Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6711
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenminister hat versucht, uns den Gesetzentwurf der Landesregierung schmackhaft zu machen und wieder als eine Wohltat für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu verkaufen. Wer sich aber etwas mit den Details beschäftigt, wird feststellen, das Gegenteil ist der Fall. Mir ist kein zweiter Fall bekannt, wo eine Landesregierung dem Parlament eine derartige Regelung unter Missachtung der Rechtsprechung eines Verfassungsgerichtes vorlegt. Was hat denn das Bundesverfassungsgericht entschieden? Es hat entschieden - darauf ist der Minister eingegangen -, eine vergleichbare Rückwirkungsregelung im Bereich der sogenannten unechten Rückwirkung - wenn es also eine Satzung gab, die aber rechtswidrig war und durch eine neue Satzung ersetzt wird, der Fall in Bayern hatte diese unechte Rückwirkungsfrist von 12 Jahren - ist verfassungswidrig und muss abgeändert werden. Da machen die Verfassungsgerichte keine Vorgaben, sondern das überlassen sie dem Gesetzgeber. Sie schlagen uns nun vor, dass wir diese 12 Jahre nehmen. Obwohl die in diesem bayerischen Fall als verfassungswidrig angesehen wurden, schlagen Sie uns vor, dass wir die 12 Jahre hier nehmen sollen. Die Regelfestsetzungsfrist der Abgabenordnung, die mit vier Jahren definiert ist, um das Dreifache zu verlängern, das ist nicht gerade bürgerfreundlich, sondern aus meiner Sicht auch skandalös. Dann setzen Sie noch eins oben drauf und schlagen uns vor, aber diese 12-jährige Rückwirkungsregelung tritt erst Ende des Jahres 2021 in Kraft und bis dahin haben wir eine 30-jährige Rückwirkungsmöglichkeit, nämlich bis August 1991 sowohl in der unechten Rückwirkung - und die echte Rückwirkung haben Sie überhaupt nicht angefasst, die ist in Thüringen auch ausgeufert. Das Rechtsinstitut der Verjährung als eine Säule des Rechtsstaates haben Sie im Abgabenrecht in Thüringen völlig aufgehoben. Das schafft kein Vertrauen in diesen Rechtsstaat.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie müssen sich einmal vorstellen, Bürgerinnen und Bürger müssen bei ihrem Handeln ganz exakt Gesetze beachten und wehe, da ist ein Fehler aufgetreten, wehe ein Fehler. Da reicht manchmal die Verwechslung von Buchstaben, davon war ich jetzt selbst betroffen. Ich habe einen Verlag gegründet, habe einen Buchstabe verwechselt, so musste ich noch einmal zum Notar und musste die Firma neu eintragen lassen, nur weil ein Buchstabe gefehlt hat. Es war keine Korrektur möglich, das geht überhaupt nicht, es haben sich viele Beamtinnen und Beamte damit beschäftigt, während ich alles allein machen durfte. Hier eröffnen wir den Gemeinden, die nach § 33 geeignetes fachliches Personal zu beschäftigen haben, die Möglichkeit, 30 Jahre jeden Fehler zu korrigieren, jeden Fehler. Also, auf gleicher Augenhöhe begegnen sich hier nicht mehr Staat und Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die begegnen sich nicht mehr. Wir müssen doch nach 20 Jahren bundesdeutschem Rechtssystem von der öffentlichen Verwaltung erwarten können, dass sie innerhalb von vier Jahren Fehler heilt. Das ist ja schon eine lange Zeit. Sie haben darauf verwiesen, sie nehmen die maximale Verjährungsfrist aus dem BGB. In dem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass bei der jüngsten Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches die einfache Verjährungsfrist für Forderungen von vier auf drei Jahre verkürzt wurde und wir haben in der Abgabenordnung schon die vier Jahre. Jetzt gehen wir nicht etwa auf die drei Jahre wie im BGB, wo die Leute sagen würden, jawohl, warum soll sich öffentliche Verwaltung nicht im gleichen Maße so positionieren und verhalten wie Bürgerinnen und Bürger. Nein, wir gehen erst einmal auf 30 Jahre und dann ab 2022 auf 12 Jahre. Haben Sie Verständnis, dass wir dieses Konzept als LINKE nicht mittragen können, nicht einmal im Ansatz mittragen können.
