Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 1/2

Sascha Bilay
RedenSascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5796

 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht nur dankbar dafür, dass wir jetzt hier eine gemeinsame Lösung gefunden haben, sondern auch dafür, dass die CDU zur Sachlichkeit zurückgekehrt ist. Herr Emde hat es eben dargestellt. Es war doch im Sommer ein bisschen viel in den Medien dazu zu lesen, aber am Ende hat man einen Weg gefunden. Wir stellen heute klar, dass wir gemeinsam als Land unserer landespolitischen Verantwortung gerecht werden für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine. Entsprechend unterstützen wir die Kommunen hier, indem die erwähnten 49,5 Millionen Euro jetzt gesetzlich abgesichert werden und die Kommunen das Geld auch zeitnah erhalten können.

 

Herr Emde hat ja erwähnt, dass wir jetzt eine andere Struktur auch im Gesetz haben mit dem Artikelgesetz, wo wir nicht nur das SGB II, SGB XII ändern, sondern eine Vielzahl von Gesetzen, was also nicht nur Bundesrecht umsetzt, sondern auch konkret das Landesrecht entsprechend mit beeinflusst. Was Herr Emde jetzt nicht gesagt hat ist, dass wir neben den 49,5 Millionen Euro, die dieses Jahr fließen, eine neue Regelung geschaffen haben, dass die Kommunen auf Antrag auch im nächsten Jahr möglicherweise entstehende weitere Kosten auf kommunaler Ebene gegenüber dem Land beantragen können, und dass wir dann im Jahr 2024 eine Abrechnung vornehmen. Auswirkung dessen, was wir damit tun – was ursprünglich einfacher gedacht war, wo sich aber dann am Ende herausgestellt hat, dass es doch ein bisschen komplexer und komplizierter ist –, ist auch, dass wir andere Gesetze ändern.

 

Unter anderem müssen wir das Finanzausgleichsgesetz ändern, was so ursprünglich nicht gedacht gewesen ist, um zu vermeiden, dass sich am Ende die Zuweisungen des Bundes, die wir kriegen und eins zu eins an die Kommunen weiterreichen, in den Folgejahren bei den Kommunen bei der Bedarfsermittlung oder auch nach dem Partnerschaftsgrundsatz sozusagen nachteilig für die kommunale Ebene auswirken. Das ist also auch sachgerecht.

Ich will aber auch noch einmal auf einen Punkt hinweisen, der vielleicht gar nicht so im Fokus der Öffentlichkeit steht, der aber für das kommunale Leben durchaus relevant ist. Wir beschließen nämlich heute auch, dass die Ausnahmeregelungen in der Kommunalordnung für die kommunale Haushaltswirtschaft fortgelten, die wir ursprünglich für die Corona-Zeit getroffen hatten, dass die Kommunen auch dann, wenn sie vielleicht in eine finanzielle Schieflage geraten oder wenn auch unabsehbare Mehraufwendungen entstehen, ihre sogenannten freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände an das Ehrenamt, an Sportvereine, an Kulturvereine, an soziokulturelle Vereine leisten können. Das ist nämlich auch eine Folge der kriegerischen Auseinandersetzung. Die Energiepreise steigen und führen am Ende zu ungeplanten Mehrausgaben auf kommunaler Ebene. Ich wäre auch dem Ministerium, der Landesregierung noch einmal dankbar, über die Kommunalen Spitzenverbände darauf hinzuweisen, dass also kein Bürgermeister, keine Bürgermeisterin oder auch Landrätinnen und Landräte gezwungen sind, aufgrund der Mehrausgaben gegebenenfalls die Zuwendungen an die Vereine und Verbände im freiwilligen Bereich zu kürzen. Also die Kommunen sind ermächtigt, auch weiterhin – das ist die Folge – diese Ausgaben sicherzustellen. Hier findet kein „Verschiebebahnhof“ statt.

Das Gesetz beschließen wir heute mit dem, was eben beschrieben wurde. Wir sind davon überzeugt, dass das ein gutes Gesetz ist. Wir zeigen damit auch als Land, dass wir die Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten, in Krisenzeiten behalten, dass wir gemeinsam als Landtag, Landesregierung, aber auch mit den Kommunen am Ende unter den beschriebenen Veränderungen, die ich eben dargestellt habe, einen Mehrwert für die Menschen vor Ort produzieren. Und wir sichern damit am Ende auch das Vertrauen der Menschen in die Landespolitik. Deswegen ist es gut, wenn wir das Gesetz heute beschließen.

 

(Beifall DIE LINKE)

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