Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Donata Vogtschmidt
RedenDonata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratieliebenden Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und ja auch jetzt vor Ort! Zum 1. Januar 2014 wurde bundesweit das neue Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin eingeführt, um die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatientinnen/-patienten in Deutschland vor allem qualitativ zu verbessern. Anders als Rettungsassistentinnen/-assistenten, die zwei Jahre lang ausgebildet werden, können die Notfallsanitäterinnen/-sanitäter, die über drei Jahre lang ausgebildet werden, ganz andere Kompetenzen ausüben. Konkret bedeutet das beispielsweise die Möglichkeit, etwa im arztfreien Intervall eigenverantwortlich die Heilkunde auszuüben oder auf Delegationsbasis eigenständig ärztliche Behandlungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Kompetenzen erlangen Rettungsassistentinnen/-assistenten erst dann, wenn sie sich zu Notfallsanitäterinnen/-sanitätern nachqualifizieren lassen, also durch eine Ergänzungsprüfung oder eine staatliche Vollprüfung.

 

Wie sieht das im Grunde eigentlich aus? Vor der Zulassung zu einer staatlichen Ergänzungsprüfung wird eine weitere Ausbildung von 480 Stunden bzw. 960 Stunden gefordert. In Thüringen ist der Einsatz von Rettungsassistentinnen/-assistenten auf den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen und in den zentralen Leitstellen bis einschließlich 31.12.2022 befristet, da der Landtag im Frühjahr 2014 in Artikel 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes eine solche Frist beschlossen hatte. Diese Frist wurde auch 2018 fortgeschrieben, allerdings von Rot-Rot-Grün um eine Evaluierungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag ergänzt. Der Bundesgesetzgeber hatte zeitlich nach der letzten Gesetzesnovelle in Thüringen eine Fristverlängerung auf den 31.12.2023 vorgenommen, in der sich Rettungsassistentinnen/-assistenten als Notfallsanitäterinnen/-sanitäter nachqualifizieren lassen können. Gegenüber dem Landtag hat die Landesregierung wiederholt über den aktuellen Umsetzungsstand der Nachqualifizierungen und der Neuausbildungen von Notfallsanitäter/-innen berichtet. Zum Jahreswechsel am 31.12.2020 hatte das Landesverwaltungsamt etwa 919 Menschen die Berufszulassung „Notfallsanitäter/-in“ erteilt gehabt. Im Januar 2022 signalisierte das Innenministerium im zuständigen Fachausschuss, dass die Erfolgsquote landesweit gut ausfalle, es aber punktuell, etwa im Raum Südostthüringen trotz der nunmehr über sechs Jahre andauernden Möglichkeit zur Neuausbildung bzw. Nachqualifizierung noch weiteren Nachholbedarf gäbe. Aus diesem Grund schlagen Ihnen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, den Rettungsdienst in Thüringen mit der vorliegenden Gesetzesänderung zu entlasten, um gleichzeitig den Strukturen, aber auch den Mitarbeitenden mehr Planungssicherheit zu geben und für die Menschen in Thüringen optimale Versorgungssicherheit zu gewährleisten und herzustellen.

 

Die Gesetzesänderung beinhaltet deshalb erstens eine Harmonisierung des Artikels 34 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit der bundesrechtlichen Nachqualifizierungsfrist und Artikel 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes. Das bedeutet ganz konkret eine Verlängerung des landesgesetzlichen Einsatzstichtags um ein Jahr bis zum 31.12.2023. Damit wären, Stand heute, mehr als eineinhalb Jahre Zeit für weitere Nachqualifizierungen. Und zweitens auch eine konkrete Beschränkung dieser Frist auf den Bereich der Transportführer/-innen der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungswagen. Gerade in diesem Spezialbereich ist eine höhere Qualifizierung und umfangreiche Ausbildung unerlässlich, da hier viel tiefgehende Befugnisse und Kompetenzen angewendet werden. Das heißt im Ergebnis, dass Rettungsassistentinnen/-assistenten, die trotz bestehender Nachqualifizierungsmöglichkeiten nicht über den Berufsabschluss Notfallsanitäter/-in verfügen, auch im Einsatzdienst weiter die Chance erhalten, zum Beispiel als Fahrerin oder Fahrer der Rettungswagen, als Fahrerin oder Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, als Transportführerin oder Transportführer der Krankentransportwagen und auf den Rettungstransporthubschraubern tätig sein zu können. Sie würden damit künftig von dieser Frist ausgenommen werden. Das gilt auch ebenso für die Tätigkeit der Disponentinnen/Disponenten im Bereich der zentralen Leitstellen. Damit würde etwaiger Druck von den Rettungsdienststrukturen genommen, über den auch die „Ostthüringer Zeitung“ am Montag im Bereich Saalfeld berichtete, die eine wichtige Arbeit für die Sicherheit der Menschen in Thüringen gewährleisten.

 

Deswegen jetzt auch vielleicht ein Blick von mir in Richtung der Oppositionsparteien: Vielleicht beim nächsten Mal vor Äußerungen in der Presse mal auf die Tagesordnung gucken und auf die vorliegenden Gesetzesänderungen der Koalitionsfraktionen, wo wir schon Lösungen bzw. auf die von Ihnen gestellten Fragen bereits geantwortet haben. So können wir sicherlich gemeinsam zu einem guten sachlichen Punkt kommen.

Namens der Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne werbe ich daher um Zustimmung bzw. um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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