Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5058
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser uns vorliegende Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein großartiges Beispiel für die Kompetenz der Juristen unserer Landesregierung. Seit vielen Jahren erhebt der Freistaat Thüringen Kosten für die Beförsterung von privaten und kommunalen Waldbesitzern. Das wird in der sogenannten Fünften Durchführungsverordnung geregelt. Plötzlich, wenn der Thüringer Rechnungshof sagt, diese Beförsterungskosten sind zu niedrig gerade für den großen Waldbesitz, es müsste hier eine Änderung geben, und anschließend eine neue Fünfte Durchführungsverordnung erarbeitet wird, stellt ein Jurist fest, dass es bisher noch nie eine Rechtsgrundlage dafür gab, dass es eine solche Verordnung gibt. Ich finde, das ist schon ein sehr interessanter Vorgang. Wenn man dann den Zeitpunkt dieser Erkenntnis mit dem Zeitpunkt des Einleitens dieses Gesetzentwurfs hier im Thüringer Landtag vergleicht, dann ist erstaunlich, wie viel Zeit man ins Land gehen ließ, um die ja eigentlich schnellstmöglich zu erlassene Änderung hier durchzuführen, denn ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage die Beförsterungsverträge, die inzwischen geschlossen wurden, erfolgten.
Meine Damen und Herren, es gibt Handlungsbedarf, auch Handlungsbedarf mit Blick auf die Einnahmen der Landesforstanstalt, die natürlich von den höheren Beförsterungseinnahmen von Großwaldbesitzern ein Stück weit profitieren könnte, um ihre Personalprobleme, die sie immer noch hat, zu lösen. Aber auf der anderen Seite muss man auch feststellen, dass an der Fünften Durchführungsverordnung noch einiges zu ändern wäre. Wenn man heute Gespräche führt - Herr Staatssekretär, Sie sind darauf eingegangen, auf die übergroße Zustimmung der Angehörten zu dem Gesetzentwurf, natürlich steht da nichts weiter zu den Inhalten der Fünften DVO drin - mit Betroffenen, kommt man zum Beispiel zu der Feststellung, dass Waldgenossenschaften gleichbehandelt werden mit Einzelwaldbesitzern ab einer bestimmten Größenordnung. Das ist natürlich nicht vergleichbar. Wenn ich eine 500 ha große Waldgenossenschaft habe mit 500 Mitgliedern oder mehr - der durchschnittliche Privatwaldbesitz in Thüringen ist 1 ha groß -, dann ist klar, dass diesen Waldbesitzern gegenüber in der Waldgenossenschaft eine Abrechnung erfolgen muss, dass steuerlich dort Dinge zu beachten sind und das alles mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.
Die Frage ist, gerade wenn man Waldgenossenschaften will und große Waldgenossenschaften will - das ist erklärtes Ziel auch von der Landesregierung in der Vergangenheit immer gewesen, um Privatwald in die Beförsterung zu bringen, um Wertschöpfung aus dem dortigen Holz zu ermöglichen -, ob man dann diese Genossenschaft nicht besserstellen sollte als private Waldeigentümer. Ich denke, das ist erforderlich und deshalb muss man auch noch einmal über die 5. DVO reden. Ich glaube, es wäre günstig, bei der Erstellung der 5. DVO auch die Forstanstalt mitreden zu lassen. Dem uns vorliegenden Gesetzentwurf können wir entnehmen, dass diese Beförsterungskosten in Zukunft geregelt werden sollen zwischen dem für Forsten zuständigen Ministerium, dem Innenministerium und dem Finanzministerium. Die Leute schimpfen draußen alle; ja, diese Erhöhung der Beförsterungskosten, das kommt, weil eine Forstanstalt gegründet wurde, und die will jetzt ordentlich Geld verdienen. Die Forstanstalt wird ja aber gar nicht gefragt, zumindest nicht nach diesem Gesetzentwurf. Die Forstanstalt muss aber letzten Endes mit den hier festgelegten Parametern umgehen können. Also sprich, wenn ich die Beförsterung so bürokratisch gestalte - und da fallen mir Beförsterungsverträge für 0,5 ha große Eigentümer ein, wir hatten die Diskussion einmal im Ausschuss, wo wir Spannendes hören durften, dass es völlig wurst ist, ob diese 0,5 ha sich vielleicht noch auf 20 Stücken unterteilen -, also, wir vermitteln Waldeigentümern, dass wir 50 m² große Stücken regelmäßig im Jahr aufsuchen würden und würden für wenige Euro hier feststellen, steht da ein Käferbaum drauf oder nicht oder hat es da einen Windbruch gegeben. Das ist doch alles absurd, das kann man doch für dieses Geld gar nicht leisten und noch dazu bei ständig schrumpfendem Personal. Also, glaube ich, muss auch in Hinsicht der Entbürokratisierung und einer vernünftigen Neuregelung eine Überarbeitung zusammen mit der Forstanstalt erfolgen. Beförsterung muss auch wirtschaftlich sein.
Meine Damen und Herren, deshalb sehe ich einigen Redebedarf in diesem Bereich, wie gesagt das Mitspracherecht der Forstanstalt, vielleicht wäre es auch hilfreich, ein Mitspracherecht des Fachausschusses dort zu ermöglichen. Ich will in dem Zusammenhang nur darauf verweisen, dass unserem Ausschuss zugesagt wurde, diese 5. Durchführungsverordnung zur Verfügung gestellt zu bekommen, bevor sie in Kraft tritt. Da warten wir noch heute drauf, obwohl sie inzwischen offensichtlich jedem Waldbesitzer vorliegt.
