Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze auf den Gebieten des Veterinär- und Lebensmittelrechts

RedenDr. Johanna Scheringer-WrightUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5470

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 2004 hat dieser Landtag beschlossen, die Tierseuchenkasse in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Ich hatte damals dagegen gestimmt aus verschiedenen Gründen, unter anderem weil offensichtlich war, dass dadurch die Erledigung von Aufgaben, Datenübertragung und effiziente Zusammenarbeit im Tiergesundheitssektor erschwert werden würde. Um solche Erschwernisse und Lücken jetzt zu schließen, liegt eine Vorlage „Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze auf den Gebieten des Veterinär- und Lebensmittelrechts“ vor. Das mag oberflächlich betrachtet alles als folgerichtig erscheinen, sollte aber trotzdem wohl beraten werden und deshalb auch in den zuständigen Ausschüssen mit einer Anhörung begleitet werden.


Im vorliegenden Gesetz sollen zwei Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden. Zum einen werden hoheitliche Aufgaben an juristische Personen des Privatrechts übertragen - schon seit Längerem und das muss jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Also das war sozusagen bislang immer in einer Grauzone, fraglich, ob das überhaupt geschehen dürfte. Grundsätzlich, meine Damen und Herren, sehen wir Übertragungen kritisch, weil die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben an Dritte ganz schnell sehr teuer werden kann trotz Abgabenordnung und zweitens fördert es oft Klientel- und Vetternwirtschaft. In unserem Fall ist das nicht gegeben oder davon gehe ich erst einmal aus, aber es müsste auch genauer diskutiert werden, ob die Ausstattung der Organisation, die diese hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt, auch gegeben ist, ob ein weiterer Bedarf bei dieser Organisation ist und ob diese Übertragung zu den Bedingungen, wie sie jetzt geschieht, förderlich für das Ziel ist, gesunde Tierbestände in Thüringen zu fördern - und darum muss es uns doch gehen.


Im Gesetzentwurf wird auch nicht deutlich, wie eigentlich die dargestellten Tiergesundheitskontrolleure, die durchaus zu begrüßen sind, eingestuft werden und an welche Anzahl da gedacht ist. Zudem wird in § 24 dargelegt, dass Schätzer von außerhalb der Veterinärbehörde verpflichtet werden können, um die Wertermittlung der veränderten Tiere durchzuführen. Bei Meinungsverschiedenheiten soll der Mittelwert zwischen den Ermittlungen von Schätzern und Amtstierarzt genommen werden. Dann ist da so eine Klausel drin, dass der Tierbesitzer bei der Schätzung gar nicht dabei sein muss. Also dieses ganze Konglomerat, denke ich, müssen wir noch mal besprechen, wie ist das gemeint und welche Auswirkungen kann das haben. Die andere Ermächtigung - das hat die Frau Ministerin schon gesagt - betrifft die Ermöglichung der Datenübertragung zwischen Tierseuchenkasse und Behörden, die für Tiergesundheit, Kontrolle usw. verantwortlich sind. Also da fühle ich mich schon bestätigt.


Wenn die Tierseuchenkasse unter der Ägide des Ministeriums geblieben wäre, wäre diese Übermittlung automatisch und sicherlich effizienter als mit verschiedenen Körperschaften, auch wenn jetzt die Datenübermittlung per Ermächtigung geregelt werden soll. Weiterhin ist zum 1. Januar 2013 das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und des Landesbetriebs für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz zusammengeschlossen worden. Da wird jetzt vorgeschlagen, einen neuen Namen zu geben. Aber sicherlich wäre es auch sehr hilfreich und interessant zu hören, wie sich das neue Landesamt für Verbraucherschutz entwickelt und wie die Mitarbeiter diese Entwicklung beurteilen und bewerten und ob sich durch die Zusammenlegung der Umfang der Leistungen, die erbracht werden können, verringert werden musste. Also auch in diesem Punkt erscheint die reine Namensveränderung nur auf den ersten Blick ausreichend. Alles in allem beantrage ich die Überweisung dieser Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse, also Sozial- und Agrarausschuss. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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