Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen

RedenSabine BerningerGesellschaft-DemokratieKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2673 -


Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, parteiübergreifend wird immer von mehr Teilhabe gesprochen. Aber jeder meint da etwas anderes und da möchte ich die Frage an Sie stellen. Wenn Sie von mehr Teilhabe sprechen, was genau meinen Sie damit und wie wollen Sie es umsetzen oder wie setzen Sie es um? Ich will einmal zwei Beispiel benennen, wie man von Teilhabe sprechen kann, aber sie dann nicht praktiziert. Im Saale-Holzland-Kreis beispielsweise wird die Erarbeitung eines Leitbildes beschlossen, aber ohne die im Kreistag vertretenen Fraktionen zu beteiligen. Ein Beispiel hier im Landtag: Im Rahmen der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes werden die Bürgerinitiativen zwar umfänglich angehört, aber keine der vorgetragenen Einwände findet sich letztlich im Gesetz wieder. Ein drittes Beispiel das Petitionsrecht: Das Petitionsrecht stößt als Bürgerrecht oder als Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger immer wieder an seine Grenzen. Im Petitionsausschuss bemerken wir das immer häufiger.


(Beifall DIE LINKE)


Aber die Modernisierungsversuche scheiterten bisher am Widerstand der verantwortlichen Mehrheit. Mehr Demokratie heißt aber neben Volksbegehren und Bürgerbegehren, neben dem Wahlrecht auch für Nichtdeutsche, neben Bürgerhaushalten in den Kommunen auch ein Petitionsrecht, das weitergeht, das verbindlicher und transparenter ist als das bisher bestehende Petitionsrecht. Wer Politik für die Bürgerinnen und Bürger machen will, muss zunächst wissen, was die Bürgerinnen und Bürger wollen. Und wo könnte man das besser erfahren als im Petitionsausschuss?


Daher liegen Ihnen heute die beiden Drucksachen 5/2672 und 5/2673 vor. DIE LINKE startet damit einen erneuten Versuch, die demokratische Teilhabe und die parlamentarische Kontrolle in Thüringen zu verbessern, das Anliegen der Petentinnen und Petenten stärker in das politische Interesse zu rücken, und es ist ein Versuch, das Petitionsverfahren transparenter zu gestalten.


Ziel ist es, durch öffentliche Sitzungen des Ausschusses für mehr Transparenz und Öffentlichkeit zu sorgen. Auch soll der Petition unter bestimmten Voraussetzungen aufschiebende Wirkung zukommen. Der Umgang mit Massenpetitionen, die gesellschaftliche Probleme widerspiegeln, soll ein anderer werden, und auf kommunaler Ebene wollen wir ein Petitionsrecht einführen. In neun Ländern gibt es bereits ein solches kommunales Petitionsrecht, also die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, für Einwohnerinnen ein Anliegen beim Gemeinderat einzureichen. Zudem soll, wie auf Bundesebene seit 2005 erfolgreich praktiziert, die Möglichkeit der öffentlichen Petition per Internet eingeführt werden. Nach Bremen wäre Thüringen damit das zweite Bundesland, das diese Möglichkeit der Einreichung, Mitzeichnung und öffentlichen Diskussion schafft.

Wenn man für mehr Bürgernähe und Demokratie eintreten will, meine Damen und Herren, dann gilt es, auch die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen. Und sollte dazu eine Verfassungsänderung notwendig sein, dann muss man sie eben angehen. Gerade in einer Zeit des zunehmenden Vertrauensverlustes der Menschen in Politik und in Politikerinnen und Politiker ist es unabdingbar aus unserer Sicht, das Petitionsrecht wirksamer auszugestalten, um mehr demokratische Teilhabe zu ermöglichen.

Gegen Demokratieverdrossenheit, meine Damen und Herren, hilft nur mehr Demokratie. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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