Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz 1/2

RedenMartina RennerInneresJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/2989

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung des Personalvertretungsrechts mit der - ich nenne es mal historischen - Drucksache 5/26 vom 30.09.2009. Dieser wurde am 20.11.2009 erstmals hier im Plenum beraten und anschließend an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Gleichstellungsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss beschloss in seiner 14. Sitzung am 05.11.2010 eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Der übergroße Anteil der Anzuhörenden, insbesondere die Interessenvertretungen der Beschäftigten, begrüßte den Gesetzentwurf und empfahl dessen Annahme mit einigen Änderungsvorschlägen. Einem Großteil der Änderungsvorschläge wurde die Fraktion DIE LINKE in ihrem Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 5/1096 gerecht. Der Ausschuss folgte im Einvernehmen mit den Antragstellern der Bitte einzelner Anzuhörender, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abschließend gemeinsam mit dem angekündigten Entwurf der Landesregierung gemeinsam zu beraten. Nachdem der Gesetzentwurf der LINKEN eine Kleinigkeit von 1,5 Jahren in den Ausschüssen verharrte, legte die Landesregierung unter der Drucksache 5/2989 am 29.06.2011 ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor.


In einer Ersten Lesung am 7. Juli 2011 wurde dieser beraten und an die Ausschüsse Inneres, wiederum federführend, und Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. In der Innenausschusssitzung vom 09.09.2011 wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen, in die auch der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und deren Änderungsanträge nochmals einbezogen wurden. In der 30. Innenausschuss-Sitzung am 07.10.2011 wurden die Ergebnisse der Anhörung beraten, ein Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf der Landesregierung abgelehnt und die Annahme des Gesetzes trotz einer Vielzahl kritischer Stimmen aus dem Bereich der Personalvertretungen und Gewerkschaften, die eine umfassendere und weitreichendere Mitbestimmung forderten, empfohlen.


Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wurde einschließlich der im Ergebnis der Anhörung vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat zum Gesetzentwurf der Landesregierung mehrfach mitberaten und die ursprünglich für November vorgesehene abschließende Beratung um einen Monat hinausgezögert und schließlich die Annahme des Gesetzes aufgrund eines Antrags der Regierungskoalition unter Änderungen empfohlen. Die durch den Wirtschaftsausschuss empfohlenen Änderungen und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der heute auch beraten wird, hat der Innenausschuss am 9. Dezember 2011 beraten und der Änderungsempfehlung des Wirtschaftsausschusses entsprochen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde hingegen abgelehnt. Abschließend: Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung, wie in der Beschlussempfehlung ausgewiesen, und die Ablehnung des Gesetzesvorschlags der Fraktion DIE LINKE.


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