Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

RedenHeidrun SedlacikGesellschaft-Demokratie

Zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5005


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was lange währt, wird endlich gut. Das ist ein toller Spruch, trifft aber leider nicht für den Thüringer Landtag zu.


(Beifall DIE LINKE)


Ich muss kein Hellseher sein, wenn ich bereits jetzt schon einschätze und weiß, dass der Gesetzentwurf der Regierungsparteien, für den der Herr Heym jetzt gerade noch mal geworben hat, heute mehrheitlich das Plenum passieren wird. Es stellt sich nur die Frage: Ist das gut für Thüringen oder nicht? Ich sage, weder noch. Dieser Wurf ist nur ein klitzekleiner Fortschritt und zum großen Teil dazu noch von uns geklaut. Unser Ziel ist es seit 2008, über ein modernes Petitionsgesetz mehr Bürgerrechte und mehr Demokratie zu sichern.


(Beifall DIE LINKE)


Unser Anliegen war es, mehr parlamentarische Kontrolle, mehr Öffentlichkeit und Transparenz zu schaffen. Und wenn ich in der Drucksache 5/5704 sehe, bei wie viel Terminen wir uns angeblich im Petitionsausschuss mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben, muss ich sagen, Anspruch und Wirklichkeit liegen hier sehr weit auseinander. Es stand zwar auf der Tagesordnung, aber ziemlich schnell stand auch fest, man will sich damit nicht beschäftigen und es hat sehr, sehr lange gedauert, bis man dann was Eigenes vorgelegt hat.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wenn Sie sich heute rühmen, in Thüringen nun die Möglichkeit geschaffen zu haben, Petitionen zur Veröffentlichung zuzulassen, muss ich hier an dieser Stelle klarmachen, DIE LINKE war es, die Sie dazu genötigt hat.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Und dafür, Herr Heym, müssen Sie sich nicht bedanken.


(Unruhe CDU)


Um Ihr Gesicht nicht zu verlieren, sind Sie einfach nicht mehr drum herum gekommen. Ihren Gesetzentwurf hätte es ohne unseren Vorstoß nicht gegeben.


(Beifall DIE LINKE)


Aber nun im Einzelnen: Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist das Ergebnis jahrelanger Erfahrungen und Erörterung und Anhörung und eines von Ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens von 2009. Mit etwas politischem Willen hätten wir in Thüringen bundesweit ein Achtungszeichen setzen können. Ein modernes Petitionswesen bedeutet eben für uns, dass es öffentliche Petitionen geben soll und auch die Gelegenheit zur Mitzeichnung und Abgabe eines Diskussionsbeitrags hierzu. Die Möglichkeit der Einführung von Diskussionen im Internet über eine Plattform ist unserer Meinung nach einfach notwendig, damit diejenigen, die an einer Mitzeichnung der veröffentlichten Petition interessiert sind, sich mit den Einreichern verständigen können. Wir wollen eine sachliche Diskussionsplattform, in der sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen darstellt. Wir wissen, Sie lehnen es ab - schade. Auch bei den Fristen zur Stellungnahme der Landesregierung zu den eingereichten Petitionen konnten wir uns nicht annähern. Wir bleiben dabei, sechs Wochen sind ausreichend für die Bearbeitung der Stellungnahmen.


Unser Vorschlag lautete weiter, die Stellungnahmefrist kann in begründeten Fällen darüber hinaus einmalig um weitere sechs Wochen verlängert werden, in dringenden Fällen kann die Stellungnahmefrist zur Vermeidung von Nachteilen für den Petenten verkürzt werden. Eine moderatere Festlegung gibt es doch gar nicht in einem Gesetz. Und ich möchte nach wie vor eine Begründung der Landesregierung haben, wenn sie die Frist zur Stellungnahme nicht einhält, was ja nicht wenig passiert. Das fanden wir doch sehr vernünftig und wir sagen erneut heute, nein, den acht Wochen werden wir nicht zustimmen, denn das ist für uns eine Verschlechterung des jetzigen Verfahrens.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, es besteht die Gefahr, dass durch den Vollzug von Verwaltungsakten bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Petitionsausschuss beraten und entscheiden kann. Infolgedessen kann das Petitionsrecht faktisch ins Leere laufen. Für die Wahrnahme des Petitionsrechts, für das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in das Parlament und in den Petitionsausschuss ist es aber wesentlich, dass die Petitionen nicht ohne Wirkung bleiben. Deshalb wollten wir im Gesetz folgende Regelung: Bei bevorstehendem Vollzug einer beanstandeten Maßnahme kann die Landesregierung oder die sonst zuständige Stelle ersucht werden, den Vollzug der Maßnahme auszusetzen, bis der Petitionsausschuss über die Petition entschieden hat. Es wäre toll gewesen, wenn wir endlich diesen Satz auch im Gesetz geschrieben hätten. Alle juristischen Findigkeiten, die Sie ja jetzt aufgezählt haben, zeugen bei mir davon, dass einfach der politische Wille dazu nicht da ist. Auch dies wird also abgelehnt werden.


