Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/2989
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, ich möchte auf unseren Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt b zurückkommen, was den Begriff der Rasse angeht, möchte aber vorher noch mal auf die doch teilweise sehr hitzige Debatte bezüglich der Stellungnahmen oder Pressemitteilungen des DGB Hessen-Thüringen wenigstens aus der Zuarbeit des DGB Hessen-Thüringen vom Juni 2011, auf die sich der DGB dann auch im September im Anhörungsverfahren bezogen hat, hinweisen. Es ist dann in der Tat doch so, dass der DGB Hessen-Thüringen mit der Pressemitteilung, die vorhin mit dem Sperrvermerk verschickt worden ist - da braucht Herr Hey keine hellseherischen Fähigkeiten -, also wir wissen alle, dass es diese Pressemitteilung gibt, aber die ist doch anders. Die Zuarbeit im Juni, auf die sich dann im September bezogen wurde, 2011 wohlgemerkt, ist eine andere und dort liest es sich, ich möchte den einen Absatz mal zitieren: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Thüringen verbessert.“ Insoweit hat Herr Hey das richtig dargestellt. „Aber“ - Zitat weiter - „er erfüllt unseres Erachtens leider noch nicht alle Anforderungen, die im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart worden sind. Aufgrund unserer intensiven Bemühungen sind zwar wichtige Verbesserungen für die Rechte der Personalvertretungen und deren Arbeitsmöglichkeit in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, diese führen jedoch nicht dazu, dass Thüringen mit Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs ein modernes und flexibles Personalvertretungsrecht erhalten wird.“ Wie man damit hochzufrieden sein kann, wie sich das jetzt entwickelt hat und wie das jetzt gleich abgestimmt werden wird, Herr Hey, das verstehe ich nicht, wenn man wirklich Gewerkschafter oder Gewerkschafterin ist.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, noch einmal dringlich unseren Änderungsantrag zum § 67 Abs. 1 Satz 1 ans Herz legen. Der ist ja erst heute Nachmittag als Tischvorlage verteilt worden, nicht nur unseren, sondern den gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten, und ich könnte mir vorstellen, dass die Abgeordneten, die nicht Mitglied im Innenausschuss sind, möglicherweise noch nicht die Gelegenheit hatten, sich genauer damit zu beschäftigen. Deswegen möchte ich noch einmal vorlesen, was wir verändern wollen. Bisher im Gesetzentwurf der Landesregierung steht in diesem § 67 Abs. 1 S. 1, dass die Angehörigen aller Dienststellen, dass die Dienststelle und Personalvertretung darauf achten soll, Zitat: „dass jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft unterbleibt.“ Wir wollen das ändern in: „Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle mit Nachsicht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass Erstens: Jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.“ Wir möchten, das wäre das Ganze in Kürze gesagt, dass der Begriff der Rasse aus dem Gesetzestext entfernt wird.