(Beifall DIE LINKE)
Sondern wir sagen grundsätzlich, Öffentliche Behörden, dazu gehören auch die Gemeinden, die Zweckverbände, sind an Recht und Gesetz gehalten. Wenn die Fehler machen, hat dafür der Verantwortliche gerade zu stehen und nicht die Bürgerinnen und Bürger. So ist das im normalen Leben auch. Wenn Bürgerinnen und Bürger Fehler begehen, müssen Sie auch dafür gerade stehen und das ist im Rechtsstaat so. Ich bin überzeugt, ich habe ein hohes Vertrauen, wenn wir so eine Regelung im Gesetz haben, erhöhen wir auch die Qualität von Verwaltungshandeln - übrigens auch von Kommunalaufsichten, denn ich darf einmal darauf verweisen: Alle Gebühren-, Entgelt- und Beitragordnungen unterliegen der rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung. Wenn Sie dann im Rechtsmittelverfahren durchfallen, dann ist das auch ein Beleg für die Qualität der Rechtsaufsichtsbehörden. Dort haben wir meist höhere Beamte, die sind höher eingestuft als die Beamten oder Tarifangestellten bei den Gemeinden oder Landkreisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so geht das aus unserer Sicht nicht und ich darf noch einmal auf das Problem der echten Rückwirkung hinweisen. Wenn also das Bundesverfassungsgericht schon die uneingeschränkte, unechte Rückwirkung als verfassungswidrig einstuft, weil - ich sage noch einmal, die unechte Rückwirkung, da ist wenigstens eine Satzung da. Also da kann der Bürger schon einmal schauen, was wollen die denn überhaupt? Da waren nur Regelungen falsch und da wird das dann ersetzt.
Wenn dort schon die unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich begrenzt werden muss, dann ist es doch gar nicht schwer nachzuvollziehen, dass bei der echten Rückwirkung, die wir in Thüringen haben, wo noch gar keine Satzung vorhanden ist, wo Gemeinden erst einmal Straßen bauen, dies auch gelten muss.
Der aktuelle Fall war jetzt einmal in den Medien. Eine Gemeinde bei Bad Tennstedt - Bruchstedt, die 1992 die Straßenbeleuchtung errichtet hat und jetzt soll der Gemeinderat durch die Rechtsaufsichtsbehörde gezwungen werden, dafür im Jahre 2013 - nach 20 Jahren - Beiträge zu erheben. Die machen das mit Ernsthaftigkeit, die drohen mit Ersatzvornahme! Der Gemeinderat sagt Nein. Die sind wenigstens einmal mutig.
Wir müssen sehen, wie dieses Verfahren ausgeht. Sie müssen sich einmal in die Lage der Gemeinderäte versetzen, was die mit denen machen. Im nächsten Jahr sind Gemeinderatswahlen, da brauchen wir uns vielleicht nicht zu wundern, wenn dort keiner mehr kandidiert und sagt, macht euren „Mist“ allein, aber nicht mit uns.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das funktioniert nicht. Deshalb kann ich nur an Sie appellieren, Herr Innenminister, Sie sind Jurist und Sie haben auch eine Verfassungsabteilung in Ihrem Ministerium, das noch einmal zu prüfen, ob wir nicht gleichzeitig auch die sogenannte echte Rückwirkung begrenzen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das tun, wir geben das Gesetz an die Ausschüsse, wir beantragen, dass das zumindest im Innenausschuss diskutiert wird. Den Haushaltsausschuss können wir auch damit betrauen. Mein Kollege Huster ist nicht hier, da kann ich das jetzt beantragen. Sonst sagt er immer, den Haushaltsausschuss nicht so sehr belasten. Meine Damen und Herren, das wollen wir in den Ausschüssen weiter beraten, auch noch zwei weitere Punkte, die mit Bestandteil im Gesetz sind, die in dieser Diskussion ein wenig untergehen. Das ist die Aufhebung der 6-Jahresfrist für die Vorausleistungen bei Kostenspaltung. Auch dort sagen wir, da eröffnen wir natürlich dem Aufgabenträger Tür und Tor, was Teileinrichtungen betrifft.
