Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2673 -
Werter Präsident, ich gebe zu, ich wollte eigentlich jetzt noch gar nicht reden, weil ich die Argumente der anderen Fraktionen gern noch wissen wollte, aber gut. Dann müssen Sie jetzt damit leben, dass ich jetzt unseren Gesetzentwurf noch einmal eindeutig hier vortrage und mich jetzt nur auf die Einlassungen von Herrn Heym beschränken kann und muss.
Ich würde damit beginnen: Unser Gesetzentwurf, Herr Heym, ist keine Wiederholung von dem, was 2008 stattgefunden hat, sondern ist eine qualifizierte Weiterentwicklung dank auch Ihrer Hilfe.
(Beifall DIE LINKE)
Denn Sie haben damals kurz vor der Wahl angeregt, ein Gutachten machen zu lassen über strittige Dinge. Das Gutachten liegt vor, wir haben qualifiziert, wir haben weiterentwickelt und von Wiederholung kann keine Rede sein. Sie werden es schwer haben, trotz Gutachten und unserer guten Argumente immer noch dagegenzuhalten. Ich freue mich auch hier auf die Diskussion im Ausschuss. Aber halbherzig finde ich dann wieder Ihren Hinweis, nur den Gesetzentwurf überweisen zu wollen an den Ausschuss und die Verfassungsänderung nicht, weil Sie genau wissen, dass das eine auf dem anderen aufbaut, was die Kommunalpetitionen betrifft. Deshalb überdenken Sie das bitte noch einmal und überweisen beide Sachen an die Ausschüsse zur Diskussion.
Was den Werkzeugkasten betrifft, das fand ich ein schönes Bild, aber nicht in Ihrem Sinne, sondern in meinem Sinne. In dem Werkzeugkasten finden Sie vielleicht auch eine Maulschelle für die Bürger, die fünf Jahre ihre Stimme, ihre Meinung abgeben sollen und dann fünf Jahre ruhig sein sollen. Das ist nämlich Ihre Denke.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist eine bösartige Darstellung. Das ist ihr Bild.)
So habe ich das heute auch wieder erlebt, was Sie uns immer unterstellen. Sie haben vorhin Ihr Bild hier dargelegt, und jetzt gestehen Sie mir zu, hier auch meines darzulegen. Soweit mit den Bösartigkeiten Schluss, ich komme jetzt ganz sachlich zur Vorstellung unseres Gesetzentwurfs.
Die Abgeordneten, die schon länger im Petitionsausschuss sind, wissen, was wir schon immer fordern. Ich freue mich auch auf die Diskussion der neuen Mitglieder im Petitionsausschuss, weil sie ja nur die Erfahrungen einbringen können aus der jetzigen Legislatur und sie kennen es nicht anders. Aber wir denken, es ist vieles verbesserbar und hier sollten wir diskutieren.
Der Gesetzentwurf in der letzten Legislatur ist deshalb nicht zum Beschluss gekommen - dann wäre er nämlich schon damals beerdigt worden -, weil von dem Ausschuss mehrheitlich gefordert wurde, von dem Wissenschaftlichen Dienst ein Gutachten einzuholen, was ganz konkret die Verfassungsmäßigkeit prüfen sollte. Das ist geschehen. Wir haben uns wirklich die Mühe gemacht, die Hinweise des Gutachtens noch einmal ganz konkret zu überprüfen, wieweit können wir Dinge noch erweitern, verändern? Das haben wir getan, um hier die Angriffsflächen nicht 1 : 1 wieder zu haben, sondern auch Ihnen deutlich zu machen, hier haben wir uns weiterentwickelt.
Was sind die Punkte im Einzelnen?
1. - zu den öffentlichen Petitionen: Die Einführung elektronischer und öffentlicher Petitionen im Bundestag, zunächst 2005 als Modellversuch und zwischenzeitlich dauerhaft als Einrichtung präsent, ist eine tolle Sache. Jeder lobt es und es wurde ja eine große Auszeichnung für die tolle Erweiterung der demokratischen Rechte vergeben. Viele Personen nutzen auch die Möglichkeit der Petitionen, um sich zu erkundigen, was fordern Bürger um mitzuzeichnen und auch mitzudiskutieren. Was Besseres können wir uns eigentlich gar nicht wünschen. Die Nutzerzahlen im Bundestag steigen ständig, und zu dieser bürgerfreundlichen und beteiligungsgerechten Weiterentwicklung des Petitionsrechts möchten auch wir in Thüringen kommen. Meine Kollegin Sabine Berninger nannte es schon, Bremen hat das schon. Dort gibt es auch als einziges Land bisher die öffentlichen Petitionen und auch wir sollten diese Mühe und diese Arbeit nicht scheuen, hier voranzukommen.
(Beifall DIE LINKE)
Da gibt es eigentlich gar keine Argumente dagegen.
