Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3086 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als am 16.09.2011 der Thüringer Innenminister für die einbringende Landesregierung ausführte, ich zitiere: „Wir werden noch ausführlich Gelegenheit haben, im Innenausschuss über den vorgelegten Entwurf zu diskutieren und zu beraten“ muss es sich bei diesen Worten nach der stattgefundenen Beratung, wie Sie es nannten, im Innenausschuss damals um einen Versprecher gehandelt haben. Der Innenausschuss traf sich einmal zur Beschlussfassung der Anhörung und der anzuhörenden Liste ohne jede weitere inhaltliche Verständigung und ein zweites Mal kam er in der vergangenen Woche zusammen, um mit den vorliegenden Anhörungsergebnissen parlamentarisch umzugehen. Die ausführliche, - wie eigentlich angekündigt - inhaltliche Beratung beschränkte sich zum einen auf die etwas, ich nenne es einmal beschönigende Darstellung durch den Innenminister, der in den Zuschriften eine breite Zustimmung zum Gesetzgebungsvorhaben auszumachen glaubte, und die Darstellung der CDU und der SPD, man habe sich sehr intensiv mit den Zuschriften beschäftigt und sehe keinen Änderungsbedarf. Am parlamentarischen Austausch, wie eigentlich angekündigt, bestand jedenfalls kein Interesse, wohl aber an der Verkündung des Koalitionspokers. Meine Damen und Herren der SPD, ich weiß, dass Sie sehr bemüht sind, zu sagen - da hatten wir in der letzten Woche die eine oder andere Pressemitteilung gelesen - diese Regierung trage eine sozialdemokratische Handschrift. Ich kann dies für den Bereich der Innenpolitik eindeutig nicht erkennen. Durchsetzen konnten Sie sich in diesem Politikfeld bei der Einführung der sogenannten Rassehundeliste für gefährliche Tiere.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und dann so schlecht.)
Hunde. Das ist zwar kein klassisches sozialdemokratisches Thema und Menschen, die sich auskennen, haben diese Liste ja auch deutlich kritisiert, aber immerhin, da haben Sie sich durchgesetzt. Auf der anderen Seite stehen Ihre Zustimmungen zur Polizeistrukturreform, zur weiteren Beschränkung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge, Ihre Zustimmung zu einem unzureichenden Personalvertretungsrecht außer es passiert jetzt noch ein Wunder. Eigentlich ein Schwerpunkt arbeitnehmerorientierter sozialdemokratischer Politik und nun drücken Sie auch noch ein drittklassiges Datenschutzrecht durch den Thüringer Landtag. Eine Regierungskoalition bedeutet Kompromisse, das ist uns auch klar, keine Frage, aber offensichtlich sind Sie, was den Verlust sozialdemokratischer Positionen anbetrifft, inzwischen nahezu schmerzfrei.
Am 19. Mai dieses Jahres verkündete Frau Marx für die SPD noch, dass - Zitat: „wir vor der Aufgabe stehen, das Thüringer Datenschutzrecht, das 2001, fast noch im Vorinternetzeitalter, zuletzt novelliert worden ist, umfassend an den Stand der aktuellen technischen Entwicklung und an den dadurch neu zur Verfügung stehenden und genutzten Möglichkeiten der Datenverarbeitung anzupassen.“ Wir haben heute, Frau Marx, die Aufgabe, Ihnen zu attestieren, dass Sie an dieser Aufgabe gründlich gescheitert sind. Ich gehe nicht so weit wie mein Kollege Herr Bergner von der FDP-Fraktion, der im Ergebnis der Anhörung zu dem Schluss kam, man sollte den Gesetzentwurf einstampfen. Das ist vor allem deshalb nicht möglich, weil diese Anhörung ja nicht nur Kritik an dem Gesetzentwurf zutage gefördert hat, sondern auch viele konkrete, umfangreiche Änderungsvorschläge beinhaltete, die es wert gewesen wären, im Innenausschuss umfassend beraten zu werden und auch mit ins Gesetz einzufließen. Aber Sie waren noch nicht einmal bereit, unserem Vorschlag, diese Beratung doch noch durchzuführen und das Gesetz um einen Monat zu verschieben und erst im Dezember zu beraten, zu folgen und so verpassten wir heute die Chance, für Thüringen ein wirklich modernes, an die technischen Entwicklungen und die Anforderungen eines umfassenden Datenschutzes adäquates Gesetz zu schaffen.
Was war Anlass der Gesetzgebung? Die Bundesrepublik hat sicherzustellen, dass die Datenschutzkontrolle im privaten Bereich in vollständiger Unabhängigkeit von staatlicher Aufsicht vollzogen wird. Wenn jetzt - bis jetzt kam das Argument noch nicht, aber womöglich wird Frau Marx es anführen - auf den Zeitdruck verwiesen wird, unter dem Sie gestanden hätten, der dazu geführt hätte, letztendlich diese nun inhaltlich schlechten Regelungen des Datenschutzes eben mal so mit aufzunehmen und hier schnell auf den Weg zu bringen, dann hätte es einen durchaus besseren Weg gegeben, als im Mai dieses Jahres der Gesetzentwurf der FDP und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vorlag, da wäre es möglich gewesen, einen Einzelschritt zu gehen und dann wirklich in einer, ich sage mal, umfassenden Beratung in Ruhe und Gründlichkeit den Abbau weiterer Defizite im Datenschutzgesetz anzupacken.