(Beifall DIE LINKE)
Wie der Abgeordnete Adams vorhin schon einmal angedeutet hat und ebenso meine Kollegin Martina Renner, hat das einfach damit zu tun, dass die Wissenschaft sich fortentwickelt hat, dass die Wissenschaft geforscht hat und heute weiter ist als beispielsweise noch 1949, als das Grundgesetz verabschiedet wurde. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ ist eine der Grundlagen für Rassismus und rassistische Einstellungen, nicht nur in der Bundesrepublik, sondern überall. Denn, indem dieser Begriff benutzt wird, lässt man als Gesetzgeber den Schluss zu, es gäbe ja Menschen verschiedener Rassen mit auf Grund dieser Rassen begründeten Unterschieden, die ja von Rassistinnen und Rassisten immer wieder unterstellt werden. Wir wollen all denjenigen, die bei der Erarbeitung von solchen Gesetzesvorlagen oder Entwürfen so einen Satz oder so einen Begriff übersehen keinen Vorwurf machen, aber dafür sind wir ja hier im Landtag ganz verschiedene Fraktionen mit ganz verschiedenen Schwerpunkten und wir und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind solche, die eben etwas genauer darüber lesen und denen eine solche Diskrepanz in einem Gesetzentwurf auffällt. Und weil das so ist, haben wir ja auch hier die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen und der Landtag hat die Möglichkeit, solche Änderungsanträge anzunehmen. Also betrachten Sie bitte unseren Änderungsantrag nicht in irgendeiner Form als Kritik, als Vorwurf, wie auch immer. Allerdings können Sie gefasst sein, dass wir Ihnen einen Vorwurf machen werden, wenn Sie, wie das im Innenausschuss passiert ist, diesen Änderungsantrag einfach so mit, wie ich finde, der fadenscheinigen Begründung ablehnen, das stünde ja auch im Grundgesetz. Ich habe ja schon gesagt, Wissenschaft hat geforscht, hat sich entwickelt, hat neue Erkenntnisse im Gegensatz zu 1949 beispielsweise getroffen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Verfassung des Freistaats Thüringen übrigens auf diesen Begriff verzichtet in Artikel 2 Abs. 3. Zum Grundgesetz noch ein Satz: Ich finde es falsch, dass das dort steht, das können Sie sicherlich nachvollziehen und ich finde auch, dass das Grundgesetz in dieser Frage oder in diesem Artikel geändert gehört. Wir sind aber hier im Thüringer Landtag. Die Kompetenz, das Grundgesetz zu ändern, liegt auf Bundesebene. Wir haben diese Kompetenz also nicht. Wohl aber haben wir die Kompetenz, das Personalvertretungsgesetz nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und natürlich auch nach politischen Erwägungen zu ändern. Deswegen steht ja es heute hier auf der Tagesordnung. Ich möchte Sie eindringlich bitten und auffordern, lassen Sie uns doch mit diesem Rassebegriff von unten, nämlich auf Landesebene, anfangen aufzuräumen. Vielleicht spricht es sich ja dann bis in den Bundestag zu den Zuständigen herum und irgendwann steht auch eine Änderung des Grundgesetzes in dieser Frage auf der Tagesordnung. Wenn Ihnen, meine Damen und Herren, meine Argumente, die von Herrn Adams vorgetragenen Argumente oder die von Frau Renner immer noch nicht gefallen und noch nicht dazu führen, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen werden, dann möchte ich Ihnen einfach anempfehlen, doch mal die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung hier in Thüringen zu nutzen. Da gab es nämlich 2008, als die CDU noch allein regierte, das finde ich recht erwähnenswert, eine Broschüre, die herausgegeben wurde, „Die Rechtsextremen sagen“. Da hat Wolf Wagner, der Verfasser dieser Broschüre, Professor ehemals an der Fachhochschule hier in Erfurt im Fachbereich Sozialwesen geschrieben, die Rechtsextremen sagen, es gebe Rassen. Und was er dazu schreibt, möchte ich gern zitieren: „Die moderne Gentechnik hält den Begriff der Rassen bei Menschen für unsinnig. Wir alle stammen aus Afrika und von unseren afrikanischen Urvorfahren ab.“ Und er schreibt weiter: „Menschen nach äußerlichen Merkmalen beurteilen zu wollen, ist, wie wenn man Nahrungsmittel nach ihrer Farbe einteilen wollte. Und alle roten Nahrungsmittel wie rote Grütze, Rotwein, roter Rettich und rote Bete in eine Gruppe stecken wollte und Vanillepudding, Weißwein, weißer Rettich und Schlagsahne in die andere. ‚Rassen’ sind also keine ‚evolutionsbiologischen Lebensordnungen verwandter Menschen’ sondern verrückte Annahmen über die Unterschiede zwischen Menschen, die längst wissenschaftlich widerlegt sind.“
(Beifall DIE LINKE)
Lassen Sie uns nicht wissenschaftlich widerlegte Begriffe in aktuelle Gesetze in Thüringen schreiben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich beantrage für meine Fraktion oder kündige an, dass wir namentliche Abstimmung zu diesem Änderungsantrag beantragen.
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