Ich mache weiter, was den Umgang mit Massen- und Sammelpetitionen betrifft. Auch hier kommen wir wieder keinen Schritt weiter. Wir wollten, dass ab einem bestimmten Quorum hier eine Anhörung stattfindet. Dass das unsere Arbeit im Plenum oder im Ausschuss lahmlegt, das ist für mich nur wieder einmal ein Totschlagsargument. Wir wollen, dass sämtliche Petitionen, die Möglichkeit haben, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erörtert zu werden. In Ihrem Entwurf werden durch die Begrenzung auf öffentliche Petitionen jedoch eingereichte Sammel- und Massenpetitionen ausgeschlossen, hinter denen ebenfalls eine Vielzahl von Unterstützern steht.


Auch das Mitzeichnungsquorum öffentlicher Petitionen im Entwurf der SPD und CDU sehen wir nach wie vor als überhöht an. Nicht mindestens 1.500, sondern bereits 500 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner in einem Petitum sollten uns Anlass sein für eine öffentliche Anhörung hier im Landtag.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auch unsere Forderung nach öffentlichen Sitzungen, wenn der Petent es wünscht, werden wir weiterverfolgen.


Meine Damen und Herren, ebenfalls nicht gewollt sind unsere vorgeschlagenen Regelungen zum kommunalen Petitionsrecht. Auch hier bemühte der Herr Heym die Einschätzung in der öffentlichen Anhörung vom Gemeinde- und Städtebund. Sie haben aber verheimlicht, dass es auch andere Stellungnahmen gab,


(Beifall DIE LINKE)


wie zum Beispiel von „Mehr Demokratie“, die schon der Meinung sind, dass das eine vernünftige Regelung wäre.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das habe ich doch nicht verheimlicht.)


Dabei ist doch das Petitionsrecht bereits auf kommunaler Ebene in neun Bundesländern verankert.


(Beifall DIE LINKE)


Wenn man will, geht es doch. Wir wollen mit der verbindlichen Einführung eines kommunalen Petitionsrechts in Thüringen die Möglichkeit eröffnen, Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zum Ausgangspunkt der Tätigkeit der Kommunen zu machen. Die Einführung eines Petitionsrechts auf kommunaler Ebene fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommune und schärft doch das Problembewusstsein der Kommune und der Verwaltung. Jeder hat das Recht und soll auch dazu ermuntert werden, sich mit Bitten und Beschwerden an seine Gemeinde- und Kreisvertretungen zu wenden. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht darauf, über die Stellungnahme der Gemeinde- und Kreisvertretung oder einer ihrer Ausschüsse mit dem Ergebnis unterrichtet zu werden. Auch das wollen Sie nicht und haben wieder x juristische Klauseln angebracht, was Ihrer Meinung nach nun dazu nicht führen kann, schade.


Ein Satz zum Gesetzentwurf der FDP, den wir leider ablehnen müssen. Mein Kollege Matthias Bärwolf hat bereits in der ersten Lesung sehr ausführlich dazu Stellung genommen und ausdrücklich das Anliegen einer Kinder- und Jugendkommission begrüßt. Als Unterausschuss im Petitionsausschuss lehnen wir dies allerdings auch ab. Denn eine solche Kommission braucht verbindliche und strukturelle Beteiligungsformen und keine Stellvertreterfunktion.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren von der SPD und CDU, Sie waren nicht einmal bereit, diese Vorschläge im Fachausschuss zu beraten und diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, auch das ein Armutszeugnis für Sie.


Ich fasse also zusammen: Der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zum Gesetzentwurf der Regierungsparteien kann meine Fraktion nicht zustimmen. Das, was letzten Endes aus unseren Vorschlägen übriggeblieben ist, ist so verfälscht und rudimentär, dass wir uns nur der Stimme enthalten können. Aber seien Sie sicher, ein nächster Anlauf wird in der nächsten Legislatur gestartet.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Wieder?)


Das soll keine Drohung sein, aber die Thüringer Bürgerinnen und Bürger haben es einfach verdient. Wir nehmen das als wichtigen Wahlauftrag mit.


(Beifall DIE LINKE)



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