Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 2/2

Sascha Bilay
RedenSascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5796

 

Herr Schard, zu dem, was Sie hier vom Leder gezogen haben, muss ich jetzt einfach auch noch mal etwas erklären. Das ist ein Paradebeispiel dafür gewesen, dass wir uns wirklich ernsthaft Gedanken darüber machen sollten, die Ausschusssitzungen im Landtag öffentlich zu machen und nach Möglichkeit auch im Livestream zu übertragen. Nachdem Sie über Wochen die Gazetten mit Ihren Forderungen gefüllt haben, ohne aber selbst etwas auf den Tisch zu legen, haben Sie dann den Sonderausschuss durchgedrückt – da waren wir ja beide drin. Da haben wir die Fragen sehr ausgiebig diskutiert. Da hat die CDU durchaus sachlich Fragen gestellt, Position bezogen usw. usf. Aber wie Sie dann hier ans Rednerpult treten und so tun, als hätte ausschließlich die CDU das Thema bearbeitet, in einer Art und Weise auch über andere zu reden, die sich nicht um das Thema kümmern würden, das ist schon erstaunlich. Hätten Sie mal in Ihrer Rede auch deutlich gemacht, wie Sie im Ausschuss sachlich arbeiten können – so, wie ich vorhin sachlich gewesen bin –, dann hätten wir das vielleicht auch anders thematisieren können.

 

Zu dem, was Sie dem Ministerpräsidenten vorgeworfen haben: Im März hat der Ministerpräsident erklärt, dass das Land selbstverständlich die Kosten vollständig trägt. Zu dem Zeitpunkt waren die Menschen, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, Flüchtlinge. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet das Land den Kommunen die daraus entstehenden Kostenfolgen, und zwar vollständig, zu 100 Prozent, auf Antrag. Die Kommunen müssen nur den Antrag beim Landesverwaltungsamt stellen, sie bekommen das Geld sofort überwiesen. Wir haben sogar im Ergebnis der Flüchtlingssituation 2015/2016 die Regel, dass die Kommunen Abschlagszahlungen erhalten können, bevor die Mittelbeantragung abschließend entschieden ist. Es existiert also ein flexibles Instrument, mit dem die Leistungsfähigkeit, auch die Liquidität der Kommunen immer abgesichert ist. Das war die Situation im März. Auf diese hat der Ministerpräsident abgestellt. Das Land übernimmt die Kosten zu 100 Prozent. Das Gesetz des Bundes zum Rechtskreiswechsel, was auch Grundlage für die Entscheidung heute ist, das Gesetz in Thüringen zu ändern, stammt vom 1. Juni. Ich traue dem Ministerpräsidenten wirklich sehr viel zu. Hellseherische Fähigkeiten möchte ich Bodo Ramelow aber nun doch so ein bisschen absprechen. Bodo Ramelow hat – wie niemand von uns – im März nicht wissen können, dass der Bundestag am 1. Juni ein Gesetz beschließt mit den Folgewirkungen, über die wir heute reden.

 

Zur AfD nur noch mal, damit dieser falsche Eindruck sich nicht in der Öffentlichkeit festsetzt und gegebenenfalls Kommunalpolitikerinnen oder Kommunalpolitiker jetzt verunsichert werden: Wir regeln heute mit dem Gesetz, dass die Bundesmittel zu 100 Prozent in diesem Jahr – so schnell wie möglich – an die Kommunen abfließen können. Das ist der erste Schritt. Um den Kommunen die Angst zu nehmen und ihnen die Sicherheit geben, dass mögliche Mehrkosten, die im nächsten Jahr daraus entstehen könnten, nicht zulasten der Kommunen gehen werden, haben wir im Gesetz eine Optionsregelung vorgesehen, sodass die Kommunen auch im nächsten Jahr weitere Kosten beim Land geltend machen können. Die bekommen sie vom Land im nächsten Jahr erstattet. Wir wissen aber heute noch gar nicht, welche möglichen Mehrkosten für die Kommunen im nächsten Jahr entstehen, deswegen konnten wir da auch keine Zahlen ins Gesetz reinschreiben. Wir haben aber gesetzlich den Rahmen dafür geschaffen, dass die Kommunen am Ende auf der sicheren Seite sind. Selbstverständlich gibt es dann 2024 die Abrechnung. Auch da wissen wir doch heute noch nicht, wie viel Geld die Kommunen am Ende brauchen werden, aber wir haben die Vorsorge geschaffen, dass die Kommunen – und das ist dann tatsächlich wie die Aussage des Ministerpräsidenten, wo sich der Kreis schließt – auf den Kosten nicht sitzen bleiben werden.

 

(Beifall DIE LINKE)

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