Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Andreas Schubert
RedenAndreas Schubert

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7451

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen, die im Arbeitsleben stehen! Für die Koalition insgesamt und für die rot-rot-grüne Landesregierung ist und bleibt das Thüringer Vergabegesetz ein wirksames Instrument zur politischen Steuerung und Rahmensetzung für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen um Aufträge der öffentlichen Hand. Dieser Grundsatz gilt, auch bei allen Diskussionen, die wir jetzt führen zu einem zweiten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion über die Fortentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes.

 

Wir erkennen durchaus an, Herr Henkel, dass sich im Vergleich zu dem hier in diesem Saal im Oktober 2021 diskutierten ersten Entwurf Ihrer Fraktion durchaus ein Erkenntnisprozess vollzogen hat und dieser Erkenntnisprozess offensichtlich abgestützt wird auch durch die Anhörung, die wir damals durchgeführt haben schon im Oktober 2021, und die jetzt erfolgte Evaluierung.

 

Ich sage auch: Wir erkennen die Notwendigkeit einer Verschlankung im Sinne von Entbürokratisierung und sehen dort Reformbedarf. Es geht tatsächlich auch für uns im Kern um eine Weiterentwicklung des Vergabegesetzes. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell in den Koalitionsfraktionen vorbereitet und liegt in Kürze vor. Ich möchte aber dabei ausdrücklich betonen, dass die jetzt avisierte Überarbeitung das Gebot „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ beachten muss, und sehe das Gesprächsangebot – so hatte es ja auch Ihr Fraktionsvorsitzender via Medien offeriert –, zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dann tatsächlich als ein solches auch an. Dieser Grundsatz wird in diesen Diskussionen, die jetzt vor uns liegen, mit Sicherheit für uns als Linke zumindest auch richtungsleitend sein. Es gilt der Grundsatz, dass wir auf gar keinen Fall unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus eine Standardabsenkung mitbeschließen werden. Das wird es mit unseren Stimmen an dieser Stelle nicht geben.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Im Gutachten des Vergabegesetzes – und das hatten wir auch mit der Beratung, die wir schon als Koalition mit der CDU hatten, besprochen – soll das Vergabeverfahren unter anderem stärker digital ausgerichtet werden. Dazu vermissen wir durchaus auch konkrete Vorschläge jetzt im neuen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Die reine Abschaffung von Formblättern ist nicht tatsächlich im Kern eine Digitalisierung, darüber müssten wir zum Beispiel noch mal ins Gespräch kommen, genauso wie über die Ausweitung der Wirkungsweise des Vergabegesetzes auch auf die Aufträge, die die kommunale Ebene vergibt. Das ist immerhin ein sehr beträchtliches Auftragsvolumen. Es ist überhaupt nicht zu erkennen, warum denn die jetzt von Ihnen als CDU-Fraktion anerkannte Notwendigkeit eines vergabespezifischen Mindestlohns dort nicht auch Wirkung ergreifen soll, warum dort nicht auch Bestimmungen zur Tariftreue und zum Vergabemindestlohn Ausschreibungskriterien bei diesen Aufträgen der öffentlichen Hand sein sollen.

 

Wir wollen die Reichweite erhöhen, weil wir überzeugt davon sind, im Unterschied zu anderen hier im Landtag vertretenen Abgeordneten zum Beispiel der Gruppe der FDP, dass der Markt eben nicht alles regelt und dass wir dort eingreifen müssen und deswegen diesen auch vergabespezifischen Thüringer Mindestlohn dort wirken lassen sollten. Vor diesem Hintergrund sind auch weitere Notwendigkeiten aufgrund der aktuellen Debatten, die wir zum Beispiel auch heute hier im Hohen Haus zu den Fragen der Dekarbonisierung, zur Absenkung des CO2-Fußabdrucks, zur tatsächlichen nachhaltigen Produktion geführt haben, mit zu diskutieren. Das sind übrigens auch Themen, die inzwischen europaweit zu diesen Fragen der Auftragsvergabe andiskutiert werden, und wir sind gut beraten mit Blick auf die Zukunft, auch solchen Themen jetzt in dieser Diskussion zur Fortentwicklung des Thüringer Vergabegesetzes entsprechend Platz einzuräumen. Ökologische Nachhaltigkeitskriterien garantieren auch die Zukunft dieses Freistaats. Deswegen ist auch da klar: Gute Wirtschaftspolitik ist gute Klimapolitik. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch diese Fragen in dieser Fortentwicklung jetzt mitdiskutieren. Deswegen sagen wir auch Ja zu der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und sehen dort einer entsprechenden Anhörung, die wir dort dann sicherlich zu beiden Gesetzentwürfen organisieren können, sehr aufgeschlossen entgegen und orientieren uns an den von mir noch mal genannten Prämissen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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