Gesetz zur Änderung des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes und des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes 1/3

RedenSabine BerningerInneres

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3494

 

Guten Morgen, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung legte das Gesetz zur Änderung des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes und des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Drucksache 5/3494 am 8. November 2011 vor und brachte den Gesetzentwurf am 17. November 2011 in den Thüringer Landtag ein. Es wurde am 17.11. vom Landtag an den Innenausschuss überwiesen und im Innenausschuss am 9. Dezember 2011 zum ersten Mal beraten. Grundlage der Beratung war hier auch ein Änderungsantrag, vorgelegt von den Fraktionen CDU und SPD mit der Vorlagennummer 5/2028, welcher gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen wurde, in einer schriftlichen Anhörung von Expertinnen bewerten zu lassen, und zwar vom Thüringischen Landkreistag, vom Gemeinde- und Städtebund, vom Kommunalen Versorgungsverband Thüringen, von der Deutschen Polizeigewerkschaft und dem Thüringer Feuerwehrverband.


Die Anzuhörenden äußerten sich unterschiedlich zum vorgelegten Gesetzentwurf sowie dem Änderungsantrag. Es gab einige Anregungen, Vorschläge zur Veränderung von Wortlauten. Große Skepsis bei den Anzuhörenden gab es aber zu dem Änderungsantrag von CDU und SPD, welcher beinhaltete, dass die freiwilligen Feuerwehren die Verkehrsregelung zur Absicherung von gemeindlichen Veranstaltungen übernehmen dürfen und dass in diesem Sinne der § 53 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes geändert werden solle. Nichtsdestotrotz wurde am 17. Februar 2012 vom Innenausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet mit Mehrheit, die genau das beinhaltete, nämlich den Gesetzentwurf der Landesregierung inklusive der von CDU und SPD vorgeschlagenen Änderungen in § 53. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor. Das war die Beratung des Gesetzentwurfs.


(Beifall DIE LINKE)


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