Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 2/2

Donata Vogtschmidt
RedenDonata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratieliebenden Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, parlamentarische Debatten sind meistens trocken, sachorientiert und präzise. Aber worüber unterhalten wir uns heute eigentlich genau? Ich habe mich im Zuge der Diskussion um die Anpassung auf Bundes- und Landesebene im Rettungsdienstgesetz mit vielen Menschen aus der Praxis unterhalten, denn vor Ort weiß man – meiner Erfahrung nach – am besten, wo der Schuh drückt. Dabei wird deutlich, dass der praktische Alltag in der Notfallrettung von spontanen, unerwarteten Einsätzen, emotionalen Ereignissen und menschlichen Schicksalen geprägt ist. Unsere Pflicht als demokratisch gewählte Abgeordnete muss es daher sein, diesen Menschen, welche mit vollem Körpereinsatz, medizinischem Fachwissen und oft auch mit dem Riskieren der eigenen körperlichen Unversehrtheit, um die Gesundheit und das Leben anderer zu schützen, die bestmöglichen gesetzlichen Voraussetzungen und valide Regelungen als Rückendeckung und Wertschätzung zu schaffen.

 

Wir als rot-rot-grüne Fraktion im Landtag und auch die Landesregierung betrachten es nicht als Selbstverständlichkeit, dass die Notfallversorgung im Freistaat funktioniert, sondern wir haben bereits in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um eine zeitnahe Notfallversorgung zu realisieren, um die örtlichen Strukturen zu unterstützen und die Helferinnen und Helfer proaktiv in ihren alltäglichen Herausforderungen bestmöglich zu begleiten. Dabei sprechen wir aber nicht nur über den Rettungsdienst, sondern ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich den dahinterliegenden Notrufstrukturen, den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz für die wichtige Arbeit im Haupt- und natürlich auch im Ehrenamt danken.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Um diesen unverzichtbaren Strukturen den Rücken zu stärken, haben wir allein in den letzten drei Jahren eine gewaltige Summe von 160 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt und im aktuellen Haushaltsentwurf für 2023 sind bereits über 52 Millionen Euro verankert.

 

Ich habe vorhin bereits die für uns unabdingbare Beteiligung der Praxismeinung erwähnt. Aus diesem Grund haben wir im Innen- und Kommunalausschuss auch für den von den Koalitionsfraktionen eingereichten Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung beschlossen und durchgeführt. Die Mehrheit der Anzuhörenden begrüßte dabei die vorgeschlagene Fristverlängerung zur Nachqualifizierung von Rettungsassistentinnen und  assistenten zu Notfallsanitäterinnen und  sanitätern. Eigentlich kann man hier auch schon von einer überwältigenden fachlichen Zustimmung der Anzuhörenden sprechen.

 

Durch den Einsatz von Notfallsanitäterinnen und  sanitätern als Transportführerinnen und Transportführer konnten strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst begonnen werden, denn durch eine höherwertige Ausbildung – und damit auch die Erlangung von erweiterten fachlichen Kompetenzen – ist es den eingesetzten Fachkräften im Berufsfeld der Notfallsanitäterinnen und  sanitäter möglich, eigenverantwortlich auch invasive Eingriffe mit ärztlicher Absprache durchzuführen und so das arztfreie Intervall bis zum Eintreffen der Notärztinnen und  ärzte im Notfalleinsatz selbst abzufedern.

 

Was erreichen wir dadurch also genau? Wir erreichen einen hohen Qualitätssprung in der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten und damit eine moderne und verlässliche Notfallrettung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit unserer Gesellschaft. Die Frage der Verlängerung der Übergangszeit des Rettungsdienstes beschäftigt uns im Landtag seit über 280 Tagen. Im Januar hatte nämlich der Innenstaatssekretär Udo Götze den Innen- und Kommunalausschuss über einen derartigen Ansatz im Landesbeirat „Rettungswesen“ informiert. Daraufhin haben wir als Koalitionsfraktionen eine Gesetzesänderung im April 2022 eingereicht. Verwundert nahmen wir dann zur Kenntnis, dass in den Tagen und Wochen danach auch von einzelnen CDU-Abgeordneten in der OTZ eine solche Änderung gefordert wurde, obwohl wir diese bereits als parlamentarische Initiative vorliegen hatten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Hier empfiehlt es sich also, auch öfter vielleicht die Postfächer des Landtags zu kontrollieren und auch untereinander eine bessere Kommunikation zu führen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

