Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

RedenFrank KuschelGesellschaft-Demokratie

Zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5005

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion wird jetzt spannend, weil sie deutlich macht, welche unterschiedlichen Auffassungen und Verständnisse es zur Kommunalpolitik und der Rolle von Bürgerinnen und Bürgern und von ehrenamtlichen Gemeinderäten gibt.


(Beifall DIE LINKE)


Also Herr Bergner, ich weiß nicht, was Sie für ein Bild von ehrenamtlichen Gemeinderäten haben, was die aus Ihrer Sicht leisten dürfen und was nicht. Das hatte jetzt so den Eindruck, als sollen die sich möglichst in Zurückhaltung üben und


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist eine Unterstellung. Das ist ja wohl der Gipfel.)


Bürgerinnen und Bürger auf der Straße ordentlich grüßen, guten Tag sagen, aber bitte schön sich nicht um gemeindliche Angelegenheiten kümmern.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist üble Nachrede.)


Ich habe gesagt, es hat den Eindruck vermittelt, weil Sie gesagt haben, unser Vorschlag würde zu einer Überforderung ehrenamtlicher Gemeinderäte führen. Ich will es noch mal betonen, die Gemeinderäte, unabhängig von ihrer Stellung, sind ein gleichberechtigtes Organ zum Bürgermeister. Ich habe Verständnis, dass Sie als Bürgermeister oftmals den Gemeinderat nicht so sehr als Partner ansehen, sondern eher als etwas „Bedrohliches“.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wissen Sie, wie lange ich selbst Stadtrat war?)


Ja, Sie können doch dann noch mal erwidern. Wir wollen doch die Diskussion spannend gestalten.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Aber bitte auch ehrlich.)


Sie haben eine unterschiedliche Auffassung. Ich will nur darauf verweisen, meine Erfahrungen sind ganz andere.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das muss ja nicht dasselbe sein.)


Gemeinderäte wollen sehr intensiv auch in die Entscheidungsvorgänge, die in der Verwaltung ablaufen, einbezogen werden. Das ist der Hintergrund des kommunalen Petitionsrechts.


(Beifall DIE LINKE)


Wir holen Entscheidungen aus dem völlig intransparenten und geschlossenen Raum der Verwaltung raus und bringen sie in die Öffentlichkeit. Das ist der große Vorteil des kommunalen Petitionsrechts. Deswegen gibt es dieses kommunale Petitionsrecht schon in neun Bundesländern. Die sind nicht alle irgendwo auf einem anderen Stern, sondern die sind hier. Zum Teil hat die CDU in diesen Ländern selbst dieses kommunale Petitionsrecht eingeführt.


Deshalb bitten wir noch mal darum, gerade in dieser Frage keine Horrorszenarien an die Wand zu „malen“ oder Ängste zu schüren, dass das zur Handlungsunfähigkeit führt, weil - das ist klar - Sie damit ein Vorurteil bedienen, dass Kommunalpolitik und Verwaltung so schön sein könnte, wenn es nur das eine Störende nicht gäbe, nämlich den Bürger. Ohne Bürger würde das alles sehr gut funktionieren, aber das Leben ist eben anders, die Bürgerinnen und der Bürger bestimmt, zu was in einer Gemeinde geschieht/passiert.


Eine letzte Anmerkung, Herr Bergner, zur Bauleitplanung: Da haben Sie auch das ein wenig fehl verstanden und sicherlich kann man in einer Debatte manches nur verkürzt darstellen. Unser Ansatz ist nicht, das Verfahren direkt in der Bauleitplanung nach § 3 Baugesetzbuch Bürgerbeteiligung irgendwie noch zu ergänzen, sondern es geht um Fragen der Bauleitplanung im Vorfeld, bevor überhaupt ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan im Gemeinderat beraten wird, dass man dann bereits die Ideen, die Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern einfach aufgreifen kann, bevor überhaupt der Gemeinderat dann das formale Verfahren nach Baugesetzbuch auf den Weg bringt. Sie sind erfahrener Kommunalpolitiker, meine Erfahrung in der Kommunalpolitik ist, die Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung ist so formal. Wie viel Anregungen, die die Bürgerinnen und Bürger vorbringen, werden denn tatsächlich dann in der Bauleitplanung berücksichtigt? Im Regelfall wird alles im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und das wird mit Petitionen besser oder was?)


Und das geht nicht. Da werden die Leute nicht mal mehr informiert. Deswegen brauchen wir das kommunale Petitionsrecht, weil sich dann der Gemeinderat noch mal mit bestimmten Fragen beschäftigen kann. Da stimme ich Ihnen zu, dass das nicht dazu führen darf, dass die Bürgerbeteiligung im Prozess der Aufstellung eines B-Plans in irgendeiner Art und Weise relativiert oder infrage gestellt wird. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)



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