Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

RedenMichaele SojkaBildung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1561 - Erste Beratung


Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Mithörer am Internet - ich hoffe es jedenfalls, dass Sie das interessiert, was wir heute hier diskutieren. Da liegt es nun auf dem Tisch, das zweite Meisterwerk aus dem Hause Matschie. Und wieder hoffen Sie - Sie haben es gerade gesagt -, dass es eine Sternstunde im Thüringer Landtag wird, wenn es im Dezember verabschiedet werden sollte. Aber nicht nur ich vermute, dass es allein die Stimmen der SPD sein werden, die diesem Gesetz zu seiner Gesetzeskraft verhelfen. Die CDU enthält sich wahrscheinlich aus Koalitionsdisziplin und die anderen Oppositionsparteien werden wohl dagegen stimmen, fürchte ich.


(Unruhe im Hause)


Wissen Sie warum und wissen Sie was fehlt, was der Unterschied zum Kita-Gesetz ist? Diesem Gesetz fehlt die Kraft der Straße.


(Beifall DIE LINKE)


Dazu kommt die Enttäuschung der vielen Wählerinnen und Wähler, die im letzten Jahr den bildungspolitischen Wechsel tatsächlich wollten,


(Beifall DIE LINKE)


weg von der Trennung nach Klasse 4, hin zu wirklichem längeren gemeinsamen Lernen für alle Heranwachsenden in Thüringen. Aber die haben Sie tief enttäuscht und das Placebo-Gesetz für die SPD-Basis wird Ihnen jetzt vielleicht noch als Kompromiss von der eigenen Basis abgenommen, aber Wählerinnen und Wähler werden in wenigen Jahren merken, was sich verändert hat, nämlich rein gar nichts. Sechs Piloten, die ihr Eingangsschild ausgewechselt haben, und kein einziges gelungenes Projekt zusätzlich; sollte ich mich korrigieren müssen, wäre ich froh. Sechs Piloten - oder wegen mir auch neun - die ihr Eingangsschild ausgewechselt haben, nicht mehr und nicht weniger.

Ich begründe Ihnen im Folgenden warum: Die Schulgesetznovelle beinhaltet hauptsächlich die gesetzliche Fixierung der Einführung einer optionalen Gemeinschaftsschule als zusätzliche siebente oder achte Schulart neben den bereits bestehenden und in unveränderter Form weitergeführten Grund-, Regel-, Gesamtschulen und Gymnasien. Das längere gemeinsame Lernen wird nur als weitere Option für die Schulen und Schulträger eingeführt. Die bisherigen Optionen für längeres gemeinsames Lernen in Gesamtschulen der Klassen 5 bis 13 oder Pilotschulen der Klassen 1 bis 10 oder 1 bis 13 bestehen alle weiterhin fort. Damit wird das Schulsystem in Thüringen für Eltern und Schüler unüberschaubar und beliebig. Alles ist möglich, wobei der vorherrschende Grundsatz der frühen Trennung der Schüler nach Klasse 4 eben beibehalten wird. Damit bleibt die Einführung der Gemeinschaftsschule in der SPD-CDU-Form überflüssig, denn die Bildung dieser Schulformen des optionalen gemeinsamen Lernens ist bereits im bestehenden Schulgesetz geregelt - siehe Jenaplanschule in Jena, welche sich jetzt zur Gemeinschaftsschule im Aufbau umbenennt, aber seit ihrer Schulgründung eine Gemeinschaftsschule ist.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Was wird denn an der Jenaplanschule Jena - eine der besten Schulen Deutschlands, mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet - aufgebaut oder erprobt, was nicht seit Langem zu dieser Schule gehört beziehungsweise diese Schule auszeichnet? Dass das bereits bestehende Schulge- setz eine solche Schulentwicklung ermöglicht hat, was ist also neu, Herr Minister?


Interessant war für mich insbesondere die Veränderung zwischen dem ersten und zweiten Kabinettsdurchlauf. In einer Übergangsphase von zehn Jahren werden Gemeinschaftsschulen geduldet, die keine wirklichen Gemeinschaftsschulen sind, nämlich Gemeinschaftsschule ab Klasse 5 ohne verpflichtende Kooperation mit einer Grundschule. Das heißt, es sind klassische Gesamt- schulen, zum Teil ohne gymnasiale Oberstufe. Das stand vor der Sommerpause noch nicht drin, im Gegenteil, da gab es eine Verpflichtung für die Schulträger, überall das Angebot der Gemeinschaftsschulen zu schaffen. Aber, Herr Emde - es ist offensichtlich auf Betreiben der CDU Fraktion dann so ins Gesetz gekommen -, diese Übergangszeit der Nichtveränderung von zehn Jahren, die hätten Sie sich sparen können. Ich verspreche Ihnen, so lange regieren Sie nicht mit in Thüringen.


