Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4763
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was hier so sperrig daherkommt als Entwurf eines Mantelgesetzes mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug“ enthält Teile, die aktuell in der landwirtschaftlichen Praxis heiß diskutiert werden. Deshalb will ich diesen Gesetzentwurf auch kurz anreißen.
Zum einen geht es um die Umsetzung bundeseinheitlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Tierseuchenfall – ein Thema, das von den Tierhaltern kontrovers diskutiert wird. Es geht auch um Anpassungen in der Lebensmittelüberwachung bezüglich der Überwachung von Tabakerzeugnissen. Es geht als dritter Block um eine Ergänzung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung mit Blick auf die Durchführung von Widerspruchsverfahren. Da geht es vor allem um Verwaltungsvereinfachung.
Wer gegenwärtig bei Landwirten unterwegs ist, die Tierhaltung haben, insbesondere Schweinehaltung, der wird immer wieder mit dem Thema „Afrikanische Schweinepest“ konfrontiert. Die Afrikanische Schweinepest ist in unseren östlichen Nachbarstaaten auf dem Vormarsch. Die Schweinehalter auch hier in Thüringen sind schwer beunruhigt und manche gar panisch, was passieren wird, wenn diese Tierseuche hier ankommt. Immer wieder wird mir mitgeteilt, dass die Behörden und die Verwaltung hier in Thüringen für so einen Krisenfall mit der Afrikanischen Schweinepest nicht ausreichend vorbereitet seien. Obwohl es kürzlich sogar auch hier einen Workshop gegeben hat, ist diese Angst unter den Landwirten zu spüren und wird auch artikuliert. Deshalb denke ich, dass wir von hier das Signal geben können, dass auch die gesetzlichen Anpassungen für diese Herausforderung auf den Weg gebracht werden.
Einen anderen Punkt muss ich noch ansprechen und das ist die Verwaltungsvereinfachung. Ja, Verwaltungsvereinfachungen sind sinnvoll. Gleichwohl finde ich, dass in allen Bereichen – auch auf dem Gebiet des Tierschutzrechts – die demokratischen Rechte und Beteiligungen gewährleistet werden müssen. Deshalb sollten wir den Punkt mit dem Widerspruchsverfahren genauer analysieren und die Vor- und Nachteile abwägen.
Aus diesen genannten Gründen beantrage ich die Überweisung sowohl in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, der für das Veterinärwesen zuständig ist, als auch in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, um den Berufsstand einzubinden, der von diesem Mantelgesetz betroffen ist. Wir sollten eine gemeinsame Anhörung machen, damit dieses Vorhaben auch von denen beraten wird, die sich mit diesem Thema öfter auseinandersetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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