Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5304
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Egon Primas, es geht um unser Vermögen. Das Land hat wesentliche Vermögenswerte in die Thüringer Fernwasserversorgung eingebracht damals bei der Gründung, nämlich die Thüringer Talsperrenverwaltung. Diese Anstalt öffentlichen Rechts hatte bei Gründung ein Vermögen von rund 1 Mrd. €. Mit diesem Vermögen ordentlich umzugehen, das ist eine Frage der Aufsichtsführung über diese Anstalt und ich glaube, da steht es dem Land auch zu, als Mehrheitsanteilseigner, hier einen vernünftigen Blick darauf zu haben.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ist das … durch die Politik gewährleistet. Willst du das damit sagen?)
Ein Hauptanlass für diesen hier vorliegenden Gesetzentwurf war das Ergebnis des Untersuchungsausschusses 4/4. Das war letzte Legislatur, deshalb will ich noch mal kurz und knapp ein paar wichtige Dinge aus diesem Untersuchungsausschuss darstellen. Damals war die Talsperre Leibis fertig. Ich will daran erinnern, ein Investitionsobjekt von einer halben Milliarde Euro. Und bei Fertigstellung hat man festgestellt, dass man vergessen hatte, zu prüfen, ob denn die Rohre, die da liegen, ausreichend dimensioniert sind, um Ostthüringen wie geplant damit mit Wasser zu versorgen. Die Finanzierung für den Bau der Rohre hatte man nicht hinbekommen. Daraufhin haben die kommunalen Verwaltungsräte der Thüringer Fernwasserversorgung ihr Mandat niedergelegt. Und als wir diese Verwaltungsräte dann in den Ausschuss bestellten, um zu fragen, warum sie das denn taten und um die Hintergründe für diese Probleme herauszufinden, hat ihnen ein Mitarbeiter der Landesregierung gesagt, dass sie als Verwaltungsräte an ihre Schweigepflicht gebunden sind und diesem Ausschuss gegenüber als Vertreter des Freistaats Thüringen keine Auskünfte zu erteilen haben. Der Untersuchungsausschuss wurde daraufhin eingerichtet und kam zu dem Ergebnis, dass die Verwaltungsräte der Fernwasserversorgung nicht angewiesen werden können durch die Landesregierung, in bestimmter Art und Weise für das Land zu handeln, weil diese Verwaltungsräte ein persönliches und unabhängiges Mandat haben. Die Krönung der Anhörung im Untersuchungsausschuss war Herr Illert, Staatssekretär, Verwaltungsratsvorsitzender, der als Verwaltungsratsvorsitzender die Verantwortlichkeit für Investitionen bei der Fernwasserversorgung beim Land sah und als Staatssekretär die Verantwortlichkeit für Investitionen in der Fernwasserversorgung bei der Fernwasserversorgung sah. Offensichtlich konnte sich Herr Illert nicht mit Herrn Illert einigen und deshalb gab es keine Investition. Das war das Hauptproblem.
Wir haben bei dem Studium der Unterlagen damals, und da sind wir bei der Frage der Preisgestaltung, Herr Primas, die Sie eben als so vorbildlich gelobt haben, festgestellt, dass die Stadt Erfurt eine unzulässige Quersubventionierung erhalten hatte und dass es deshalb in einem Jahr nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk gab. Bei der unzulässigen Quersubventionierung ist es so lange wie die Preisdauer galt, also bis 2012, geblieben. Man hat nur den Wirtschaftsprüfer entsorgt. Wenn man sich dann mal vor Augen führt, wer dort mit wem Verträge abgeschlossen hat, nämlich Herr Ruge, Stadt Erfurt, mit Herrn Ruge, der dort entsprechend die Vertretung bei der Fernwasserversorgung auch hatte, dann muss man zumindest hinterfragen, ob das wirklich transparent ist. Meine Damen und Herren, bei der Diskussion um die neue Preisgestaltung 2012 in dieser Legislatur bekamen wir keine Auskünfte der Landesregierung dazu. Gerade die Bürgerinitiativen vor Ort, ich habe das vorhin angeführt, die Anzuhörenden haben die Intransparenz des Verfahrens hier kritisiert. Da muss man auch sagen, dass der Fernwasserzweckverband Nord-Ost und die Thüringer Fernwasserversorgung einen anderen Weg gehen als es zum Beispiel in Südthüringen läuft. In Südthüringen läuft das sehr unproblematisch. In Südthüringen gibt es für alle einen einheitlichen Fernwasserpreis. Es erschließt sich mir nicht, warum das in Nord- und Ostthüringen eben nicht geht.
(Beifall DIE LINKE)
Aber es ist halt eine traditionelle Geschichte und da müssen die einen ins Gras beißen, weil die anderen sagen, wir spielen ansonsten nicht mehr mit. Das ist ein Problem.
Ein weiteres Problem ist die Frage der Finanzierung von nicht mehr benötigten Talsperren. Wir haben eine ganze Reihe von nicht mehr benötigten Talsperren, unter anderem das Weidasystem, was nach Fertigstellung von Leibis und dem dann doch inzwischen erfolgten Anschluss der Talsperre Leibis an Ostthüringen nicht mehr für die Trinkwasserversorgung benötigt wird. Im Gesetz steht, dass die Thüringer Fernwasserversorgung vom Land das Weidasystem finanziert bekommt, wenn denn die Trinkwasserversorgung aus dem Weidasystem nicht mehr erfolgt. Die Finanzzuführungen an die Thüringer Fernwasserversorgung wurden inzwischen nicht erhöht, obwohl diese Änderung stattfand. Dass dann Gebührenzahler fragen, warum sie denn Gebühren zahlen und wie sich das alles erschließt, ist für mich verständlich. Aber vielleicht liegt es auch daran, dass das geht, wenn man bedenkt, dass die Thüringer Fernwasserversorgung inzwischen wohl offensichtlich zwei Drittel ihres eingebrachten Eigenkapitals verloren hat durch Sonderabschreibung und Ähnliches - alles Dinge, die sich uns bis jetzt nicht erschlossen haben, weil wir keine ausreichenden Auskünfte bekamen.
