Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

RedenFrank KuschelHaushalt-FinanzenKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6857


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dieses Gesetz oder dieser Gesetzentwurf wurde nicht an den Ausschuss überwiesen, dazu hatte ich mich schon geäußert. CDU und SPD haben immer noch Defizite beim Politikverständnis und Umgang mit Minderheiten hier in diesem Haus. Und das werden die vielleicht noch lernen, ich gebe die Hoffnung nicht auf, auch unsere Fraktion nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Wir können in den Ausschüssen sicherlich über Details diskutieren und das wäre auch für eine Regierungskoalition hilfreich, weil sie sich unter anderem so darin schulen können, Argumente miteinander auszutauschen und nicht nach dem Prinzip der Diktatur der demokratischen Mehrheit verfahren und sich einfach einer inhaltlichen Auseinandersetzung verweigern.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorliegend wollen wir eine Übergangsregelung im Finanzausgleichgesetz für die Städte Suhl und Eisenach um ein Jahr verlängern, diese Übergangsregelung gilt für das laufende Jahr. Um es populär zu formulieren, nicht zu sehr verrechtlicht oder finanztechnisch, es geht darum, dass man bei diesen beiden Städten eine höhere als die tatsächliche Einwohnerzahl bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung unterstellt, weil man erkannt hat, dass diese beiden Kommunen, diese beiden kreisfreien Städte ein besonderes strukturelles Problem haben. Diese strukturellen Probleme, die für 2013 zu dieser Übergangslösung geführt haben, sind nicht beseitigt, insofern ist es angeraten, diese Übergangsregelung zu verlängern. Nun wurde in der ersten Debatte schon darauf verwiesen, Suhl hat seine Anteile an E.ON veräußert und ist sozusagen über Nacht reich geworden. Es ist aber anders. Erstens mal, Herr Finanzminister, Sie wissen das zumindest, ist der Verkauf von Anteilen an einem Unternehmen nichts anderes als ein Vermögenswandel, man könnte auch sagen ein Aktivtausch, um das bilanzseitig darzustellen, und ändert an der Finanzsituation damit gar nichts. Hinzu kommt, dass die Erlöse aus dieser Veräußerung eine Einnahme im Vermögenshaushalt darstellen, wenn ich mich mit der Kameralistik beschäftige. Meines Wissens ist die Stadt Suhl dabei, zur Doppik überzugehen oder ist - ja, dann fällt das weg. Aber in der Kameralistik im Vermögenshaushalt - und insofern kann man damit - wie ich aus der Presse vernommen habe - Schulden tilgen. Ob die Schuldentilgung in der jetzigen Situation bei dem jetzigen Zinsniveau so eine Wirkung für den Haushalt erzielt, da haben wir eher Zweifel.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: 2,5 Millionen.)


Ja, weil ich die Tilgung spare, aber die Zinsen sind zurzeit nicht das große Problem. Das ist eine Entscheidung der Stadt Suhl. Aber für die laufenden Ausgaben ist das keine Lösung. Insofern rechtfertigt auch die Situation Suhl die Fortsetzung dieser Übergangsregelung und noch einmal: Sie, die das nicht wollen, CDU, SPD, die Landesregierung, müssen mal erläutern, was hat sich denn in Suhl und Eisenach geändert, das es ermöglicht, diese Übergangslösung zu streichen? Wenn sich nämlich nichts geändert hat, dann war vielleicht sogar die Übergangslösung falsch. Das können Sie doch sagen. Das wissen wir nicht, wir gehen davon aus, die Übergangslösung war sinnvoll und da sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben, muss sie fortgeführt werden, nur für ein Jahr, weil wir sagen, wir brauchen Anreize zur Neustrukturierung. Wir wissen, in der Stadt Eisenach gibt es eindeutige Bereitschaft, aber der Wartburgkreis sagt zurzeit noch Nein. Die Verhandlungen laufen. Ich habe auch Zweifel, ob das alles im Rahmen der Freiwilligkeit geht, das bleibt abzuwarten, zumindest werden sich die Gespräche hinziehen. Wir haben nächstes Jahr erst mal die Kommunalwahlen, da gibt es einen neuen Kreistag, der muss sich dazu auch erst wieder positionieren, weil da möglicherweise wieder andere Mehrheitsverhältnisse bestehen. Das bleibt also abzuwarten. Auch das spricht für eine Übergangslösung für ein weiteres Jahr und nicht länger, weil wir dann erst mal sehen wollen, was wird im 2. Halbjahr. Damit gehen wir sehr verantwortungsbewusst um, weil wir auch einen längeren Zeitraum hätten definieren können, das machen wir nicht. Für den Landeshaushalt ist unsere Forderung, unser Vorschlag, aufkommensneutral, weil nur eine Umverteilung innerhalb der kommunalen Familie erfolgt. Bei der Gesamtdotierung der Schlüsselmasse macht das für die einzelne Gemeinde einen überschaubaren Betrag aus, aber, wie gesagt, für Suhl und Eisenach wäre es eine Hilfe, die sich im Bereich von 800.000 bis 1,6 Mio. € im Jahr bewegt. Das hilft auch nicht für alles, das wissen wir. Gerade bei Eisenach müssten Sie als Finanzminister ein Interesse daran haben, weil Sie ohnehin oft mit Bedarfszuweisungen aushelfen müssen und wenn da ein höherer Anteil von Schlüsselzuweisung kommt, wäre vielleicht die eine oder andere Bedarfszuweisung in dem Maße nicht möglich. Es spricht vieles dafür, das fortzusetzen.


Auch hier stellen wir jetzt erneut den Antrag, es an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, denn wir müssen weiter diskutieren. Wir wollen insbesondere gern mit Ihnen, mit der Landesregierung und dem Finanzminister darüber diskutieren, was hat sich an den Rahmenbedingungen geändert, so dass die Landesregierung meint, die Übergangsregelung ist nicht weiter erforderlich. Danke schön.


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