 

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Rettungsassistentinnen und  assistenten bedanken, die in den letzten Jahren die Nachqualifikation zum Berufsbild „Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ absolviert haben. Mit der jetzigen Regelung schaffen wir nämlich beides: Wir geben jenen, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben, noch eine weitere Perspektive und wir stärken gleichzeitig auch die Behandlungsqualität, indem wir definieren, in welchen Bereichen welches Berufsbild genau eingesetzt werden kann. Seien Sie also gewiss: Wir kümmern uns.

 

Problematisch stellten sich aus meiner Sicht die Bestrebungen der CDU dar, bis einen Tag vor dem Innenausschuss letzte Woche etwaige Änderungen herauszuzögern und eine Zustimmung zu dieser Fristverlängerung davon abhängig zu machen, dass völlig sachfremde Themen in diesen Gesetzentwurf aufgenommen oder fachlich problematische Passagen hinzugefügt werden. Ich bin deswegen froh darüber, dass wir die Problematik „Telemedizin“ nun nicht hier kurzfristig integriert haben, wie von der CDU gewollt, sondern der Landesbeirat „Rettungswesen“ in Ruhe in seiner nächsten Sitzung am 30.11. auf Ebene der Praxis tatsächlich entscheiden kann. Und ich bin auch froh darüber, dass die CDU heute eine Änderung zur Beschlussempfehlung eingebracht hat, mit der sie jenen Fehler korrigiert, den sie uns kurzfristig vergangene Woche in die Gesetzesänderung geschoben hat, nämlich, dass Rettungssanitäterinnen und  sanitäter künftig die Notfalleinsatzfahrzeuge fahren dürfen. Das wäre nämlich der falsche Weg. Wir haben über 30 Anzuhörende beteiligt, die Rückmeldungen waren je nach Fachdisziplin unterschiedlich. Im Ergebnis haben wir aber nun – auch gemeinsam mit der Union – einen guten Kompromiss gefunden, wie ich finde.

 

In Kurzfassung: Ab 2024 erfolgt die Patientenbetreuung in der Luft neben den Notärztinnen und  ärzten nur noch durch Personen mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ bzw. „Notfallsanitäterin“, genauso wie bei den Fahrenden für Notarzteinsatzfahrzeuge und mit mindestens einer Person zur Patientenbetreuung auf diesen Fahrzeugen. Außerdem: In den Leitstellen muss ab 2024 mindestens einer von zwei Disponentinnen oder Disponenten Notfallsanitäter/-in sein. Übergangsweise können dann bis Ende 2023 anstelle der Notfallsanitäterinnen und  sanitäter Rettungssanitäter/-innen eingesetzt werden und im Rettungstransportwagen kommen davon unbenommen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und Rettungsassistentinnen und -assistenten als Fahrerinnen und Fahrer zum Einsatz.

 

Zum Antrag der Rettungsdienstabdeckung: Auch hier haben wir als Linke für eine umfangreiche Anhörung des CDU-Antrags Rettungsdienstabdeckung stark gemacht. Dabei wurde deutlich, dass Teile des CDU-Antrags seitens der Praktiker/-innen selbst als fachlich ungeeignet eingeschätzt wurden, insbesondere das darin geforderte externe Gutachten bzw. Gesamtgutachten, das auch die Leitstellenstruktur noch mal komplett neu ordnen bzw. prüfen soll.