2. - kommunales Petitionsrecht: In fünf Bundesländern ist es möglich, ein Anliegen beim Gemeinderat einzureichen. Unser Gesetzentwurf sieht die Einführung eines kommunalen Petitionsrechts auch für Thüringen vor. Der Gemeinderat soll als unabhängige Beschwerdestelle für die Belange vor Ort zuständig sein; in diesem Zusammenhang auch einen Vorschlag zur Änderung der Thüringer Verfassung.
Ziel ist es, durch mehr Transparenz und Demokratie den sich veränderten Bedürfnissen der Menschen nach Teilhabe, nach Mitwirkung an den Prozessen vor Ort Rechnung zu tragen und das Vertrauensverhältnis von Bürgern und Kommune zu stärken, aber auch das Problembewusstsein der Gemeinde und der Verwaltung zu schärfen. Die Anliegen der Bürger sollen zum Ausgangspunkt der Tätigkeit in der Kommune gemacht werden. Ist doch ein tolles Anliegen, können Sie eigentlich nur im Sinne auch Ihrer Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeister zustimmen.
3. - grundsätzliche Öffentlichkeit: Das ist interessant. Hier hatten wir einen Erfahrungsaustausch mit den Mitgliedern der Petitionsausschüsse aller Bundesländer. Dort wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass im Land Brandenburg, wo ja die CDU in der Opposition ist, sie stetig für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen streitet. Hier gibt es derzeit eine Geschäftsordnungsdebatte, wo die CDU das tatsächlich fordert. Wir hatten das Thema heute schon, wo der Bildungsminister sagte, das hat auch was mit Glaubwürdigkeit zu tun. In dem einen Land, wenn man in Opposition ist, fordert man es, aber da, wo man Regierung ist, denkt man gar nicht daran, in diese Richtung vorwärts zu schreiten.
Deshalb möchte ich doch hier noch einmal anregen, auch hier mehr Glaubwürdigkeit zu zeigen, uns hier zu unterstützen, da die Öffentlichkeit der Ausschüsse wichtig ist. Wir haben ja auch ein Regularium festgelegt, wenn die Petenten einverstanden sind, weil dann immer die Diskussion kommt, wir können doch hier nicht intimste Geheimnisse offenlegen. Wollen wir auch nicht. Aber wenn der Petent sagt, natürlich, ich bin einverstanden, dass diese Petition das Anliegen, ob es ein persönliches ist oder verallgemeinerungswürdiges oder auch eine Gesetzesänderung anstrebt, wenn Sie es wollen, warum denn nicht.
4. Massen- und Sammelpetitionen sind unserer Meinung nach zu stärken. Sie werden sich erinnern, fast zu jedem Redebeitrag, den ich zu den Jahresberichten halte, fordere ich das. Wir sind auch noch nicht weitergekommen. Sie signalisieren, es gibt ein übergreifendes Problem. Entsprechend bedarf es Regelungen, die Mehrfachpetitionen mit dem politischen Gewicht versehen, das Sie in sich tragen, sie sind so auszugestalten, dass es keine Einbahnstraße wird. Entscheidungskompetenz durch den Landtag muss, wie in anderen Ländern und auch im Bundestag praktiziert, auch in Thüringen möglich sein. Zudem sind öffentliche Anhörungen unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Im Vergleich zur vergangenen Legislatur schlagen wir vor, das für eine obligatorische öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von 50, wie in unserem alten Gesetzentwurf, auf 200 heraufzusetzen.
5. Regelungen zur Aussetzung der Vollziehung und zum Selbstbefassungsrecht: Wir wollen dem Petitionsrecht Effektivität verleihen. Das Petitionsrecht würde ins Leere laufen, wenn Maßnahmen von der Verwaltung vollzogen werden, so dass die Petitionsentscheidung in jedem Falle zu spät kommen würde. Daher muss es unter Achtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung doch rechtlich möglich sein, in begründeten Fällen behördliche Maßnahmen außer Vollzug zu setzen. Entsprechend unser Vorschlag in Form eines abgestuften Verfahrens. Auch hier haben wir uns weiterentwickelt in unserem Vorschlag. Die Aussetzung eines Verwaltungsverfahrens gibt doch Sinn, da wir im Rahmen des Petitionsverfahrens auf behördliches Ermessen Einfluss nehmen können, unseren Standpunkt hier als Parlamentarier dort darlegen zu können.
6. Zum Selbstverfassungsrecht: Auch hier soll nach wie vor der Petitionsausschuss von sich aus aktiv werden können und Sachverhalte aufgreifen können, sofern sie inhaltlich mit einer Petition im Zusammenhang stehen. Die Osterländer Zeitung brachte die Überschrift, als wir mit unserem Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit gegangen sind: Ein neues Gebiss für den zahnlosen Tiger. Das ist ein reißerischer Titel, der macht sich immer gut. Wir sagen aber: Lassen Sie uns ein Gesetz für Thüringen auf den Weg bringen, das ein Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger ist. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche und konstruktive Diskussion im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE)
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