Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze auf den Gebieten des Veterinär- und Lebensmittelrechts
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5470
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon in der ersten Beratung im Februar wollten Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, über diesen Vorschlag eines Gesetzentwurfs der Landesregierung überhaupt nicht debattieren. Sie haben gesagt, es geht hier nur um zwei Ermächtigungsgrundlagen, die brauchen wir, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu reden, das kann man einfach so durchwinken. Der Bericht der Ministerin Taubert war auch dementsprechend äußerst dürftig und hat die Fragen unserer Fraktion, meine Fragen, auch überhaupt nicht beantwortet. Eine Ausschussüberweisung, die wir beantragt haben, wurde von Ihnen abgelehnt. Auch heute früh oder heute bei Beginn der Sitzung ist Herr Primas als Vertreter der CDU-Fraktion wieder herangekommen und hat gesagt, also den Gesetzentwurf können wir doch einfach so durchwinken.
Nur einmal zur Erinnerung, es geht hier um zwei Ermächtigungsgrundlagen, die sozusagen als Persilschein für die Landesregierung durchgewunken werden sollen. Die Landesregierung kann dann reinschreiben in die Ermächtigungsgrundlagen, was sie will, und wir vergeben das ohne Aussprache und hinterher wird uns die Führung dann schon erklären, was sie in die Ermächtigung reingeschrieben hat. Also so, finde ich, geht das nicht. So geht das nicht. Das ist ja schon direkt Arbeitsverweigerung und da verstehe ich auch nicht, dass die anderen Oppositionsfraktionen das einfach so hinnehmen und auch so substanzlos sind und gar nichts dazu zu sagen haben.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachlesen im Protokoll! Das hat mit dem Gesetz nichts zu tun.)
Ich habe noch einmal nachgelesen, Herr Augsten, was Sie gesagt haben, Sie haben es sogar verwechselt mit einem Antrag. Gerade beim Tierseuchengesetz, da gibt es ja Fragen zu verhandeln. Und ganz offen ist auch der Punkt der Tiergesundheitskontrolleure oder -kontrolleurinnen geblieben. Bei der Tierseuchenkasse, das möchte ich schon noch einmal zur Erinnerung anbringen, da haben wir damals auf meine Initiative auch noch einmal den gesetzgebenden Dienst des Parlaments in Anspruch genommen. Und dann agiert diese Landesregierung hier sieben Jahre sozusagen in einer rechtlichen, europarechtlichen Grauzone und jetzt fällt auf, ja, da fehlt es der Ermächtigungsgrundlage, um hoheitliche Aufgaben rechtmäßig, europarechtmäßig auf den Verein zu übertragen. Also solche Arbeit können wir nicht einfach so durchgehen lassen. Wir sagen, die Fragen, die wir haben, sind nicht beantwortet. Wir holen uns bestimmte Themen als Selbstbefassung in den Ausschuss, natürlich, das steht uns ja frei, das machen wir auch. Aber diesem Gesetzentwurf können wir aus diesen Gründen nicht zustimmen, wir enthalten uns, denn solche Persilscheine vergibt die Fraktion die LINKE nicht. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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