 

Wir haben seit dem Jahr 2018 ein fertiges Gutachtenergebnis für eine umfangreiche Leitstellenstrukturreform in Thüringen bereits vorliegen, die derzeit in ihrer Umsetzung im Gange ist, um durch neuere, schlagfertige Kooperationsmodelle mit modernster Technik und Absicherung gegen Ausfälle zeitgemäße Leitstellen zu schaffen. Darauf hatte ich auch in der ersten Lesung schon hingewiesen. Die meisten Landkreise machen auch konstruktiv mit, aber statt einem weiteren Gutachten wäre es hier vielleicht eher sinnvoll, wenn die CDU im Eichsfeld und im Weimarer Land das Gespräch mit ihrem Landrat und ihrer Landrätin suchen, damit auch wirklich alle flächendeckend in Thüringen mitziehen, der erste Schritt also vor dem zweiten.

 

Der Thüringer Feuerwehr-Verband war übrigens auch erbost über diesen Vorschlag – also wenn wir schon von Praxismeinung reden, dann bitte auch mit einbeziehen – und schrieb dem Innenausschuss – ich zitiere –: Einer erneuten Diskussion über die geplante Leitstellenstruktur verweigern wir uns bewusst und erwarten die praktische Umsetzung der aktuellen Strategie gern auch unter Einbeziehung der bisher nicht integrierten Gebietskörperschaften.

 

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Luftrettung war das Thema!)

 

Der CDU-Vorschlag war – ich zitiere wieder aus der Stellungnahme des Thüringer Feuerwehr-Verbandes – „wenig hilfreich“. Die AOK bezeichnete die entsprechende Forderung im CDU-Antrag als – ich zitiere wieder – „nicht zielführend“, da es in Thüringen auch – Zitat – „Verantwortlichkeiten für Zuständigkeit und Qualität im Rettungsdienst“ gäbe. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen konnte den Zweck nicht nachvollziehen und kritisierte auch, dass die CDU die kommunale Selbstverwaltungshoheit verkenne. Wir haben diesen Punkt im CDU-Antrag daher gestrichen aufgrund der Praxismeinungen.

 

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Soll ich mal die anderen Stellungnahmen vorlesen?)

 

Da ich jetzt die Praxismeinungen zitiert habe, können wir uns da gerne im Ausschuss noch mal drüber beraten.

 

Ebenso haben wir also verschiedene utopische Forderungen der CDU gestrichen, so etwa die Forderung, dass es keine einzige Überschreitung der Hilfsfrist vor Ort geben dürfe, was bedeuten würde, dass wir den Schnee, Winter, Eis und Glätte und Baustellen hätten verbieten müssen. Auch darauf habe ich bereits mehrmals verwiesen.

Außerdem haben wir entfernt, dass die präklinische Notfallversorgung die identische Behandlungsqualität wie im Krankenhaus haben soll, was faktisch für die Einsatzkräfte vor Ort in der Anfahrt zum Krankenhaus vielfach nicht möglich ist, da hier lebensrettende Sofortmaßnahmen und die Herstellung von Transportfähigkeit das A und O sind, die Qualität soll natürlich weiterhin stetig gesteigert werden.

 

Auch hat die Koalition missverständliche Regelungen zum Einsatz von Schwerlasttransporten, wie sie im Ursprungsantrag formuliert waren, behoben. Es sollen nämlich in den Rettungswegen schließlich keine tonnenschweren Windkraftwerke oder ähnliches, sondern schwergewichtige adipöse Patientinnen und Patienten im dreistelligen Kilobereich bewegt werden. Deswegen muss richtigerweise auch der Schwerlastrettungswagen SRTW adressiert werden. Ich lege Ihnen daher allen nahe: Hören Sie auf die fachliche Bewertung der zuständigen Praxispartnerinnen und Praxispartner anstatt parteipolitische Binsen in Verbindung mit Selbstverständlichkeiten zu vertreten.

 

(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das sagt die Richtige!)

 

Weitere Anpassungen ergeben sich also aus den beiden Beschlussempfehlungen, die nun im Ergebnis einen sachgerechten Kompromiss darstellen. Unter deren Berücksichtigung empfehle ich daher die Zustimmung zum Gesetz und auch zum Antrag.

 

(Beifall DIE LINKE)

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