Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter

RedenDirk MöllerBildung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6187


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund bzw. draußen an den Schirmen und hoffentlich auch unter den Schirmen, aber die Sonne lässt jetzt etwas nach, so dass man vielleicht schon mal unter den Schirmen hervorschauen kann und die weitere Planung des Abends konkreter machen.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Merten hat es bereits genannt, nur mit und vor allem durch das Personal an Schulen, besonders die Kolleginnen und Kollegen, sind weitere Entwicklung im Sinne von Qualitätsverbesserungen an den Schulen umsetzbar. Mit der Ausbildung zukünftiger Lehrer und Lehrerinnen entscheidet sich schon heute, welche Entwicklungen Schule nehmen kann und wird. Je besser wir heute unsere Lehrer und Lehrerinnen ausbilden, umso besser wird die Schule von morgen sein. Ein wichtiger Ausgangspunkt für eine generelle Verbesserung von Bildung und Schule ist die Art und die Qualität der Lehrerinnenausbildung. Dem muss ein Lehrerbildungsgesetz in Thüringen Rechnung tragen. 2008, noch unter CDU-Alleinherrschaft, trat ein Lehrerbildungsgesetz in Kraft, mit dem unsere Fraktion nicht ganz glücklich war, um es vorsichtig auszudrücken. Nach fünf Jahren kommt es nun zu einer Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes, nun unter SPD-Verantwortlichkeit, und leider sind nur zaghafte Verbesserungen zu erkennen. Was ist angedacht, mit diesem Gesetzentwurf zu verändern? Zum einen sollen die unterschiedlich gestalteten Studienumfänge der einzelnen Lehrämter bereinigt werden. Dies war einer unserer größten Kritikpunkte, als es darum ging, dieses Gesetz in der letzten Legislatur zu verabschieden. Allerdings sehen wir hier bereits Diskussions- und Änderungsbedarf, denn leider werden Regelschullehrer in Jena und Erfurt oder anderen Kommunen mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert. Je nachdem, ob auf Lehramt oder aber lehramtsbezogen studiert wird, man muss entsprechend darauf vorbereitet sein. Das ergibt sich aus dem § 12 Abs. 1 Satz 1 des vorliegenden Entwurfs. Mit den 300 Leistungspunkten, und hier orientiert man sich an den Mindestanforderungen der KMK, wird damit der Weg in die richtige Richtung beschritten.


Ein weiterer Punkt, der ebenfalls Erwähnung finden muss in dieser ersten Beratung, ist der § 25, überschrieben mit „Inhalt, Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes“. Einige meiner Fraktionskollegen und -kolleginnen, die bereits in der letzten Legislatur in diesem Hohen Haus zugegen waren, werden sich bestimmt noch an diese Debatte erinnern, als es um das Referendariat ging. So war damals zum Beispiel folgende Aussage zu hören - ich zitiere: „Für das Lehramt an Gymnasien, an Regelschulen und Förderschulen sind 24 Monate vorgesehen. Für das Lehramt an Grundschulen sollen dagegen 18 Monate genügen. Wie man eine derartige Abstufung beim Ausbildungsumfang fachlich begründen will, ist mir schleierhaft.“ Zitat Ende, und zwar vom Herrn Döring, Thüringer Landtag, 4. Wahlperiode, 69. Sitzung am 11.10.2007. Wir werden in der Ausschussdiskussion sehen, was davon übriggeblieben ist. Ich bin da ganz bei Ihnen, Herr Döring, aber, wie gesagt, die Prüfung steht noch an.


Auch wir sind der Überzeugung, dass wir eine Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Lehrämter benötigen. Doch warum ist diese Forderung nicht in diesen aktuellen Gesetzentwurf eingeflossen? Auch sucht man nach einer innovativen Neuerung im Sinne der Qualitätsverbesserung und progressiven Bildung in diesem Gesetzentwurf vergebens. In Anbetracht neuer Herausforderungen, die in kürzester Zeit auf unsere Lehrerinnen und Lehrer bereits zukommen und auch noch zukommen werden, verwundert es doch, dass inklusionspädagogische Ansätze, längeres gemeinsames Lernen zum Beispiel, durch die Abkehr von der schulartspezifischen und Hinwendung zur schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung nicht in diesen Gesetzentwurf einbezogen wurden.


Wir sehen also, meine Damen und Herren, meine Fraktion sieht hier zwingenden Diskussionsbedarf im Bildungsausschuss. Auch dürfen wir die Betroffenen aus dieser Diskussion nicht ausklammern. Aus diesem Grund werden wir dafür werben und beantragen, eine entsprechende mündliche Anhörung im Ausschuss durchzuführen. Herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE)





Dateien