(Beifall DIE LINKE)


Wie gesagt, diese Übergangsphase gab es im ersten Entwurf nicht, dafür aber eine Anschubfinanzierung, die sogar zusätzliche fest angestellte Sozialpädagogen ermöglicht hätte. Diese ist nun weggefallen. Dafür wird mit der Einführung eines Qualitätszertifikats Oberschule für Regelschulen eine scheinbare Qualitätssteigerung der Regelschulen angestrebt. Wahrscheinlich wird dieses Prädikat von den Qualitätsagenturen verliehen. Allerdings handelt es sich hierbei nur um die Schaffung eines zusätzlichen Schuljahres für Hauptschüler, eine generelle Flexibilisierung des Schulausgangs für alle Schulabschlüsse, welche sinnvoll und notwendig wäre, wird nicht umgesetzt. Letztlich wird mit diesem Oberschulzertifikat eine Nähe zum integrativen anerkannten DDR-Schulsystem vorgetäuscht. Was das Schlimmste ist, Regelschulen ohne Prädikat, Oberschule, Unesco- Schule, Europaschule, Umweltschule oder eigenverantwortliche Schule werden nun endgültig zur Thüringer Restschule. Niederschmetterndes Fazit: Mit dem Kniefall vor der konservativen CDU-Bildungspolitik wird das bestehende gegliederte, auf frühere Trennung setzende Schulsystem zementiert.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Jeden kleinen Fortschritt hat man sich durch die CDU wieder herausverhandeln lassen. Dieses Gesetz ist nur noch ein überflüssiger Papiertiger. Eine notwendige Änderung der Lehrerausbildung in Thüringen auf der Grundlage einer Orientierung auf das längere gemeinsame Lernen und der damit einhergehenden Anforderung der Pädagogen zum Unterricht in leistungs- und altersheterogenen Lerngruppen erfolgt nicht. Das würde ja bedeuten, die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes gleichzeitig mit vorzulegen bzw. die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes so zu vollziehen, dass eine Umwandlung der schulartspezifischen in eine altergruppenspezifische Lehrerbildung erfolgen würde. Grundlegende Änderungen und Erneuerungen des Thüringer Schulsystems, die über die optionale Einführung der Gemeinschaftsschule hinaus notwendig sind und von der SPD vor der Landtagswahl, aber auch danach angekündigt wurden, finden nicht statt. Das betrifft unter anderem die Notwendigkeit der Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen. Dazu steht überhaupt nichts im Gesetz. Die Stärkung des gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf durch die Abschaffung des Förderschulgesetzes und die Einbindung der sonderpädagogischen Förderung in das Schulgesetz und vor allem durch verbesserte Bedingung und durchgängiges Zweipädagogensystem statt stundenweisem Einsatz von Flüsterpädagogen. Die außerunterrichtliche Bildung, Erziehung und Betreuung in den Schulen wird zwar über die Grundschule hinaus erweitert, bleibt aber auf die Klassenstufen 5 und 6 beschränkt. Wirkliche Gemeinschaftsschulen, also Schulen als Lern- und Lebensraum beziehen alle Schüler aller Jahrgänge ein.


(Beifall DIE LINKE)


Eine finanzielle Grundlage zur Gestaltung von Gemeinschaftsschulen wird aber nicht geschaffen bzw. gesichert. Im Gegenteil, die Landesregierung schreibt die Möglichkeit der außerunterrichtlichen Bildung an den Schulen in den Klassen 5 und 6 in das Schulgesetz, ohne die dafür notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Also kein zusätzliches Geld für Schulsozialarbeit, keine Erhöhung der Schuljugendarbeit, der Jugendpauschale oder fest angestellte Schul- oder Sozialpädagogen - wir haben den Landeshaushalt auf dem Tisch -, wir waren enttäuscht.

Besonders zu kritisieren sind neben oben genannten Punkten folgende Änderungen bzw. Regelungen: An der besonderen Leistungsfeststellung an Gymnasien und nun auch an den Gemeinschaftsschulen wird festgehalten. Warum bitte schön? Die Beteiligung der Schüler ab Klasse 11 bzw. der Schüler an berufsbildenden Einrichtungen zu den Kosten der Schülerbeförderung ist auch weiterhin vorgesehen, trotz massiver Kritik der Eltern- und Schülervertretungen und entsprechender Zusagen von SPD bzw. Änderung von Interessenvertretung in der vergangenen Legislatur. Nur die Streichung der Möglichkeit der Essenszuschüsse an die kommunale Ebene wurde zurückkorrigiert. Links wirkt eben doch schon ein wenig. Nun müssen Sie nur noch unserem Haushaltsänderungsantrag zustimmen, den kennen Sie ja schon aus dem letzten Jahr, und dann wären wir dort vielleicht einen Schritt weiter.


(Beifall DIE LINKE)


Ich will auch ein paar positive Sachen hervorheben. Es steht jetzt im Gesetz die Verpflichtung der Schulen zur individuellen Förderung als generelles Prinzip, allerdings ohne finanzielle Unterstützung im Landeshaushalt. Wir haben die Zuschrift des Philologenverbandes, die sagen, das geht schlicht nicht.


(Zwischenruf Prof. Dr. Merten, Staatssekretär: Na, klar!)


