Gesetz zur Änderung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes 1/2

RedenMartina RennerInneresMedien

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5343

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte es tatsächlich für wichtig, dass wir uns zu dem vorgelegten Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verständigen, denn die in diesem Gesetzentwurf formulierte Grundeinschätzung ist grundsätzlich richtig und wird von uns in den wesentlichen Punkten geteilt. Der Gesetzentwurf für ein neues Thüringer Informationsfreiheitsgesetz der Landesregierung ist auch unter Beachtung der Änderungsvorschläge von CDU und SPD kein Gesetz, das den Namen „Informationsfreiheitsgesetz“ tatsächlich verdient.


(Beifall DIE LINKE)


Selten haben Anzuhörende im Innenausschuss so einmütig, deutlich und konkret Kritik an einem Gesetzesvorhaben der Landesregierung geäußert wie in diesem Fall. Es wäre folgerichtig, wenn das Parlament willens und in der Lage ist, solch eine Anhörung auch ernst zu nehmen und das laufende Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und einzelne Regelungen grundsätzlich neu zu erarbeiten.


(Beifall DIE LINKE)


Das heißt in der Konsequenz, durch Fristverlängerung des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes, das den Namen „Informationsfreiheit“ auch zu Unrecht trägt, einen gesetzesfreien Zeitraum in Sachen Informationsfreiheit auszuschließen und in einer überschaubaren Frist - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat hier längstens sechs Monate vorgeschlagen - hier im Parlament ein tatsächlich die Informationsfreiheit sicherndes Gesetz zu erarbeiten und dann auch zu verabschieden. Die Grundlagen hierfür sind durch die Anzuhörenden, aber auch durch die in anderen Bundesländern geltenden Informationsfreiheitsgesetze wie etwa in Hamburg oder Bremen, gelegt und auch durch den Evaluationsbericht zum Bundesgesetz für uns nachvollziehbar. Wir sind bereit, den durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Weg zu gehen.


(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)


Für den Fall, dass eine Mehrheit in diesem Haus diesem Vorschlag nicht folgen wird, bitte ich und werbe ich insbesondere bei den Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Unterstützung unserer Änderungsanträge, denn selbst, so ist ja Ihr Argument, wenn die Struktur des bestehenden Gesetzes nicht den Anforderungen an ein modernes Informationsfreiheitsgesetz genügt, so hat doch gerade die von Ihrer Fraktion durchgeführte Veranstaltung, auf der wir dankenswerterweise auch unsere Änderungsanträge vorstellen konnten, gezeigt, dass die darin formulierten konkreten Korrekturvorschläge durchaus durch die anwesenden Sachverständigen begrüßt und unterstützt wurden.


Wenn wir dann also keine Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf hier bekommen, dann könnten wir durch Zustimmung zu unserem Änderungsantrag wenigstens in Thüringen ein Informationsfreiheitsgesetz erhalten, das tatsächlich einen Paradigmenwechsel dahin gehend vornimmt, dass die Zurverfügungstellung von Informationen Kernaufgabe des Verwaltungshandelns ist, ein Informationsfreiheitsgesetz, das wir bekommen, das keine strukturell begründete Bereichsauswahl kennt, keine Flucht öffentlicher Aufgaben in das Privatrecht zum Ausschluss der Informationsfreiheit zulässt, keine gegen EU-Recht verstoßenden Regelungen enthält, die quasi ein Begründungserfordernis birgt, Allgemeingültigkeit besitzt, klare und strikte Regelungen zur Antragsbearbeitung beinhaltet, die zudem bürgerfreundlich sind und die Gebührenfreiheit regelt und Kostentransparenz vor der Entscheidung schafft, klare Ablehnungskriterien und eine Abwägung zwischen schutzwürdigem und öffentlichem Interesse kennt, Antragsteller jederzeit Kenntnis über den Abschluss von Verfahren verschafft, über die bislang Auskunft verwehrt wurde, und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht zum Hinderungsgrund für Informationsfreiheit macht und - zuletzt - einen Beauftragten für Informationsfreiheit mit Rechten ausgestaltet, die ihm erst ermöglichen, seine Aufgaben wahrzunehmen.


Ich werbe noch einmal, dass wir uns darauf verständigen, den durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf formulierten Verfahrensvorschlag zu unterstützen und wenn dieser durch das Haus abgelehnt wird, bitte ich um Unterstützung unserer Änderungsanträge in der zweiten Beratung zum Entwurf der Landesregierung. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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