Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/2989
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Gumprecht, Sie haben eben gesagt, ein Kompromiss, hier geht es um ein Gesetz, es ist gut, wenn alle unzufrieden sind. Da kann ich nur feststellen, so tief können politische Ansprüche sinken.
(Beifall DIE LINKE)
Als in der Woche vor der Novembersitzung des Landtags in der „Ostthüringer Zeitung“ zu lesen war „Personalvertretungsnovelle schlingert vor der Zielgeraden“ und die „Osterländer Volkszeitung“ titelte „Streit um mehr Rechte für Personalräte“, hatte ich kurzzeitig den Gedanken, die SPD begehrt vielleicht auf in der Koalition. Diese Annahme war irrig und ich weiß heute gar nicht mehr so genau, wie ich eigentlich darauf gekommen bin.
(Beifall DIE LINKE)
Nicht die SPD begehrte auf, nein, die CDU hatte Änderungsvorschläge. Sie wollte an der Novelle der Landesregierung in Sachen Mitbestimmung noch auf den letzten Metern herumschrauben. So entstand für die SPD die missliche Lage, für ein Personalvertretungsgesetz zu streiten und zu werben, das von der SPD klassischerweise nahestehenden Organisationen und Institutionen kritisiert wurde und keinen Sozialdemokraten wirklich Begeisterungsstürme entlocken konnte. Die Rede des Abgeordneten Hey in der ersten Lesung war - ja - nur ganze 348 Worte lang und wahrlich kein Begeisterungssturm, aber der kann ja heute noch kommen. Ich bin gespannt, Herr Hey.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist bei Ihrer Rede aber auch nicht so …)
Was die Damen und Herren der CDU genau verändern wollten, blieb dann auch in der einberufenen, dann abgesagten und dank meiner Fraktion dennoch stattgefunden Sitzung des Wirtschaftsausschusses diffus. Da war von vagen Kostenbelastungen und redaktionellen Änderungen die Rede. Dies jedenfalls führte dazu, dass der parlamentarische Beratungsgang unterbrochen wurde. Auch das kennen wir mittlerweile hier im Landtag zur Genüge. Das Parlament wird so lange zur Untätigkeit gezwungen, bis die Koalition zu Potte gekommen ist.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das wird immer länger.)
Das wird immer länger. Die Vertagung wäre eigentlich gar nicht notwendig gewesen, denn seit September 2009, ich sage es noch einmal gerne, mit der historischen Drucksachennummer 5/26 liegt dem Thüringer Landtag der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vor und das wäre für eine Beschlussfassung über ein modernes Personalvertretungsrecht auch absolut ausreichend gewesen. Ihr Gesetzentwurf ist gemessen an diesem Anspruch entbehrlich.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist im Übrigen nicht nur meine Auffassung, sondern auch die einiger Anzuhörender wie etwa die GdP, die zum Gesetzentwurf meiner Fraktion ausführte, dass dieser der weitergehende Gesetzentwurf ist, dem zugestimmt wird.
