Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes (Gesetz zur Stärkung der Stellung des Richterwahlausschusses)

RedenSabine BerningerInneresJustiz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3235 -


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beginne mit einem Zitat: „Die Bundesrepublik hat immer noch eine Justizstruktur, die die Richter und Staatsanwälte dem Justizministerium unterstellt. Wäre Deutschland ein Beitrittskandidat für die Europäische Union stellte diese Abhängigkeit der Justiz von der Regierung ein Beitrittshindernis dar.“ So ist es wörtlich zu lesen gewesen in einer Presseerklärung des Thüringer Richterbundes am 20. April 2009, die meines Erachtens heute nicht weniger aktuell geworden ist.


Im Mai 2010 wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag beraten mit dem Titel „Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz in Thüringen ausbauen“. Im Rahmen der Debatte hatte DIE LINKE die Eckpunkte benannt, die für eine Reform der Justiz hin zur Verwirklichung von Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz als der dritten Gewalt nötig sind. Die Landtagsmehrheit hatte aber leider die Überweisung des Antrags an den Justizausschuss verweigert, daher konnte auch nicht die Sachdebatte mit Praktikerinnen/Praktikern und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern im Rahmen einer Anhörung geführt werden. Die Landesregierung hatte in der Debatte eigene Regelungsvorschläge angekündigt, doch bis heute hat sie nichts vorgelegt.

Die Justiz, meine Damen und Herren, braucht Unabhängigkeit und Selbstverwaltung, um ihre Kontrollfunktion gegenüber Legislative und Exekutive erfüllen zu können. Sie braucht Unabhängigkeit und Selbstverwaltung, um bei der Rechtsprechung wirklich ohne Ansehen der Person, unparteiisch und ohne sachfremde Einflussnahme urteilen bzw. handeln zu können. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, in der Vergangenheit hat es auch in Thüringen Versuche der politischen Beeinflussung der Justiz gegeben. Hier seien nur die Stichworte „Pilz-Verfahren“ oder „Durchsuchung von Regierungsräumen“ genannt. Ob die Beschlagnahme zweier Tafeln der Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ in Suhl politisch beeinflusst war, möchte ich mal dahingestellt bleiben lassen. Im Übrigen hat das Amtsgericht Meiningen sie Anfang September als rechtswidrig deklariert. Ob es da eine politische Beeinflussung gegeben hat, darüber mag sich jeder seine eigene Meinung bilden. Wir wissen alle, wie die Beschlagnahme initiiert wurde.


Außerdem wurden in den vergangenen Jahren auch in Thüringen Fälle von beeinflusster Personalauswahl in der Öffentlichkeit diskutiert. Als Stichworte hier seien die Besetzung der Präsidentenstellen beim Thüringer Landesarbeitsgericht und beim Thüringer Oberlandesgericht genannt. Daher ist - und das ist wenig verwunderlich - einer der Eckpunkte für mehr Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz, dass bei der Personalauswahl und der weiteren Personalpolitik im Bereich der Richterinnen/Richter und Staatswältinnen/Staatsanwälte der Einfluss der Exekutive, das heißt vor allem des Justizministers, so weitgehend wie möglich zurückgedrängt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Novellierung des Thüringer Richtergesetzes und der Gesetzentwurf für die zu dieser Umsetzung notwendige Änderung des Artikels 89 der Thüringer Verfassung konzentrieren sich besonders auf diesen Punkt, auf eine neue Machtverteilung bei der Entscheidung über Personalfragen.


Der Richterwahlausschuss und seine Kompetenzen und damit Legislative und Judikative werden gestärkt. Der Justizminister verliert zu Recht Entscheidungsrechte und Einflussmöglichkeiten. Der Fraktion DIE LINKE ist klar, dass die zur hoffentlich intensiven und konstruktiven Diskussion vorgelegten Gesetzentwürfe nur ein Baustein für die Stärkung der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz sein können - nur ein kleiner, aber ein erster und wichtiger Schritt.


Wir hoffen dieses Mal, meine Damen und Herren, auf Ihre Bereitschaft, die Gesetzentwürfe im Justizausschuss zu beraten. Ich möchte Sie herzlich bitten, verweigern Sie einer Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss dieses Mal nicht die nötige Mehrheit. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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