Meine Damen und Herren, ich muss es noch einmal sagen: Eine Abwassereinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass sie nur als Gesamtsystem funktioniert - Ortsnetz, Verbindungssammler, Klärwerk. Wenn diese Einrichtung insgesamt nicht hergestellt wird, sondern nur eine Teileinrichtung, dann wird dieser immer beschriebene besondere wirtschaftliche Vorteil für das Grundstück nicht vermittelt und dann entsteht auch keine Beitragspflicht. Da kann der Zweckverband Vorausleistungen erheben, er muss allerdings nach 6 Jahren fertig sein. Also hier sage ich auch: Wenn Sie ein neues Auto wollen, dann fangen Sie auch nicht 6 Jahre vorher an und zahlen das mal an und wenn es nach 6 Jahren immer noch nicht fertig ist, sagt der Autobauer, da haben Sie Pech gehabt und Sie warten noch 10 Jahre. Das geht nicht. Dann können Sie sagen, wir haben die Räder schon angezahlt oder den Auspuff oder sonst etwas, das funktioniert nicht.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war früher so.)
Insofern sind auch hier die Aufgabenträger gefordert, sich zu entscheiden. Hier zeigt sich im Übrigen, wie berechtigt unsere Forderung ist, doch dieses Beitragsrecht endlich zu überwinden. Wir können es nicht mehr praxistauglich anwenden, es stammt aus dem 19. Jahrhundert und wir haben jetzt das 21. Jahrhundert. Das hat sogar Heinz Untermann schon erkannt. Mit diesen Instrumenten können wir das nicht mehr machen. Wir können daran „herumdoktern“ wie wir wollen.
Wir haben in fast jeder Plenarsitzung dieses Thema. Nein, es geht nicht. Die Beiträge abschaffen, dann brauchen wir uns damit nicht mehr hier zu beschäftigen und wir machen eine reine Gebührenfinanzierung.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Was soll das heißen?)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war früher so.)
Nein, es geht nicht. Die Beiträge abschaffen, dann brauchen wir uns damit nicht mehr hier zu beschäftigen und wir machen eine reine Gebührenfinanzierung. Da kommen wir viel besser hin.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben vor wenigen Wochen hier im Landtag die Thüringer Kommunalordnung geändert hinsichtlich der sogenannten rentierlichen Investitionen im Bereich der regenerativen Energien. Jetzt legt die Landesregierung schon wieder was vor und wir müssen schon wieder nachjustieren. Also die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker draußen, die werden auch denken, was ist denn bei denen los. Und da frage ich mich mal, warum Sie nicht in der Lage waren, im Juli dieses Jahres uns hier in die Lage zu versetzen, das gleich mitzumachen, als wir die Kommunalordnung in der Hand hatten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Also Sie führen uns hier in einer Art und Weise vor und nehmen uns mit in Mithaftung für offenbar schludriges Arbeiten in dieser Landesregierung. Das ist furchtbar. Ich meine, die müssen haften, SPD und CDU. Sie tragen sie ja, aber bitte nehmen Sie uns nicht noch mit in Haftung. Also das müssten Sie noch einmal erklären. Und jetzt ist da ein Widerspruch, das können wir im Ausschuss noch einmal besprechen, was ganz neu ist, Sie formulieren zu Recht: Kredite können nur für Investitionen aufgenommen werden im Vermögenshaushalt. Und weiter unten regeln Sie aber, es gäbe Investitionen für Unterhaltungsinvestitionen im Verwaltungshaushalt. Also das ist widersprüchlich, aber das werden wir sicherlich in der Ausschussberatung klären können.
Also insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist heute keine hohe Stunde des Verfassungsrechts und auch die Bürgerinnen und Bürger werden wieder enttäuscht sein, wenn das tatsächlich Gesetzesrealität wird, was uns heute die Landesregierung vorgelegt hat. Aber wir geben ja nicht die Hoffnung auf, dass es hier im Landtag eine Mehrheit mit Vernunft gibt. Wir sind ja in der Lage, das, was die Landesregierung hier vorgelegt hat, in einer Art und Weise zu ändern, so dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich davon profitieren können. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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