(Beifall DIE LINKE)
Im Gegensatz zu Ihnen nehmen wir durchgeführte Anhörungen auch ernst und haben als Ergebnis der beiden durchgeführten Anhörungen im November des vergangenen Jahres und dann im September dieses Jahres 19 zum Teil sehr umfangreiche Änderungsanträge vorgelegt, die bereits im Innenausschuss nun ja nicht gerade diskutiert, das ist nicht die Stärke des Innenausschusses, aber zumindest allen Fraktionen zugegangen waren und heute erneut gestellt werden. Die Änderungsvorschläge, Herr Gumprecht, haben wir aufgrund der Zuschriften der Anzuhörenden erarbeitet und nicht an den Gesetzentwurf der Landesregierung angepasst, weil dieser Gesetzentwurf der Landesregierung noch gar nicht vorlag, als wir die Änderungsanträge formuliert haben,
(Beifall DIE LINKE)
und ich sage mal, seherische Fähigkeiten, wie der Gesetzentwurf der Landesregierung dann aussehen wird, konnten wir damals nicht haben. Um aber den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE richtig bewerten zu können, ist ein Blick in die Geschichte notwendig, denn diesen hat der Abgeordnete Hey am 20.11.2009 ja sehr genau ausgeführt, als er sagte, 2001 wurde das Thüringer Personalvertretungsgesetz im Freistaat vom Gesetzgeber in weiten Teilen geändert. Richtiger, so sagte er, wäre zu sagen, das Thüringer Personalvertretungsgesetz würde verschlimmbessert und er kam zu dem Schluss, das derzeitige Personalvertretungsgesetz, damals gegen die Gewerkschaften und gegen die Interessen der Beschäftigen beschlossen, ist alles andere als mitbestimmungsfreundlich. So weit, so richtig, die richtige Analyse, herzlichen Glückwunsch, aber daraus wurden nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Im Jahr 2002 beschloss die CDU in alleiniger Herrschaft die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes und brachte damit mit Ausnahme der FDP, die Positionen haben sich ja seitdem nicht geändert, vielleicht nahezu alle anderen in Thüringen gegen sich auf. Begründet wurde dies mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1995 zum Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wonach das Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn bei Entscheidungen, die von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags sind, gesichert sein muss. Doch die mit der erforderlichen Verfassungstreue begründeten Änderungen gingen weit über das notwendige Maß hinaus und die CDU schaffte einen mitbestimmungsfeindlichen Zustand in Thüringen. Sie verkleinerte die Personalräte und unter der Überschrift „Vereinfachung der personalvertretungsrechtlichen Verfahren“ wurde die Mitbestimmung zusammengestrichen und eine sogenannte Mitwirkung eingeführt, die als alles andere als, ich sage es mal, Mitbestimmung bezeichnet werden kann. Die damalige PDS-Fraktion klagte gegen dieses Gesetz und obsiegte in einem Punkt. In allen anderen kam das Verfassungsgericht zu der Auffassung, dass der verfassungsrechtliche Rahmen der zu regelnden Mitbestimmung nicht verlassen werde, stellte aber auch deutlich fest, dass auch sehr viel weitergehende Normen der Mitbestimmung möglich wären, und an diesem Punkt befinden wir uns seit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts im Jahr 2004. Die Fraktion DIE LINKE legte dem Thüringer Landtag im Oktober 2005, im Juni 2009 und zuletzt - mit der heute wieder zu behandelnden Drucksache 5/26 - im September 2009 Novellierungsvorschläge für ein modernes Personalvertretungsrecht vor.
Lassen Sie mich den Abgeordneten Baumann zu Wort kommen. Er sagte am 19. Juni 2009 zum Personalvertretungsrecht in Thüringen - Zitat: „Die SPD-Fraktion hat genau wie der DGB und ver.di klare Vorstellungen für ein modernes Personalvertretungsrecht. Wir wollen einen möglichst breiten Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte, wir wollen die Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretung verbessern und dafür die Standards des Betriebsverfassungsrechts auf sie übertragen. Wir wollen deutlich erweiterte Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen, wir wollen auch eine stärkere Beteiligung an einem Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung. Eine gründliche Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes in Abstimmung mit den Gewerkschaften wird ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion in der kommenden Legislatur sein.“
(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Haben wir doch gemacht.)
Und jetzt kommt mein Lieblingssatz, denn der Abgeordnete Baumann kritisiert uns namens der SPD damals: „… das Fehlen einer Allzuständigkeit mit konkretem Mitbestimmungskatalog und eine frühzeitig einsetzende Mitbestimmung“. Herr Baumann, vielleicht nehmen Sie nachher noch das Wort. Ich würde gern heute von Ihnen hören, wie Sie zu Ihren damaligen Forderungen, insbesondere zur Frage der Allzuständigkeit, denn eigentlich stehen.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Hat sich ein wenig verändert.)