In der Hinsicht ist es dann schon bezeichnend, wenn der Wissenschaftliche Dienst des Landtags im Ausschuss zu folgender Aussage kam, die will ich jetzt etwas umfangreicher vortragen: „Aus diesen Feststellungen des Untersuchungsausschusses“ - also 4/4 - „ergebe sich hinsichtlich des Gedankens der parlamentarischen Verantwortung, dass die gegebene Struktur auch unter Berücksichtigung von § 65 Abs. 6 Thüringer Landeshaushaltsordnung (das zuständige Ministerium soll darauf hinwirken, dass die auf Veranlassung des Landes gewählten oder entsandten Mitglieder der Aufsichtsorgane der Unternehmen bei ihrer Tätigkeit auch die besonderen Interessen des Landes berücksichtigen) wenig dazu geeignet sei, die notwendige Verantwortlichkeit für die Landesregierung zu vermitteln, welche wiederum Anhaltspunkt für die parlamentarische Verantwortlichkeit der Landesregierung gegenüber dem Parlament sein könne.“ Also, die Struktur ist wenig geeignet. Die Landesregierung erwidert darauf, dass sie die Regelung nicht für defizitär hält, zumal den Auskunftsersuchen des Parlaments und seiner Ausschüsse über die Tätigkeit der TFW zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich nachgekommen wurde. Ich habe Ihnen vorhin erzählt, wie es zum Untersuchungsausschuss 4/4 gekommen ist. Wie man das als vollumfängliches Nachkommen bei Auskunftsersuchen des Parlaments bezeichnen kann, erschließt sich mir ebenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss folgte mehrheitlich der Landesregierung, Herr Primas hat das eben auch noch mal dargestellt, obwohl es umfangreichen Änderungsbedarf gegeben hätte. Ich glaube, dass das Aufsichtsmodell, wie wir es bei ThüringenForst geschaffen haben, durchaus geeignet gewesen wäre, um hier bestimmte Verwerfungen zu verhindern. Es hätte der Fernwasserversorgung aber auch eine Legitimität gegeben, bei künftigen Entscheidungen vernünftig zu handeln. Bei diesen künftigen Entscheidungen will ich ansprechen, dass wir die Frage beantworten müssen, wie wir mit Überkapazitäten umgehen. Wir müssen auch in Anbetracht unseres Landeshaushalts überlegen, was wir denn mit Talsperren machen, die keiner mehr für die ursprünglich beschriebene Aufgabe benötigt.
Da sind wir bei der Talsperre Schmalwasser. Herr Primas, es war eine klare Aussage, die Sie getroffen haben, Sie wollen das Pumpspeicherwerk Schmalwasser nicht. Ich kenne noch andere Aussagen dieser Landesregierung, Sie vertreten ja zumindest die Koalition hier. Die Talsperre Schmalwasser wurde 1995 fertiggestellt und von Bernhard Vogel noch eingeweiht. 2002 ist ihr Wasser nicht mehr benötigt worden. Noch heute zahlen Freistaat und Gebührenzahler für den Unterhalt dieser nicht mehr benötigten Talsperre. Wie lange soll denn das noch gehen? Wer soll denn in Zukunft für die anderen nicht mehr benötigten Trinkwassertalsperren, für die wir keine andere Nutzung finden wollen, obwohl es andere Perspektiven gibt, bezahlen? Die Fernwasserversorgung, denen man die Zuschüsse nicht erhöht, denen aber die Einnahmen wegbrechen? Die Preise bei der Fernwasserversorgung müssen natürlich so sein, dass sie kostendeckend sind. Das sagt sogar die EU. Daran kommt niemand vorbei und das will auch die Linke nicht ändern. Aber die Preise sind gefälligst dafür zu bezahlen, wofür man die Leistung auch erhält, nämlich der Trinkwasserpreis für die vorgehaltenen Trinkwassertalsperren und nicht noch für alles mögliche andere und das muss klar nachvollziehbar sein und dementsprechend braucht man hier Transparenz. Alles das, was wir im Moment bei der Fernwasserversorgung erleben, spricht dafür, dass es dort Defizite gibt. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal darum bitten, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, und ich bitte auch darum, dem Änderungsantrag zuzustimmen - es ist eine Ergänzung der Aufgaben der Fernwasserversorgung -, einfach damit neue Möglichkeiten für nicht mehr benötigte Talsperren auf den Weg gebracht werden, damit wir diese Talsperren erhalten können. Bei der Talsperre Schmalwasser ist es nämlich inzwischen so, dass die Bevölkerung den Erhalt dieser Talsperre wünscht. Da gab es, als sie gebaut wurde, Gegenwehr. Inzwischen finden die Menschen diese Talsperre schön. Aber da müssen wir uns auch dafür einsetzen, dass es die Möglichkeit gibt, diese Talsperre zu erhalten, und wenn wir keine andere Nutzung finden, sehe ich in der Hinsicht schwarz. Deshalb, wie gesagt, bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Sie haben noch diese Chance. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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