Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren und zur Änderung des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5083
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die im Änderungsgesetzentwurf vorgeschlagene Klarstellung hinsichtlich des Umgangs mit den Wertmarkgeldern, das heißt die Verankerung einer Abführungspflicht, geht für uns so in Ordnung. Allerdings ist die Baustelle Freifahrten für Menschen mit Behinderung aktuell offensichtlich alles andere als in Ordnung, so meinen wir das zumindest als Fraktion DIE LINKE.
Eine Problembaustelle findet sich hier im Land selbst. Bei näherer Betrachtung, Sie sprachen das an, ist die Kommunalisierung der Aufgaben im Bereich Schwerbehindertenrecht SGB IX - Integration von Menschen mit Behinderung - nicht sonderlich gut gelungen. Dieses Problem muss im Zusammenhang mit dem Änderungsgesetzentwurf angesprochen werden, denn Kommunalisierung der Aufgabenerledigung, die Übertragung vom Land auf die Kommunen war mit diesem jetzt zur Änderung anstehenden Gesetz vorgenommen worden. So ist es auch dem Vorblatt des Gesetzentwurfs zu entnehmen. Nun wird durch den Änderungsgesetzentwurf eine Verlängerung der Geltung des Kommunalisierungsgesetzes natürlich auch vorgenommen. Im Vorblatt des Gesetzes wird behauptet und Sie haben es ja auch selbst gesagt, Frau Ministerin, dieses Kommunalisierungsmodell habe sich bewährt, daher sollte das Gesetz verlängert werden. Diese Einschätzung teilen wir nicht.
Welche Gesetzesfolgeabschätzung und welche Evaluierung wurden denn in Thüringen in diesem Aufgabenbereich und den Behörden des SGB IX zur Integration von Menschen mit Behinderung vorgenommen? Welche belastbaren Untersuchungen und Berichte gibt es denn dazu? Wenn man in die Alltagspraxis in diesem Bereich schaut und mit den Betroffenen spricht, ergibt sich folgendes Bild: Es gibt sehr lange Bearbeitungszeiten für die Anträge, zum Beispiel zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, und es gibt, soweit wir auch aus praktischen Fällen von Betroffenen in Thüringen das ersehen können, viele korrekturbedürftige Bescheide. Manche der Betroffenen haben auch den Eindruck, dass die Sachbearbeitung in den Behörden unter fachlicher bzw. inhaltlicher Überforderung leidet. Ebenso haben Betroffene den Eindruck, dass die zuständigen Behörden die im SGB IX vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewährung von Leistungen leider nicht immer ausschöpfen. Ich spreche hier nur Assistenzleistung an, dies sei nur als ein Stichwort genannt.
Bekanntermaßen braucht es gerade im Schwerbehindertenrecht für die angemessene und rechtlich korrekte Bearbeitung von Sachverhalten neben den rechtlichen Kenntnissen vor allem ein beachtliches medizinisches Fachwissen. Anders ist den Sachbearbeitern die angemessene Prüfung und Bewertung der Arztberichte, Untersuchungsbefunde und Gutachten gar nicht möglich.
Angesichts dieser Faktenlage und der Situation in Thüringen muss nach Ansicht unserer Fraktion dringend eine umfassende Situationsanalyse und Evaluierung stattfinden in diesem Aufgabenbereich. Einer Verlängerung der Geltungsdauer des Kommunalisierungsgesetzes kann man nur unter dieser Bedingung zustimmen.
Ein erster wichtiger Schritt für eine solche notwendige Bestandsaufnahme ist nach Meinung meiner Fraktion die Durchführung einer möglichst umfassenden Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss, zumindest einer schriftlichen, noch vor Ablauf der bisherigen Befristung, nämlich zum Jahresende 2012. Daher wird es Sie nicht überraschen, dass wir eine Ausschussüberweisung beantragen und schon jetzt einen Antrag auf Anhörung ankündigen.
Den notwendigen Evaluierungsbericht kann und sollte die Anhörung aber nicht ersetzen. Dieser sollte spätestens Anfang der zweiten Jahreshälfte 2013 vorliegen, um dann über Nachbesserungsbedarf in Thüringen im Bereich der Umsetzung des SGB IX zu beraten. Dies muss mit Blick auf die Verpflichtungen, insbesondere auf die UN-Behindertenrechtskonvention geschehen. Dies nur als Nebenbemerkung. Auch an diesem vorliegenden Gesetzentwurf können wir zum wiederholten Mal den Sinn bzw. Unsinn der Befristung von Gesetzen sehen. Es ist zu begrüßen, wenn sich die Landesregierung in Zukunft sehr deutlich von diesem Befristungsunwesen verabschieden würde.