Hat sich ein wenig verändert. Aber zurück zu unserem Gesetzentwurf, der ja heute auch zur Diskussion steht. In der ersten Beratung stand hier Herr Fiedler, er fehlt leider heute, und echauffierte sich über unseren Gesetzentwurf mit den Worten, das wird jetzt etwas schwierig, das vorzutragen: „Aber ich sage gleich dazu an die Adresse der Fraktion DIE LINKE: Sie werden es nicht schaffen, dass Sie jetzt, weil Sie ganz einfach schnell so bestimmte Dinge aus dem Computer herausziehen und meinen, wenn Sie die in den Landtag einbringen, sind wir dann gezwungen, dem auch sofort zu folgen und über Nacht die Ministerien dann Gesetze vorlegen. Das wird es nicht geben. Aber die Landesregierung wird in der gebührenden Zeit, die notwendig ist, ihren Gesetzentwurf vorlegen. Frau Ministerpräsidentin, habe ich das richtig so aufgefasst?“ Und Frau Lieberknecht antwortete laut Protokoll: „Ja“.
(Unruhe im Hause)
In der Tat, über Nacht hatten wir von der Landesregierung keine Aktivitäten erwartet. Aber dass „nicht über die Nacht“ und innerhalb einer „gebührenden Zeit“ mehr als 19 Monate bis zur Einreichung eines Gesetzentwurfs heißt, der dann noch einmal wegen kleineren Unstimmigkeiten in der Koalition noch weitere fünf Minuten auf der Zielgerade strauchelte, das hätte in diesem Hause wohl niemand geglaubt, auch nicht Herr Fiedler. Sie haben heute die Möglichkeit, sich zwischen zwei Gesetzentwürfen zu entscheiden. Aber vor allem haben Sie die Möglichkeit, ein Gesetz heute auf den Weg zu bringen, von dem die GEW sagt, dass es „die Grundlagen für demokratische Mitbestimmung wieder herstellt und gleichzeitig den Erfordernissen modernen Verwaltungsmanagements Rechnung trägt“.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das ist nicht Ihr Gesetzentwurf Herr Hey. Bezirkspersonalräte führten aus, der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen den Anforderungen an eine moderne Verwaltung und der DGB stellte fest, viele unserer Forderungen finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf - und jetzt raten Sie mal - Drucksache 5/26. Im Kern geht es also hier - ohne auf jede einzelne Rechtsregelung hinzuweisen, da sind wir ja auch schon in der ersten Lesung darauf eingegangen - um die Frage: Welches Klima und welche Form der gemeinsamen Verantwortungsvornahme zwischen Dienststelle und Beschäftigten strebe ich in der öffentlichen Verwaltung an? Die Stichworte sind für uns Transparenz und Bürgernähe, Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der Organisationsabläufe und der anstehenden Reformprozesse, gleichberechtigter Umgang mit der demokratisch legitimierten Vertretung der Beschäftigten. Die Frage heißt letztlich: Was für eine Verwaltung in Thüringen wollen wir? Die Angst vor mehr Mitbestimmung, die ja insbesondere hier vonseiten der FDP heute auch wieder als Schreckgespenst an die Wand gemalt wurde, ist von dem falschen und denuziatorischen Bild geprägt, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst egoistische Wesen seien, die nur alles Erdenkliche tun, um den Behördenablauf zu stören. Von einem solchen Bild lassen wir uns nicht leiten.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf unserer Fraktion trägt den wesentlichen Forderungen und Eckpunkten der Gewerkschaften und Personalvertretungen Rechnung. Der Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes wird auf alle in der Dienststelle eingegliederten Beschäftigten erweitert, die Anzahl der Freistellungen ist auch in Anlehnung an das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Für Stufenvertretungen finden dieselben Vorgaben zur Größe Anwendung wie die Personalräte. Der Tatbestand der Mitwirkung ist gestrichen, der Zustimmungsverwaltungskatalog ebenfalls.
Zu den von Herrn Gumprecht von uns monierten Änderungsvorschlägen kann ich nur sagen, sowohl die Fundstelle als auch der Inhalt der von Ihnen kritisierten Passagen ist falsch. Vielleicht ist da einfach noch einmal geeignet, dass Sie unseren Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen nachlesen. Also, alles in allem kein wirklicher Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen, für all diejenigen, die ein wirklich modernes Personalvertretungsrecht in Thüringen wollen. Ich bitte natürlich auch um Zustimmung für unseren Änderungsantrag, den wissenschaftlich widerlegten. Das hat ja mein Kollege Dirk Adams eben schon ausgeführt. Ich finde auch, den politisch eindeutig antiquierten und auch gefährlichen Begriff der Rasse aus dem Gesetz zu streichen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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