Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6711
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte das eigentlich mit einer Zwischenfrage mit Herrn Hey klären, aber am Ende seiner Rede wäre der Sachzusammenhang nicht mehr so deutlich geworden. Deswegen habe ich mich entschlossen, noch mal hier dazu etwas zu sagen.
Zu meiner Presseinformation, Sonntag früh, da ist sie entstanden. Aber ich muss noch was sagen zu Herrn Bergner, weil der wieder so „lieb“ war, und hier gesagt hat, ich will Dinge nicht verstehen. Ich verstehe meine Rolle hier und das trifft auch für die Fraktion DIE LINKE zu, dass wir hier Politik für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes machen. Denen ist es völlig egal, wenn eine Straße gebaut wurde oder eine abwassertechnische Einrichtung, ob tatsächlich juristisch, kommunalabgabenrechtlich die Beitragspflicht schon entstanden war oder nicht. Für die ist nur entscheidend, die Anlage ist fertig, sie läuft und nach vielen Jahren kommt die Gemeinde, kommt der Zweckverband und sagt, jetzt will ich aber eine Kostenbeteiligung. Da kann natürlich der Bürgermeister sagen, ja, lieber Herr Meier oder so, die Beitragspflicht ist ja noch gar nicht entstanden, weil wir jetzt erst mal eine Satzung machen. Das verstehen die Menschen nicht. Deswegen sage ich, und das ist sicherlich immer mit Blick auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, wir sprechen dort von der sogenannten echten Rückwirkung und nehmen damit in Kauf, dass es juristisch nicht ganz exakt ist, weil sie natürlich recht haben, es kann keine Rückwirkung vorliegen, weil die Beitragspflicht juristisch noch gar nicht entstanden war. Aber die Wirkung für die Menschen ist die Rückwirkung. Die verspüren das als Rückwirkung. In dem beschriebenen Fall, Bruchstedt, die Straßenbeleuchtung 1992 errichtet. Da ist die Beitragspflicht noch nicht entstanden, weil die noch gar keine Straßenausbaubetragssatzung haben, weil die keine weitere Ausbaumaßnahme gemacht haben und dazu gar nicht die Notwendigkeit gesehen haben. Da glaube ich nicht, dass der Gemeinderat und Bürgermeister gut beraten ist, wenn er dort mit den Bürgern juristisch abstrakt diskutiert, dass die Beitragspflicht noch gar nicht entstanden wäre und deshalb keine Rückwirkung da ist. Da jagen die den zur Gemeinde raus. Deswegen bitte ich Sie, Herr Bergner, das in dieser Hinsicht zu verstehen und auch zur Kenntnis zu nehmen, juristisch weiß ich, dass das nicht ganz exakt ist.
Jetzt aber zu Herrn Hey. Herr Hey und Herr Höhn, Sie haben doch nur versucht, jetzt was zu korrigieren, was Ihnen einfach durchgerutscht ist, nämlich Ihren Ministern. Ihre Minister haben einfach im Kabinett nicht aufgepasst oder denen war es egal, was der Innenminister da aufgeschrieben hat.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Woher wissen Sie denn das?)
Vielleicht war es ihm zu kompliziert oder sonst was, sie haben es gar nicht gemerkt, was der Innenminister da zu Papier gebracht hat und deshalb ist es im Kabinett durchgewunken worden. Erst als der Aufschrei der Öffentlichkeit da war, versuchen Sie jetzt zurückzurudern. Es ist doch nicht zuviel verlangt, es gibt einen Referentenentwurf, den bekommen alle Fraktionen, dass bereits dann die zwei tragenden Fraktionen einer Landesregierung darauf hinweisen, aber liebe Leute, wir erwarten, dass das Kabinett nicht diesen „Unsinn“ des Referentenentwurfs als Gesetzentwurf definiert. Das ist doch nicht zuviel verlangt. Klar, da sind wir auch wieder bei der Diskussion wie jetzt mit Herrn Bergner, rein juristisch, verfassungsrechtlich und parlamentsrechtlich, haben Sie natürlich recht. Es ist das Recht auch der Regierungsfraktionen, einen Gesetzentwurf ihrer eigenen Regierung zu ändern. Das ist doch oft geschehen.
(Beifall SPD)
Da hatten wir doch Beispiele, wenn ich mich erinnere, in einer Sitzung im Juli kamen doch sieben Seiten Änderungsanträge als Tischvorlage zum eigenen Gesetz. Da ist alles zulässig, aber Sie müssen doch Verständnis haben, dass ich als Vertreter der größten Oppositionspartei und der leistungsfähigsten Fraktion in diesem Haus mich am Sonntagmorgen darüber erregen darf, dass das Kabinett hier einstimmig was beschließt und der Fraktionsvorsitzende einer großen Regierungsfraktion sagt: Aber hier, wir haben das im Blick und für die Bürger machen wir alles.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das hat er so nicht gesagt.)
Das geht Ihnen nicht durch, sondern wir sagen, es gibt eine Kopplung. Nach meinem Wissen haben die Fraktionsvorsitzenden sogar ein Recht, an den Kabinettsitzungen teilzunehmen. Die nehmen da, davon bin ich überzeugt, teil.
(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Nein, kein Recht.)
Na ja, das ist kein Recht, aber das ist so ein ungeschriebenes Gesetz. Aber Sie können mir nicht erzählen, dass Sie gar nichts wissen. Wir haben es schon im Sommer durch den Referentenentwurf gewusst. Ich gehe mal davon aus, da war ein Anschreiben der Präsidentin dabei, der war an alle Fraktionen gerichtet. Insofern hätten Sie dort schon auf Ihre Minister in der Landesregierung Einfluss nehmen können.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Also Kuschel, den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative musst du doch kennen.)
Deswegen habe ich dort so reagiert. Ich halte es für keine gute Praxis, wenn eine Landesregierung hier etwas vorlegt und die sie tragenden Fraktionen am Tag der Vorlage dann gleich sagen, aber damit sind wir nicht einverstanden. Aber das müssen Sie intern klären. Wenn wir einmal die Landesregierung stellen,
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Niemals.)
dann können Sie sicher sein, wenn ich da noch dabei bin, also ich würde das meinem Minister nicht durchgehen lassen und den Ministerinnen auch nicht. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Tosender Applaus.)
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