Gesetz zur Änderung des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes und des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes 2/3
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3494
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mich ausschließlich auf den durch CDU und SPD in den Innenausschuss eingebrachten Änderungsantrag, auf den sich gerade auch der Abgeordnete Kellner zum Schluss bezogen hat, zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beziehen. Ich möchte nur noch einmal der Form halber sagen, dass es eigentlich wenig üblich und auch unzulässig ist, wenn eine das Gesetzesziel vollkommen erweiternde, weil themenfremde Regelung erst nach der ersten Lesung eingebracht wird. Es war in dem Fall unproblematisch, da die Materie überschaubar war und da wir auch die Möglichkeit hatten, diesen Änderungsantrag in die Anhörung noch mit einzubringen, aber während sich der Gesetzentwurf der Landesregierung eher auf versicherungsrechtliche und versorgungstechnische Regelungen bezog, wurde hier eine Änderung an einem Fachgesetz vorgenommen, die weitergehender ist. Da hat sich dann auch der Gemeinde- und Städtebund, wie ich finde, ein wenig ironisch darauf bezogen und um ein Signal gebeten, falls es wirklich das Vorhaben gibt, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu verändern, denn sie hätten auch noch andere Änderungsvorschläge außer diesen zur Verkehrsregelung von Veranstaltungen. Mit dem Änderungsantrag wurde vorgeschlagen und im Ausschuss leider auch mehrheitlich beschlossen, dass Gemeinden zur Sicherung von Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen lassen können, wenn hierfür Polizeikräfte nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Sowohl der Thüringer Feuerwehrverband in der Zuschrift 5/930, die Deutsche Polizeigewerkschaft in der Zuschrift 5/934 als auch der Gemeinde- und Städtebund lehnten dies in ihren schriftlichen Stellungnahmen ab. Auch der Thüringische Landkreistag, der es zwar nicht generell ablehnte, sondern schreibt, er würde grundsätzlich dieser Änderung zustimmen, macht dann aber in seiner Zuschrift viele Probleme deutlich, was insbesondere die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehrleute angeht. Die Fraktion DIE LINKE lehnt eine derartige Erweiterung der Feuerwehraufgaben ebenso ab. Es handelt sich um eine weitere Verpolizeilichung der zumeist ehrenamtlich geleisteten Feuerwehrtätigkeit, die eigentlich in erster Linie der Gefahrenabwehr dient, meine Damen und Herren. Die Gewerkschaft ver.di hat sich gemeinsam mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. dieses Problemfeldes angenommen und kommt zu der Auffassung, ich zitiere - ich finde den Geräuschpegel sehr störend, Frau Vorsitzende -
Das ist nicht die Frau Vorsitzende, sondern das ist die Bitte an die Abgeordneten, der Rednerin doch mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
(Beifall Abg. Fiedler)
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Natürlich, Entschuldigung. Vielen Dank, Frau Präsidentin.
(Beifall DIE LINKE)
Also ich zitiere ver.di und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., die geschrieben haben, ich zitiere, „ … dass seit einiger Zeit zahlreiche rechtswidrige Amtshilfeersuchen durch die Polizei an die Feuerwehr vorgenommen werden und eine Vermischung polizeilicher Aufgaben mit Aufgaben der Feuerwehr und dem Rettungsdienst stattfinden.“ Und weiter: „Allerdings unterliegen sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr eindeutig definierten Aufgabenbereichen, die klar voneinander zu trennen sind. Die Aufgabe der Polizei umfasst die Einhaltung und die Herstellung von Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Eingriffsverwaltung und die der Feuerwehr Brandschutz, Rettung und technische Hilfeleistung (Nächstenhilfe im Rahmen der Leistungsverwaltung). Beide Bereiche dürfen nicht vermischt werden. Das Behördentrennungsprinzip ist strikt einzuhalten.“ Verkehrsregelnde Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen, beispielsweise bei der Verkehrssicherung bei Unfällen bis zum Eintreffen der Polizei, sind bislang bereits gesetzlich ausreichend geregelt, meine Damen und Herren, und bedürfen keiner weiteren Regelung, auch nicht, was den Versicherungsschutz der Kräfte betrifft.
(Beifall DIE LINKE)
Der jetzt durch den Innenausschuss geänderte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Feuerwehr auch außerhalb der Abwehr unmittelbar bestehender Gefahren verkehrsregelnd einsetzen zu können - Herr Kellner hat es ja bereits benannt - bei Umzügen, Fackelzügen, es fallen mir noch andere Veranstaltungen ein, gemeindliche Feste, Sportveranstaltungen etc. Es muss sich ja nicht immer nur um sich bewegende Veranstaltungen handeln. Damit wird aber meines Erachtens eine für die Feuerwehr und der ihr obliegenden Aufgaben unzulässige Erweiterung erfolgen. Die Problematik des ursprünglich sehr weitreichenden Vorschlages, auf ausschließlich gemeindliche Veranstaltungen einzugrenzen, wird zudem dafür Sorge tragen, dass entweder der gewünschte Effekt gar nicht eintritt, weil Kirmesveranstaltungen, Dorffeste oder Ähnliches keine klassischerweise gemeindlichen Veranstaltungen sind, oder aber es werden Feste, Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen etc. formal zu Veranstaltungen der Gemeinde deklariert werden und somit die Feuerwehr klassische Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr durch die Hintertür nahezu schrankenlos übertragen bekommen. Und es wird vor allem dafür sorgen, dass Polizei jederzeit darauf verweisen kann, keine Kräfte zur Verfügung stellen zu können, weil ja letztlich das Ehrenamt die Aufgaben der Polizei übernimmt.
Ich möchte gern mal aus einer Zuschrift vorlesen, die ich dieser Tage bekommen habe von einem Verbandsvorsitzenden der Feuerwehr hier in Thüringen - also eines Kreisverbandsvorsitzenden. Der schreibt: „Es sei denn, und dafür spricht einiges, diese Sache hat etwas mit der seit einiger Zeit wieder propagierten Polizeireform und dem hochgesteckten Einsparpotenzial des Innenministeriums zu tun. Man denke nur an die vielen Großveranstaltungen, hier sind es insbesondere Fußballspiele oder Radrennen, aber auch die Castortransporte, welche von nicht wenigen Polizisten abgesichert werden müssen, für die nur Kosten anfallen, die aber keine Einnahmen bringen. Außerdem hat diese Gesetzesänderung den angenehmen Nebeneffekt, dass die immens angelaufenen Überstunden der Polizeivollzugskräfte auf eine angenehme Art und Weise abgebaut werden können und zukünftig weniger Überstunden anfallen.“
So weit, meine Damen und Herren, will ich nicht gehen, aber ich will noch mal betonen, meine Fraktion lehnt die weitere Verpolizeilichung von Aufgaben der Feuerwehr ab.
(Beifall DIE LINKE)
Wir meinen, die Landesregierung ist angehalten, ausreichend polizeiliches Personal vorzuhalten, damit die Aufgaben der verkehrsregelnden Maßnahmen sichergestellt werden können. Eine Entlastung der Polizei durch eine sachfremde Belastung der vor allem ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen lehnen wir ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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