Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5304
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Fernwasserversorgung ist ein großes Unternehmen mit einem Eigenkapital von rund 1 Mrd. €, das zu zwei Dritteln dem Freistaat Thüringen und zu einem Drittel den Kommunen des Fernwasserzweckverbandes Nord- und Ostthüringen gehört. Dieses Unternehmen ist gegründet worden mit einem Gesetz und hat die Aufgabe, weite Teile Thüringens mit Fernwasser zu versorgen und dort die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Nun ist in diesem Jahr die Neufestsetzung von Fernwasserpreisen angesetzt, da die alten Preise zum Ende des Jahres auslaufen. Es gab Verhandlungen über die neuen Fernwasserpreise zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und den Wasser-/Abwasserzweckverbänden vor Ort, die für die Trinkwasserkunden in der von der Fernwasserversorgung belieferten Region offensichtlich sehr undurchsichtig waren und zu massiven Unzufriedenheiten dadurch führten, dass die Preise für die Zweckverbände auch noch unterschiedlich sind, denn sie sind unter anderem abhängig von der Abnahmemenge.
Es gibt große Bedenken, dass die Transparenz, die bei der Thüringer Fernwasserversorgung eben relativ gering vorhanden ist, ausreicht. Wir hatten diese Probleme selbst schon mehrfach im zuständigen Fachausschuss, im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, und in der vergangenen Legislatur auch im Umweltausschuss dieses Landtags erleben müssen. So waren Berichterstattungen, z.B. über die Preisverhandlungen, früher auch Berichterstattungen über interne Probleme der Thüringer Fernwasserversorgung nicht möglich. Ich möchte in dem Zusammenhang nur daran erinnern, dass der Untersuchungsausschuss 4/4 der letzten Legislaturperiode unter anderem wegen dieser Intransparenz zustande kam.
Nun haben wir in dieser Legislatur eine andere Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst. Diese Anstalt ist vom Thüringer Landtag ausgestattet worden mit einem Verwaltungsrat, in dem sich unter anderem Abgeordnete befinden. Sie ist ausgestattet worden mit einem Verwaltungsrat, in dem sich auch ein Vertreter der Kunden der Thüringer Forstverwaltung oder des ThüringenForstes befinden. Wir haben eine Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss einmal im Jahr festgelegt, die fand in der letzten Sitzung des Forstausschusses statt. Die Kosten für die Leistungen Dritter, also die Dritte von ThüringenForst beziehen, werden zumindest in einem transparenten Verfahren der Anhörung festgelegt, z.B. bei der 5. Durchführungsverordnung, wo es um die Beförsterungskosten geht. Im Moment wird darüber nachgedacht, hier sogar noch eine Ausschussmitbefassung einzubinden.
Ich finde, dass dieses Modell von ThüringenForst, was sich nach einem Jahr in der Aufsichtsführung durchaus bewährt hat, beispielgebend sein könnte, um auch mehr Transparenz bei der Thüringer Fernwasserversorgung hervorzurufen. Deshalb haben wir Ihnen den Gesetzentwurf vorgelegt und ich wünsche mir eine interessierte und spannende Beratung, vielleicht auch mit anderen Vorschlägen noch zur Verbesserung der Transparenz in der Thüringer Fernwasserversorgung im zuständigen Fachausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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