Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Karola Stange
RedenKarola Stange

Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6270

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, also eigentlich ist durch die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen alles zu diesem Gesetzentwurf gesagt. Nur, Frau Bergner, das, was Sie gerade formuliert haben, hat mich doch noch mal nach vorne getrieben, denn das eine ist die Eingliederungshilfe und das andere ist die Wiedereingliederung nach Krankheit. Das sind sozusagen zwei unterschiedliche Schuhe, die man jetzt nicht mit diesem Gesetzestext zusammenmischen darf. Das wollte ich hier noch mal ganz ausdrücklich formulieren. Das eine bezahlen die Krankenkasse und der Arbeitgeber. Wenn jemand lange krank war, viele Monate, dann geht es in die Wiedereingliederung. Und das andere ist die Eingliederungshilfe.

 

Und eins würde ich gerne noch an der Stelle zum Gesetzestext der Kollegen der FDP-Gruppe sagen und auch vielleicht als Anregung ins Rund, sicher nicht mehr in dieser Legislatur, aber in einer kommenden. Wir hätten so manche Probleme in der Eingliederungshilfe nicht und auch nicht die Probleme der unterschiedlichen ITP, dass es in Erfurt eine andere Vorgehensweise gibt für die Betroffenen als in Weimar oder in Sonneberg, wenn wir endlich eine Gebietsreform durchführen würden. Und wenn wir nicht 22 unterschiedliche Gliederungen hätten und jede Gliederung könnte die Gesetzlichkeiten anders auslegen, dann hätten wir im Interesse der Betroffenen schon ein großes Stück geschafft, was das Thema der Eingliederung betrifft.

 

Werte Kollegen der FDP-Gruppe, ich hatte mich ja schon dazu geäußert, das Thema „Ombudsmann“ kam mir auch so ein bisschen vor wie einfach schnell noch in den Gesetzestext dazugepackt. Ich glaube, das Thema „Ombudsmann“ und dessen Aufgaben muss mit einer Novelle des Thüringer Inklusionsgesetzes, welche 2024 ansteht, wirklich beredet werden. Da kann man Vorschläge unterbreiten, das hat jetzt nichts mit diesem Gesetzestext zu tun. Als ich mir Ihren Entschließungsantrag angeschaut habe, da habe ich schon ein bisschen geschmunzelt. Ich denke, viele Dinge, die da drin einfach mal zusammengeschrieben worden sind, werden in Thüringen bereits umgesetzt. Die werden bereits wirklich auf den Weg gebracht. Ich glaube, der Entschließungsantrag ist so eine kleine Krücke, um noch mal fünf, sechs Themen aufzugreifen, aber als hilfreich in der Sache sehe ich ihn wirklich nicht. Wir haben uns bereits dazu geäußert, wir werden diese Drucksachen gemeinsam an den Ausschuss überweisen und werden dort sicher Diskussionen über eine sehr komplizierte Angelegenheit führen. Recht herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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