Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug 2/2

Dr. Johanna Scheringer-Wright
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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4763

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute haben wir das Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug zur Verabschiedung. Ebenso liegt der Entschließungsantrag zum Gesetz zur Abstimmung vor.

 

Zuallererst möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass nun ein abstimmungsreifes Gesetz vorliegt, das den verschiedenen Anforderungen gerecht wird. Und da muss ich Ihnen vehement widersprechen, Herr Thamm und auch Frau Meißner: Wenn ich bei der Einbringung, als das Gesetz im Dezember 2017 das erste Mal hier in den Landtag eingebracht wurde, nicht geredet hätte und auf verschiedene Punkte hingewiesen hätte, dann hätte die CDU das ganze Thema sowieso verschlafen und hätte sich dann wahrscheinlich auf die Anzuhörenden gestützt, ohne den Sachverhalt überhaupt selbst mal zu durchdenken.

 

Natürlich gibt es hier verschiedene Anforderungen und deswegen musste gründlich beraten und auch abgewogen werden, wie man da vorgeht. Was Herr Rudy gerade für die AfD hier gebracht hat, das zeigt eben auch, dass die AfD von der Realität in der Landwirtschaft in diesem Land Thüringen überhaupt nichts weiß.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das vorliegende Gesetz hat viele verschiedene Aspekte, von denen einige von vornherein völlig unstrittig waren, wo es aber im ersten Entwurf auch einen Artikel gab, der zwar aus Tierschutzperspektive gut gemeint war, jedoch mit anderen rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar wäre. Deshalb möchte ich mich auch bei allen im federführenden Sozialausschuss bedanken, dass sie unsere Bedenken aufgenommen haben, die ich schon bei der ersten Einbringung dargestellt habe, und besonderer Dank gilt natürlich auch der Ministerin.

Schauen wir uns zunächst einmal an, worum es in dem Gesetz geht und warum es notwendig war, diese Bereiche neu zu regeln. Da geht es zum Ersten um die Stärkung der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz, zum Beispiel durch die Vorhaltung einer zentralen Kontrolleinheit „Veterinärüberwachung“, die Taskforce „Veterinärüberwachung“.

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir haben Hunger!)

 

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geht‘s noch?)

 

– Dann gehen Sie doch zum Essen! Ich bin für Tierschutz und natürlich auch für Menschenschutz – und wenn Sie schon unterzuckert sind, gehen Sie zum Essen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Jung:

 

Meine Damen und Herren, wir sind so wenige hier drin!

 

Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE:

 

Das ist ein guter und dringend notwendiger Schritt, um mehr Tierschutz zu gewährleisten und Tierschutzverstöße auch identifizieren und sanktionieren zu können.

Da geht es zweitens um den Seuchenschutz in der Tierhaltung. Durch die Neuregelung ergibt sich jetzt eine verbesserte Krisenreaktionsfähigkeit des Landes bei Tierseuchenausbrüchen, bei Tierschutzverstößen und Lebensmittelkrisen. Und es gibt eine Entbürokratisierung der Meldungen für amtliche Tierbestandserhebungen an die Tierseuchenkasse, weil diese direkt auf die amtliche Datenbank zugreifen kann. Damit ergibt sich eine Entlastung für die Tierhalter. Das möchte ich hier auch noch mal besonders betonen. Dieser Gesetzentwurf stellt eine Entbürokratisierung dar und das ist wahrlich selten genug der Fall.

 

Auch Fortbildungen im Bereich der Bienenseuchen für Bienensachverständige werden festgeschrieben. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, denn wir alle wissen, wie wichtig gerade Bienen für die Bestäubung sind, und wir wissen auch, wie Bienen, aber auch andere Insekten aus verschiedenen Gründen, aber auch wegen Seuchen und Krankheiten unter Druck stehen. Lassen Sie mich hier am Rande trotzdem kurz eine erfreuliche Nachricht anfügen. Seit 2016 – also während dieser Legislaturperiode – hat sich die Anzahl der Bienenvölker in Thüringen um 16 Prozent erhöht. Das ist ein gutes Ergebnis. Um diese Erhöhung langfristig zu sichern, braucht es neben einer bienen- und insektenfreundlichen Landnutzung auch langfristige Maßnahmen gegen Krankheiten und Seuchen der Bienen.

 

Weitere Regelungen zur Klarstellung für Veterinäre und die Tierseuchenkasse sind in diesem Gesetz festgelegt und auch weitreichende Befugnisse bei der Seuchenbekämpfung und für Tierschutzmaßnahmen werden umgesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich wirklich betonen, dass ich mich freue, dass die Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung – also die Abschaffung von Widersprüchen –, so wie es ursprünglich vorgesehen war, aus dem Gesetz gestrichen wurden. Denn obwohl ich die Intention teile, dass Tierschutz in den Ställen durchgesetzt werden muss und wir leider auch hier in Thüringen in diesem Bereich noch sehr viel zu tun haben, ist die Abschaffung dieses grundsätzlich rechtsstaatlichen und demokratischen Rechts gegen einen Verwaltungsakt meiner Auffassung nach nicht zielführend, weil das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Darauf habe ich ja schon bei der ersten Einbringung des Gesetzentwurfs hingewiesen und Herr Thamm hat damals das überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Sie wollten da gar nicht drüber reden. Aber es war gut, dass dann auch die agrarpolitischen Sprecher der anderen Fraktionen – selbst Herr Primas ist ja dann aufgewacht – auf dieses Problem angesprungen sind. Insbesondere Frau Becker möchte ich da danken.