(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Nein, das stimmt nicht.)
Das ist ein Umgang mit dem Parlament, den ich auch nicht beglückend finde.
Meine Damen und Herren, zum nächsten Punkt, der in diesem Gesetz geregelt wurde - die Walderhaltungsabgabe. Aus meiner Sicht geben wir hier das Ziel auf, die Neuversieglung in den Griff zu bekommen.
(Beifall DIE LINKE)
Es gibt die Empfehlung des Nachhaltigkeitsbeirates - dass wissen wir alle, da haben wir auch schon mehrfach darüber diskutiert -, Nettoneuversieglung null. Wenn wir das wirklich hinbekommen, kann die Walderhaltungsabgabe mit dieser klar begrenzten Aufgabe, nämlich wieder Wald zur Verfügung zu stellen für Wald, der entfernt wurde, erhalten bleiben. Da muss die Walderhaltungsabgabe eben auf eine Höhe gebracht werden, dass ich damit auch entsiegeln kann. Das wäre eine hilfreiche Geschichte, denn dann würden wir wieder versiegelte Flächen in Wert setzen, weil auch diese Flächen dann infrage kämen, um Wald darauf anzulegen. Mal abgesehen davon, gibt es Zuschriften zum Gesetzentwurf von Anzuhörenden, die der Landesregierung sagen, was habt ihr denn, ihr habt genügend Flächen, die man bewalden könnte. Das landwirtschaftliche Vermögen des Freistaats Thüringen könnte für solche Zwecke auch genutzt werden. Diese Auffassung kann man sicher diskutieren, sie widerspricht ein Stück weit der Begründung des Gesetzes, wobei ich auch sagen muss, ich verstehe, wenn wir sagen, wir wollen landwirtschaftliche Fläche nicht weiter bewalden, weil wir sie auch zwingend für die landwirtschaftliche Produktion brauchen. Aber, wie gesagt, dann hätten wir noch die Möglichkeit zu sagen, wir gehen auf Entsiegelung, um die entsprechenden Beiträge gegen neue Versiegelungen hier zu leisten.
(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Machen wir doch.)
Meine Damen und Herren, nachdem diese beiden Dinge geregelt wurden, war Schluss. Es ist ein sehr übersichtlicher Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes, der uns hier vorliegt, aber man hätte das alte Waldgesetz schon noch einmal Korrektur lesen sollen, dann wäre z.B. aufgefallen, dass es dort eine Regelung zu den Forstausschüssen bei den Forstämtern gibt, die eigentlich so nicht bestehen bleiben kann; es gibt die Forstämter nicht mehr als untere Forstbehörden, dementsprechend müsste diese Regelung geändert werden. Ich glaube aber, dass es einen Diskussionsbedarf auch auf Ebene der ehemaligen Forstämter zwischen den Forstmitarbeitern und den Waldbesitzern und den betroffenen Verbänden gibt und dass man prüfen sollte, inwieweit es hier eine neue Rechtsgrundlage für diese bewährte Zusammenarbeit auf der ehemals unteren Ebene geben kann. Vielleicht kann man den Landesforstausschuss ermächtigen, eine solche untere Ebene zu schaffen. Das wäre aus meiner Sicht eine Geschichte, die durchaus lohnend wäre, um auch Probleme im Vorfeld zu erkennen und beseitigen zu können. Auch für das gegenseitige Verständnis wäre das hilfreich.
Meine Damen und Herren, nun noch ein paar Sätze zur Änderung des Jagdgesetzes. Es gibt, glaube ich, keinen Politikbereich im Freistaat Thüringen, der so strittig, so hitzig diskutiert wird, wie Änderungen von Jagdzeiten. Also ich kann mich in dieser Legislatur da an mehrere Versuche erinnern und an Anrufe von Betroffenen, die dort uns dargestellt haben, dass da trächtige Ricken niedergemetzelt werden sollen und was weiß ich. Hier abzuwägen ist sehr schwierig. Ich habe aber auch festgestellt, dass es offensichtlich ein relativ großes Vertrauen zum Parlament gibt und von der Warte her, denke ich, sollten wir es uns nicht so einfach machen und sagen, wir übertragen die Aufgabe an die Landesregierung
(Beifall SPD)
und dann interessiert es uns nicht mehr. Es gibt auch heute noch sehr unterschiedliche Auffassungen zu der Frage. Ich teile, Herr Staatssekretär, Ihre Aussage, dass wir uns mit dem Bock was einfallen lassen müssen, aber natürlich kann das der Thüringer Landtag auch einzeln regeln. Die Möglichkeit gibt es. Sie haben keine Ermächtigung, die Jagdzeiten zu ändern, aber wir haben sie und deshalb wäre das eine Variante. Ich denke, wir sollten im Ausschuss darüber reden und deshalb bitte ich darum, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Beratung zu überweisen und vielleicht, wenn die Dringlichkeit der Beratung, die die Landesregierung heute angekündigt hat und die Kollegen gemeinsam der Meinung sind, dass wir wirklich großen Waldeigentümern nicht noch ein Jahr Zeit geben sollten, um die hohen Beförsterungskosten zu sparen, können wir uns ja heute Abend nach Ende der Plenarsitzung noch einmal zusammensetzen. Ich würde dann das Gespräch mit den Kollegen auch aufnehmen und mal herumfragen, ob es die Bereitschaft dazu gibt, um dann die Anhörung noch heute zu beschließen. Soweit von mir, einen schönen Tag noch.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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