Noch eine neugierige Nachfrage an die Landesregierung zum Gesetzentwurf: Ist es denn tatsächlich möglich, den Artikel 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 mit Stichtag 31.12.2012 außer Kraft treten zu lassen? Denn in diesem Artikel war bzw. ist auch die Übertragung von Personalstellen, Personal in den Aufgabenbereich des SGB IX vom Land auf die Kommunen geregelt, samt sehr genauer Verteilungsmechanismen. Was bedeutet das Außerkrafttreten der Regelung für die Wirksamkeit dieser Personalübertragung?
Zum Abschluss möchte ich noch eine Baustelle ansprechen, die sich derzeit zwar hauptsächlich auf der Bundesebene befindet, aber sehr viele Menschen mit Behinderung in Thüringen eben auch betrifft.
Dem Bundestag liegt mit Datum 27.06.2012 unter der Bundestagsdrucksache 17/10146 ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des SGB IX vor. Diese wurde am 27. September dieses Jahres in erster Lesung beraten und in den Sozialausschuss des Bundestages überwiesen. Kernpunkt ist die Erhöhung der Eigenbeteiligung der Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben. Statt jetzt 60 € sollen nun 72 € für das Jahr je Wertmarke fällig werden. Hinzu kommt auch neu, dass der Betrag zukünftig dynamisiert wird. Soll einfach heißen: Zukünftig wird die Eigenbeteiligung in bestimmten Abständen einfach automatisch erhöht. Es wundert nicht, dass dieser Vorstoß von der Länderkammer kommt. Die Länder zahlen ja für die Einnahmeausfälle der Beförderungsunternehmen wegen der Freifahrtberechtigung behinderter Menschen. Da kann ich aus eigener Erfahrung als Referent in Berlin berichten, bei mehrfachen Diskussionen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass es zum Teil unsägliche Diskussionen, insbesondere auch von den Ländervertretungen gab hinsichtlich der Wertmarke, und man hatte zum Teil den Eindruck, dass die Erhöhung von 60 € auf 72 €, also sprich diese 12 € von behinderten Menschen, die Haushaltssituation der deutschen Haushalte retten soll, was ja einfach völlig absurd ist.
Weiterhin gab es die Diskussion hinsichtlich der Änderung des Schwerbehindertenausweises, der sogenannte Lappen - also dieser große Papierausweis - soll in eine Kreditkartengröße geändert werden. Da muss ich sagen, da gab es eine Arbeitsgruppe, die hat sich wirklich sechs Jahre mit diesem Thema beschäftigt. Ich sage, wenn alles so intensiv beraten würde wie dieses Thema, ja - Pünktchen Pünktchen Pünktchen.
Mit dem Blick auf das Vorhaben um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention mit Behinderung sind aber solche Selbstbeteiligungen sehr kritisch zu betrachten. Die Verwirklichung von Grundrechten darf nicht von finanziellen Hürden beeinträchtigt werden. Daher sind die Erstattungsleistungen des Bundes und der Länder hier Menschenrechtsentgelte. Problematisch von der derzeitigen Freifahrtgestaltung ist auch, dass die Möglichkeiten zwar nun bundesweit gelten, dass offensichtlich nicht alle Züge und öffentlichen Verkehrsmittel wirklich kostenfrei genutzt werden können, da sie eben nicht immer barrierefrei sind und somit auch nicht zugänglich sind. Hier besteht einfach Nachbesserungsbedarf.
Ein weiterer Punkt für die Freifahrtgestaltung sind offensichtlich auch die Fahrscheinkontrollen. Immer noch muss der Ausweis vorgezeigt werden. Genau genommen ist das eine Diskriminierung. Hier sollte für die Zukunft eine andere Geltung des Verfahrens angestrebt werden. Menschen mit Behinderung sollten in Zukunft davon befreit werden, in Bussen und Bahnen und anderen Verkehrsmitteln statt eines Fahrscheins eben ihren Ausweis herzeigen zu müssen. Dazu könnte zum Beispiel eine datenschutzrechtlich optimierte elektronische Form des Schwerbehindertenausweises geschaffen werden, der es erlaubt, auch an Fahrkartenautomaten unter Nachweis der Freifahrtberechtigung einen Fahrschein zu lösen. Hier haben wir dann aber ein weiteres Problem - sind diese Fahrkartenautomaten auch wirklich barrierefrei und auch von jedem zu nutzen.
Damit möchte ich es inhaltlich belassen. Falls es aber noch die Möglichkeiten geben sollte, auf das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aus Thüringen Einfluss nehmen zu können, bitte ich dies durch eine Bundesratsinitiative auch zu tun.
Zum Schluss möchte ich noch einmal die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragen. All die benannten Problembaustellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB IX in Thüringen rechtfertigen nach Ansicht unserer Fraktion diese Überweisung. Da möchten wir dann auch Fragen klären wie: Wie steht die Landesregierung dazu? Wie hat die Landesregierung bis jetzt im Bundesrat reagiert und agiert? Wie viele behinderte Menschen in Thüringen sind von der Erhöhung letztendlich betroffen? Wie werden die Mehreinnahmen auch verwendet? Diese und andere Fragen möchten wir dort gern klären. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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