Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5083
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land und der Bund tragen die Kosten für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Verkehrsunternehmen, die diesen durch die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen entstehen. Voraussetzung für diese unentgeltliche Beförderung ist der Erwerb einer sogenannten Wertmarke, die durch das für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zuständige Organ entschieden wird. Das sind bei uns in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Gesetzentwurf will klarstellen, dass Einnahmen der Kommunen aus der Ausgabe von Wertmarken an das Land abzuführen sind. Auf der anderen Seite müsste das Land Einfluss auf die Kommunen nehmen, dass der Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs ausgebaut wird, um regionale Unterschiede ausgleichen zu können. Was nutzt eine Wertmarke, wenn der Bus und die Bahn nicht genutzt werden können?
Das Land führt den jeweiligen Anteil an den Bund ab. Die Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren wurde im Rahmen der Behördenstrukturreform im Jahre 2008 durch das Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 den Landkreisen und den kreisfreien Städten zur Wahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis zugewiesen. Diese Regelung ist bis zum 31.12. dieses Jahres befristet. Nach Angaben der Landesregierung habe sich dieses Verfahren so weit bewährt, dass die Befristung bis zum 31.12. aufgehoben werden soll. Einer Verlängerung der Geltungsdauer des Kommunalisierungsgesetzes kann man unter der Bedingung zustimmen, dass eine umfassende Situationsanalyse und Evaluierung des Gesetzes vorgenommen wird. Wir fordern die Landesregierung auf, dass sie den notwendigen Evaluierungsbericht bis spätestens Anfang der zweiten Jahreshälfte 2013 vorlegt, um dann über Nachbesserungsbedarf hier in Thüringen im Bereich der Umsetzung des SGB IX zu beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher der Gesetzentwurf der Landesregierung von unserer Fraktion abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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