Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6857
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in einem einzigen Punkt. Ich will kurz erklären, damit man es vielleicht auch draußen versteht, um was es geht. Es gab mit der Neuordnung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes eine Übergangsbestimmung in § 36, die zum 31. Dezember 2013, also Ende des Jahres, ausläuft. Dort ging es in der Regelung um eine veränderte finanzielle Ausstattung hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselmasse für zwei Städte, und zwar für die zwei kreisfreien Städte Eisenach und die kreisfreie Stadt Suhl. Warum war das so? Hintergrund und Ursache für diese Ausnahmeregelungen sind die strukturellen Defizite und die Einwohnerzahlen beider Städte, die deutlich unter 50.000 liegen. Ich darf daran erinnern, die Stadt Suhl hat in den letzten zwei Jahrzehnten 20.000 Einwohner verloren. Und beide Städte haben ja als Zentren auch eine wichtige Umlandfunktion, wo es also viele Einrichtungen gibt, die nicht nur für die Städte mit einer geringeren Einwohnerzahl, sondern auch für das Umland bürgen. Diese strukturellen Nachteile sind also per 31. Dezember 2013 nicht beendet. Und es ist auch schwierig, die Umstellung und den Abbau dieser strukturellen Nachteile also kurzfristig zu sichern. Deshalb unser Antrag, mit diesem Gesetzentwurf schlicht und ergreifend die Verlängerung dieser Regelung nach § 36 - Abweichender Hauptansatz - im Abschnitt Übergangsbestimmungen für das Jahr 2014 fortzuschreiben.
Ich darf dazu sagen, dass die angestrebten Veränderungen keine Auswirkungen auf das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs haben. Es erfolgt eine andere Verteilung innerhalb des Systems. Es hätte aber die Konsequenzen, dass für beide Städte etwa anderthalb Millionen zusätzlich zur Verfügung stehen würden, um diese strukturellen Defizite und die damit entstehenden Kosten auszugleichen. Ich will sagen, allein für die Stadt Suhl bedeutet das Auslaufen dieser Regelung 2,16 Mio. weniger. Und in der Debatte um den Haushalt kann man sagen, dass wir - ich komme ja aus Suhl - alleine seit 2011 7,5 Mio. weniger Zuweisungen haben. Und selbst wenn wir alles einsparen würden und alle freiwilligen Aufgaben nicht mehr finanzieren würden, könnte das Defizit nicht ausgeglichen werden. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht und bitten um eine konstruktive Diskussion dazu, weil es, wie gesagt, nicht ans Eingemachte geht, sondern es durchaus eine Möglichkeit wäre, auch perspektivisch mit einer Neuordnung in Richtung Funktional-, Verwaltungs- und möglicherweise Gebietsreform in Zukunft auch Regelungen zu schaffen, die beide Städte auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen, die Leistungsfähigkeit beider Städte erhalten, auch ihre Zentrums- und Umlandfunktion. Deshalb, meine Damen und Herren, liegt es eben auch im Interesse des Landes und der Städte und seiner Bürgerinnen und Bürger, dass es hier Regelungen gibt. Ich bedanke mich.
(Beifall DIE LINKE)
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