Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes 1/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5058

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Guten Morgen, meine Damen und Herren, eigentlich ist uns das Waldgesetz abhandengekommen und wir haben nur eine Beschlussempfehlung zum Jagdgesetz vorliegen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat sich mit Beschluss des Landtags vom 19. Oktober 2012 mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes und des Thüringer Jagdgesetzes befasst. Er hat dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt, die eine Reihe von Hinweisen zum Waldgesetz enthalten haben und keine nennenswerten Vorschläge zum Jagdgesetz.


In seiner letzten Sitzung am vorigen Freitag hat unser Ausschuss dann beschlossen, das Jagdgesetz vom Waldgesetz abzutrennen und separat zu behandeln und dem Landtag heute zum Beschluss vorzulegen. Grund dafür waren Diskussionen vor allem zu den Fragen der Möglichkeit des Einsatzes von Windkraft im Wald, die es in der Koalition gegeben hat und die deshalb das Waldgesetz nicht zum Abschluss bringen konnte.


Ihnen liegt nun eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vor mit einer Reihe von Änderungen. Bei diesen Änderungen geht es unter anderem darum, dass künftig beim Zusammenschluss von Gemeinden, die ja im Rahmen der Gebietsreform immer stärker antreten, gemeinschaftliche Jagdbezirke, die gegenwärtig existieren, bestehen bleiben können als Möglichkeit, damit die Jagdbezirke die Gelegenheit haben, sich das selbst auszusuchen, ob sie zusammenwachsen wollen oder nicht und auch nicht so groß werden müssen. Außerdem soll in Zukunft das Einvernehmen mit dem für Jagdwesen zuständigen Ausschuss des Landtags erfolgen bei Änderungen der Jagdzeiten. Die Regierung wird ermächtigt, Jagdzeiten auch zu verlängern. Diese Ermächtigung hatte sie bisher nicht. Das war der einzige Grund, warum die Landesregierung das Jagdgesetz geändert haben wollte. Der Ausschuss kam übereinstimmend zur Auffassung, dass er hier sein Einvernehmen erteilen möchte. Ich sehe darin eine Stärkung des Parlaments.

Wir haben dann noch eine weitere Änderung beschlossen, bei der es darum geht, dass künftig Flächeneigentümer, Jagdausübungsberechtigte und Landnutzer gemeinsam bei der Vermeidung von Wildschäden zusammenwirken sollen.


Diese Änderungen sind vom Ausschuss so beschlossen worden und Ihnen liegt heute damit eine entsprechend geänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses vor mit der Bitte des Ausschusses um Zustimmung. Danke.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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