir noch einiges an Beispielen erfahren. Ich denke, da brauche ich nicht mehr so intensiv auf die Fragen der Jagd eingehen.
Ich möchte zu dem Punkt nur noch eins sehr deutlich machen: Damit, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses die Möglichkeit schafft, dass die künftigen Änderungen von Jagdzeiten im Einvernehmen mit dem Fachausschuss erfolgen müssen, wird der doch sehr heftigen Diskussion um Jagdzeiten Rechnung getragen. Auch im Vorfeld der heutigen Sitzung hat es wieder aufgeregte Anrufe von Jägern gegeben, die da meinten, jetzt würden die Jagdzeiten auf das Rotwild geändert und Ähnliches. Das war überhaupt nicht Ansinnen der gegenwärtig geplanten Änderung von Jagdzeiten, da ging es nur darum, dass die Jagdzeit des Rehbocks an die der Ricke angeglichen wird. Aber sicherlich wird es in der Zukunft auch noch Änderungen von Jagdzeiten geben. Da besteht dann die Gewähr, dass sich Betroffene, die dort ihre Meinung äußern wollen, auch gegenüber dem Fachausschuss im Thüringer Landtag äußern können und dass dann dort abgewogen wird, ob die Vorschläge der Regierung Gehör finden oder nicht. Ich halte das für eine Stärkung des Parlaments und für den richtigen Weg, den der Ausschuss hier beschreitet und möchte deshalb wirklich empfehlen, diesem Gesetzentwurf hier zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, auf der Tagesordnung steht aber auch das Waldgesetz und deshalb möchte ich hierzu ein paar Worte mehr sagen. Ich bin vorhin der Ausschussberichterstattung schon darauf eingegangen, dass der Grund für die Abtrennung des Waldgesetzes vom Jagdgesetz die Diskussion um Windkraft im Wald war. Ich muss eindeutig sagen, dass diese Diskussion nicht in das Waldgesetz gehört, meine Damen und Herren.
Wir haben im Waldgesetz überhaupt keine Regelung in der Richtung und wir haben sie auch nicht im Naturschutzgesetz. Es gibt überhaupt keine gesetzliche Regelung in Thüringen, die Windkraft im Wald untersagen würde. Was wir brauchen - das ist meine Überzeugung und das haben wir hier auch schon mehrfach diskutiert -, ist ein Windenergieerlass, der klar festlegt, wo gehört Windkraft hin und wo nicht und der dabei klar die Kriterien definiert - Schutz der Menschen, Schutz der Natur, ausreichend Wind - und nach diesen Kriterien abwägt, wo die geeigneten Standorte sind und das relativ unabhängig davon, ob es sich um Wald oder Offenland handelt.
Meine Damen und Herren, mit dem Aufschieben des Waldgesetzes wegen dieser Diskussion, die an diesen Punkt nicht gehört, passieren aber andere Dinge, die ich für unverantwortlich halte. Vor allem kommt es zu einer weiteren Subventionierung von Großwaldbesitzern. Ich will hier nur an den Rechnungshofbericht erinnern, der ganz klar gesagt hat, dass es nicht Aufgabe des Steuerzahlers ist, Menschen, die ein sehr, sehr großes Vermögen haben - und ich sage mal, 1.000 ha Wald sind ein sehr, sehr großes Vermögen -, weiterhin zu subventionieren. Wenn man sich anschaut, welche Vertreter das sind, dann könnte man fast zum Schluss kommen, dass die SPD-Fraktion, die Prinzen dieses Landes, als neues Wählerpotenzial entdeckt haben. Ich kann Ihnen nur sagen, das sind sehr wenige. Das wird nicht reichen, um die nächsten Landtagswahlen zu gewinnen. Aber, meine Damen und Herren, Gerechtigkeit bei der Beförsterung und bei den Beförsterungskosten wäre vielleicht etwas, womit man punkten kann. Wir machen uns auch lächerlich, wenn die Fünfte Durchführungsverordnung, die regelt, wie Beförsterungskosten zu erheben sind, nach jahrelanger Diskussion immer noch nicht auf den Weg gebracht wird. Zum Jahresende läuft die Regelung aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Regelung, wo durch die justizförmliche Prüfung zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf festgestellt wurde, dass sie nicht der Ermächtigung entspricht, die erteilt wurde, dann einfach verlängert werden kann. Wie soll denn die Forstanstalt in Zukunft für ihre Leistungen, die sie für private und kommunale Waldbesitzer erhebt, dann die entsprechenden Kosten geltend machen können?