 

(Beifall SPD)

 

Ja, es war und es ist eine zweischneidige Sache, denn in Thüringen gibt es Betriebe, in denen gravierende Tierschutzverstöße festgestellt werden oder wurden. Da mussten und müssen die Amtstierärzte richtig kämpfen, um diese Verstöße abzustellen. Diese Betriebe, in denen diese gravierenden Verstöße festgestellt wurden und wo es Probleme beim Abstellen gibt, sind aber offenbar oft solche Betriebe, die so finanzstark und so gut ausgestattet sind, dass sie nicht nur die Widersprüche einlegen – das tun sie natürlich auch –, sondern mit einer Armada von Anwälten auch gleich den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten und somit sowieso in der Lage sind, zu versuchen, die Umsetzung der angeordneten Tierschutzmaßnahmen zu blockieren. Wir wissen es doch, selbst wenn Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden, haben solche Unternehmer kein Problem, einfach neue Betriebsleiter einzusetzen, die dann natürlich kein Tierhaltungsverbot haben, und die Produktion kann einfach weitergehen. Das haben wir beobachtet in Mittelthüringen und in Ostthüringen. Ich will jetzt keine Namen nennen, aber informierte Zuhörer wissen, wen ich meine. Solchen schwarzen Schafen kommt man auch nicht mit Abschaffung von Widerspruchsregelungen bei. Solche Betriebe klagen auch gleich. Die finanziellen und administrativen Ressourcen haben sie. Dagegen hilft nur, diese Fälle schnellstmöglich aufzuarbeiten, denn auch vor den Verwaltungsgerichten häufen sich sonst diesbezügliche Klagen. Die Überlastung der Gerichte kennen wir jetzt schon, dann dauern Verfahren ewig und es kommt auch zu keiner Lösung. Deshalb ist es sehr gut, dass in dem gerade beschlossenen Haushalt 2020 das Landesamt in diesem Bereich zusätzlich noch einmal mit Mitarbeitern verstärkt wurde. Auch über diesen Erfolg freue ich mich und viele hier im Lande werden das auch danken.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal auf den Entschließungsantrag hinweisen. In dem wird festgelegt, dass die Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen evaluiert wird und bis zum 1. April 2021 dem zuständigen Ausschuss für Tiergesundheit berichtet wird. Denn dann gibt es auch die Chance, auf der Basis belastbarer Zahlen eine Bewertung abzugeben, mit der dann weitergearbeitet werden kann. Denn eine reine Fallzahlanalyse, ohne zu hinterfragen, um wen und was es geht, ist nicht immer zielführend. Und ohne hier etwas zu unterstellen, möchte ich doch festhalten, dass es in anderen Bereichen oft mechanisch zur Ablehnung von Widersprüchen kommt, ohne dass die Sachlage genauer angeschaut wird, obwohl ich davon ausgehe, dass dies im Tierschutzbereich nicht der Fall ist. Aber trotzdem werden sich die Kolleginnen und Kollegen freuen, wenn sie Verstärkung kriegen in dieser Abteilung im Landesamt.

 

Zudem höre ich öfter mal, dass unter Landwirten unterschiedliche Verfahrensweisen der unteren Behörden diskutiert werden. Auch dem kann mit einer ordentlichen Evaluierung entgegengehalten werden.

Im Gesetz geht es weiterhin um Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes, zum Beispiel bei Anpassung an das neue Tabakgesetz. Das sind im Endeffekt überwiegend Anpassungen, die sich aus Gesetzesänderungen auf anderer Ebene ergeben.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das vorliegende Gesetz den Tierschutz, Entbürokratisierung, die Lebensmittelsicherheit voranbringt. Deshalb, da die Linke eindeutig für Tierhaltung und Tierschutz steht, da die Linke eindeutig für Seuchenvorsorge und Seuchenbekämpfung steht, da die Linke eindeutig für Lebensmittelsicherheit steht und daher auch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stärkt und wir demokratische Rechte verteidigen, möchte ich alle im Hause bitten, diesem Gesetz und dem Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Koalition zuzustimmen.

Ich muss anmerken, es hat mich schon enttäuscht, dass sich die CDU-Fraktion im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft enthalten hat und jetzt auch angekündigt wurde, sich zu enthalten, denn jetzt ist das Gesetz so rund, dass wirklich alle im Hause diesem Gesetz zustimmen könnten. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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