Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1553 - Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Personalvertretungsgesetz muss ich doch noch ein paar Worte verlieren, weil, wenn es knirscht in der Regierung, dann ist es Pflicht der Opposition, das auch zu sagen.
Formal gesehen ist, und da gebe ich Herrn Innenminister Prof. Huber recht, der vorliegende Gesetzentwurf sicherlich kein großer Akt und vollkommen unproblematisch; es geht schließlich um die Verlängerung der bestehenden Befristung in den beiden Gesetzen.
Die erneute Befristung auf einen absehbaren und relativ kurzen Zeitraum erfolgt aber aus einem Grund - deswegen stehe ich hier -, der durchaus politische Bedeutung hat und auf den ich am Beispiel jetzt des Personalvertretungsgesetzes ganz kurz eingehen muss. Die neuerliche Befristung ist Ausdruck dafür, dass die Landesregierung ihre selbst gesetzten Ziele leider verfehlt hat. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu - ich zitiere: „Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament des öffentlichen Dienstes. Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der vornehmsten Aufgaben der jeweiligen Behördenleitung an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um dies zu sichern, wird das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen novelliert.“ Diese Feststellung und die Absichtserklärung sind schon sehr bemerkenswert, kommt doch zum Ausdruck, dass das bestehende Personalvertretungsrecht eben nicht sicherstellt, dass Behördenleitung und Mitarbeiter eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Da kann ich durchaus mal einen Kollegen der SPD zitieren, der im November 2009 hier im Thüringer Landtag ausführte: „Das derzeit geltende Personalvertretungsgesetz ist alles andere als mitbestimmungsfreundlich“ - so Herr Hey, er ist ja auch da, was wohl nichts anderes heißt, als dass das derzeit geltende Personalvertretungsrecht in Thüringen mitbestimmungsfeindlich ist.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ja.)
Es scheint dann folgerichtig, dass die Koalitionspartner vereinbarten, die Beseitigung der mitbestimmungsfeindlichen Regelungen ist die vornehmste Aufgabe der Landesregierung.
(Beifall DIE LINKE)
Dem Koalitionsvertrag folgten dann auch starke Worte von Herrn Innenminister Prof. Huber. Er in- formierte im Dezember 2009, die Landesregierung werde ihren Gesetzentwurf zum Personalvertretungsgesetz im 1. Halbjahr 2010, voraussichtlich bis Mai 2010, vorlegen. Der Mai 2010 ist bekanntlich jetzt schon ein wenig vorbei.
(Beifall DIE LINKE)
Nun aber liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf vor, der die Restlaufzeit des derzeit geltenden mit- bestimmungsfeindlichen Gesetzes um ein weiteres Jahr verlängern soll. Das Ziel verfehlt, kann man an der Stelle sicherlich attestieren. Und es kommt noch etwas Weiteres hinzu, Sie blockieren nämlich die parlamentarische Beratung unseres Gesetzentwurfs.
(Beifall DIE LINKE)
Seit dem 30. September 2009, das ist mehr als ein Jahr zurück, liegt Ihnen der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE vor: Drucksache 5/26, falls es irgendjemand vergessen hat. Seit Juni 2010 existiert der Entwurf der Landesregierung als Referentenentwurf, der zwar den Gewerkschaften zur Kenntnis mit der Bitte um Stellungnahme zugegangen ist, aber seitdem hört man keinen Laut mehr zu diesem Referentenentwurf. Man kann nur vermuten, dass die Kritiken, die aus den beteiligten Organisationen gekommen sind, einer ganzen Abteilung im Thüringer Innenministerium den K.o.-Schlag versetzt haben.
Das Erste, was dem Parlament zur Kenntnis gegeben wird, ist das Eingeständnis, dass es der Landesregierung innerhalb von 16 Monaten nicht gelungen ist, ein novelliertes Personalvertretungsgesetz vorzulegen. Da kann ich nur sagen, meine Damen und Herren Koalitionäre, Sie sind an der „vornehmsten Aufgabe“ gescheitert. Wir sind die Verzögerungen leid. Zwar können wir uns vorstellen, was im Hintergrund los ist, welche Scherkräfte wirken und diese Scherkräfte haben ja so manchen anderen Innenminister in Thüringen auch schon aus der Bahn geworfen, aber wir wollen jetzt als Parlament doch endlich zügig zur Behandlung eines Personalvertretungsgesetzes kommen. Unsere Vorstellungen liegen auf dem Tisch. Die Gewerkschaften, die Berufsverbände und die Personalvertretung sitzen in den Startlöchern, haben ihre Forderungskataloge längst erar- beitet, dem Landtag liegt ein Entwurf von uns zur Beratung vor. Das Parlament muss nicht auf die Landesregierung warten, wir können im Innenausschuss jetzt eine Anhörung unseres Gesetzentwurfs beschließen.
(Beifall DIE LINKE)
Da aber nun schon so lange gewartet wurde, ist das jetzt auch Ursache dafür, dass, wenn wir so weitermachen, die Personalräte im Jahr 2011 mit einem Mitbestimmungs- und Beteiligungsrecht in die Arbeit gehen werden, das bereits im Jahr 2001 veraltert war und Ausdruck eines Obrigkeitsstaates ist. Ich denke, Sie sollten reflektieren, dass Sie diesen Schaden jetzt für die Personalräte in 2011 zu verantworten haben und bitte endlich die Landesregierung, dazu zu kommen, was sie uns im Koalitionsvertrag versprochen hat. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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