Ja, ich denke auch, dass das schon geht, aber personelle Ressourcen dazu braucht man schon und die Glückswolke, die es immer noch gibt, die könnte man ja nutzen für solche Dinge. Der Erwerb der Fachhochschulreife an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, damit erlangen Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe lernen, neben dem Abitur eine weitere Zugangsvoraussetzung zu einer weiterführenden akademischen Ausbildung. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Abitur nicht erlangt werden kann. Das halten wir für gut. Wir halten es auch für sinnvoll - das haben wir schon seit Langem eingefordert -, dass das Ministerium eine Eingriffsmöglichkeit bei der Festlegung von Schuleinzugsbereichen von berufsbildenden Schulen schafft. Aber es ist wie immer inkonsequent. Ohne Zielvorgabe, ohne Zeitvorgabe, einfach so, es wird sich nicht von selbst umsetzen, siehe Kita-Gesetz. Aber wenn man eine Eingriffsmöglichkeit reinformuliert, muss man es dann auch konsequent handhaben. Da muss man wenigstens sagen, bis zu welchem Zeitpunkt sich geeinigt werden muss, ansonsten passiert auf der kommunalen Ebene nichts.


Präsidentin Diezel:


Frau Sojka, einen ganz kurzen Moment. Herr Staatssekretär, keine Dialoge bitte.


Abgeordnete Sojka, DIE LINKE:


Wir finden auch gut, dass es eine Möglichkeit geben wird, auf die Notengebung zugunsten anderer Bewertungsformen zu verzichten. Wir finden es natürlich gut - und das haben wir im letzten Plenum schon besprochen -, dass es eine erweiterte Möglichkeit von Schulen gibt, auf das Sitzenbleiben zu verzichten. Allerdings habe ich da den Satz über die Rechtsverordnung fünfmal lesen müssen, weil das eine „Kannbestimmung“ ist und das „kann“ steht an so einer Stelle, wo ich nicht weiß, ob das heißt, dass die Rechtsverordnung gemacht werden kann oder ob auf das Sitzenbleiben verzichtet werden soll. Also wenn das Erstere der Fall ist, dann gibt es möglicherweise diese Rechtsverordnung am Ende der Legislatur immer noch nicht.


(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wer weiß.)


Ihre Veränderung der Dauer der Vollzeitschulpflicht bzw. der Berufsschulpflicht konnte von uns noch nicht abschließend beurteilt werden. Wieso sollte es für schulmüde Schülerinnen und Schüler besser sein, eine weitere Warteschleife an der Regelschule zu verbringen? Warteschleifen sind dort oder dort sinnlos. Motivation muss anders herausgebildet werden. Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion im Ausschuss, insbesondere in der öffentlichen Anhörung am 9. November im Landtag, wenn das der Ausschuss heute so beschließt. Da unsere Debatte im Internet zu verfolgen ist und das Gesetz auf der Homepage unserer Fraktion veröffentlicht wurde, hoffe ich auf viele weitere Zuschriften von interessierten Menschen in Thüringen, ab 2011 soll das Gesetz ja bereits gelten. Aber alles steht unter dem Vorbehalt der dazu notwendigen 6 Rechtsverordnungen und 5 davon im Benehmen mit unserem Ausschuss. Das kann dauern. Vielleicht haben Sie deshalb im Ministerium personell um mehr als 30 Personen aufgestockt. Hoffentlich können diese dann Rechtsverordnungen schneller schreiben. Ich befürchte, bei den Erfahrungen mit dem Kita- Gesetz haben wir, haben Sie damit die ganze restliche Legislatur zu tun. Also, ändern wird sich vermutlich nichts, ich sagte es bereits. Schade eigentlich, denn die Form einer Gemeinschaftsschule, so wie sie die SPD konzipiert hat und nun einführen wollte, entspricht in vielen Punkten unserer im alternativen Schulgesetz definierten integrativen Regelschule, wobei die Begriffe völlig unwichtig sind. Das war unser Vorschlag für eine Gemeinschaftsschule, weil wir nicht den Titel ändern wollten. Allerdings wollen wir diese unsere Gemeinschaftsschule, für alle Schüler und auch für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Gymnasien würde es nach einer längeren, aber weniger als 10-jährigen Übergangsdauer dann nur noch nach Klasse 9 geben. Zugegeben, eine solche Veränderung muss sich anderes legitimieren, als durch zufällige Landtagswahlergebnisse eines zufälligen Wahltermins. Um diesen Schulfrieden zu erzielen, braucht man den politischen Handlungsauftrag durch einen Volksentscheid. Davon sind wir nach wie vor überzeugt und die Mehrheit der Thüringer ebenso. Lesen Sie einfach die Studie der Ebert-Stiftung noch einmal und handeln Sie entsprechend. Solch einen Hauruck Husarenstreik wie bei der Schulgesetzgebung Anfang der 90er-Jahre, als ohne gesellschaftliche Diskussion das komplette Schulsystem zurückentwickelt wurde, würde sich heute keiner mehr bieten lassen, mit Recht. Wenn Sie aus „Stuttgart 21“ und so vielen anderen Entwicklungen die richtigen Schlussfolgerungen ziehen würden, dann hätten Sie den Mut zu einem Volksentscheid und Thüringen könnte dann wirklich in wenigen Jahren das modernste deutsche Bildungsland sein. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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