Meine Damen und Herren, als das Gesetz zur Gründung der Forstanstalt hier verabschiedet wurde, da sind die Zuführungen an die Forstanstalt vom Landtag geregelt worden mit der Maßgabe, dass die Änderung der Fünften DVO kommt und damit auch die zusätzlichen Einnahmen. Man kann nicht so tun, als ob das keine Auswirkungen hätte. Das, was wir im Moment tun, ist im schlimmsten Fall, dass wir im nächsten Jahr gar nicht mehr wissen, wie Beförsterungskosten erhoben werden sollen. Aber damit stellen wir auch das Gemeinschaftsforstamt infrage.
Meine Damen und Herren, deshalb hoffe ich, dass es schnellstmöglich gelingt, das Waldgesetz doch noch auf den Weg zu bringen. Ich wünsche mir, dass bei den Beförsterungskosten doch eine Einvernehmensregelung mit dem Ausschuss erteilt wird, damit wir dann klären können, dass bestimmte Ungerechtigkeiten, die ich gegenwärtig noch in der Fünften DVO sehe, auch in dem Entwurf, beseitigt werden.
Was beim Waldgesetz außerdem dringend zu ändern wäre, ist zum Beispiel die Frage der Forstamtsausschüsse, die dort noch drinstehen, Forstamtsausschüsse, die u.a. dazu dienen sollen, bei der Besetzung von Revierleiterstellen mitzureden.
Meine Damen und Herren, was mit dieser gesetzlichen Regelung der Forstanstalt eingebrockt wurde, das haben wir neulich in der Diskussion beim Forum „Wald, Wild und Menschen“ auf der Messe erleben dürfen, nämlich dass der Vorwurf kam vom Gemeinde- und Städtebund, dass die Forstanstalt Recht und Gesetz gebrochen hätte bei der Neufestlegung von Revieren. Denn im Waldgesetz steht drin, wenn ein Drittel Privatwaldeigentum ist im Revier, dann darf der Forstamtsausschuss mitreden bei der Besetzung der Revierleiterstelle. Da steht auch drin, wenn über die Hälfte Kommunalwald ist im Revier, darf die kommunale Seite bei der Besetzung der Stelle mitreden.
Meine Damen und Herren, das widerspricht öffentlichem Dienstrecht. So etwas geht überhaupt nicht. Dementsprechend ist das Waldgesetz aus meiner Sicht in dieser Passage einfach gesetzwidrig. Diese Änderungen müssen vorgenommen werden. Auch das ist dringend nötig, um der Forstanstalt Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein weiterer Punkt, den ich mir wünschte, wäre die Entschlackung des Waldgesetzes von bürokratischen Aufwendungen. Ich bin in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf schon auf die Frage reiten im Wald eingegangen. Ich will hier nur noch mal deutlich machen, allein wenn man sich die letzte Förderrichtlinie anguckt, muss man feststellen, dass die Frage der Entbürokratisierung, auch gerade die Frage der Entlastung unserer Bediensteten im Landesforst, bei dem Schreiben der Förderrichtlinie offensichtlich nicht das Wichtigste war. Ich denke, solche Dinge müssten in Zukunft mit der Forstanstalt abgestimmt werden. Auch das könnte man im Waldgesetz festlegen, damit man vom Aufwand her sehen kann, was ist machbar, was ist nicht machbar. In der Landwirtschaft ist man da schon viel weitere Wege gegangen, um Aufwand für die Landwirtschaftsämter zu reduzieren. Ich denke, im Forstbereich sollte darüber auch gesprochen werden. Dazu braucht es die Einbeziehung der Forstanstalt.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch mal darum bitten, dem Jagdgesetz in seinen Änderungen zuzustimmen und, wie gesagt, bringen Sie das Waldgesetz auf den Weg, das ist das Wichtigste als Botschaft vom heutigen Tag. Ich hoffe, dass die SPD es sich nicht länger vorwerfen lassen möchte, den Großwaldbesitzern weiterhin Subventionen zu gewähren. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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