Aber schauen wir uns an, was da so dringend novelliert werden muss und die entsprechende Umsetzung im Änderungsgesetz. Es geht um die Umsetzung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 9. März 2010. Darauf ist ja schon hingewiesen worden. Der EuGH hat die Bundesrepublik Deutschland für schuldig befunden, mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der staatlichen Aufsicht über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Der erste Schritt zur Umsetzung, die Herauslösung der Datenschutzkontrolle im privaten Bereich aus dem Landesverwaltungsamt und die Übertragung auf den Landesdatenschutzbeauftragten, ist richtig und nicht zu beanstanden, auch wenn andere alternative Möglichkeiten, wie etwa die Gründung eines unabhängigen Landesdatenschutzzentrums wie in Schleswig-Holstein ebenso vorstellbar gewesen wären. Das wäre dann vielleicht Gegenstand einer umfangreichen Beratung gewesen.
Auch der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte hat konkrete Vorschläge zur gesetzlichen Ausgestaltung der Unabhängigkeit der Institution Datenschutz unterbreitet, die wir als deutliche Kritik verstanden haben. Andere haben anscheinend diese Kritik nicht gehört. Der Datenschutzbeauftragte verweist also ebenso darauf, dass - Zitat: „völlige Unabhängigkeit noch nicht vollständig sichergestellt ist“ und schlägt vor, den Datenschutzbeauftragten als oberste Landesbehörde im Gesetz zu verankern, so wie es ja bereits auch in unserem Vorschlag aus Mai 2011 formuliert war. Unlauter finden wir im Interesse des Datenschutzes die formale Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten de facto durch dessen mangelhafte Personalausstattung zu konterkarieren. Und da möchte ich auf die Äußerung des Leiters des unabhängigen Landesdatenschutzzentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in der Parlamentarischen Anhörung verweisen, der auf den Gesetzentwurf entgegnete: „Nach meiner langjährigen Wahrnehmung der Datenschutzdiskussion in Deutschland und auch in Thüringen hat es in diesem Bundesland im nicht öffentlichen Bereich bisher faktisch keine Datenschutzaufsicht gegeben.“ Thilo Weichert reagiert auf die Ausführungen der Landesregierung, wonach mit der Übertragung von Stellenpersonal und Sachmitteln im Umfang der bisherigen Aufgabenwahrnehmung beim Landesverwaltungsamt die Zuständigkeitsübertragung kostenneutral erfolgen kann. Meine Damen und Herren, wir reden hier von einer Stelle, die für mehrere 10.000 datenverarbeitende Unternehmen zuständig sein wird. Dass dies kostenneutral möglich ist, halten wir für unmöglich.
(Beifall DIE LINKE)
Auch die Frage der Mindestausstattung ist keine allein im Haushalt zu lösende Frage, sondern kann bereits im Datenschutzgesetz mit einigen wenigen Änderungen in der Landeshaushaltsordnung gelöst werden. Auch hierzu liegen Ihnen Vorschläge vor, die aber auf der Koalitionswaage möglicherweise als entbehrlicher Ballast gegolten haben.
Ein Ausweg aus dem Dilemma, in dem wir uns eigentlich heute befinden, nämlich in dem Dilemma stehen wir hier, dass wir heute nicht ein modernes, an die technische Entwicklung angepasstes Datenschutzrecht auf den Weg bringen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma wäre es, dass politische Entscheidungen im Thüringer Landtag entsprechend der von der Mehrheit getragenen Inhalte zustande kommen. Das war schließlich auch die Hoffnung des Landesdatenschutzbeauftragten, als dieser am 13.09.2011 in einer Pressemitteilung feststellte, dass trotz umfänglicher kurzfristig geleisteter Zuarbeiten und konstruktiver Ergänzungsvorschläge die Thüringer Landesregierung fast keine Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz in den Entwurf übernommen habe und daraufhin seine Hoffnung zum Ausdruck brachte, Zitat: „Da der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach Artikel 69 der Landesverfassung den Landtag bei der Ausübung seiner parlamentarischen Kontrolle unterstützen soll, hoffe ich, dass die Mehrheit der Parlamentarier meinen Änderungsvorschlägen positiver gegenübersteht.“ „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ heißt ein geläufiges Sprichwort. Jetzt sind wir am Ende des Gesetzgebungsverfahrens, und da auch meine Hoffnung zuletzt stirbt, ein letzter Versuch mit Ihnen.
Ich erläutere unsere Änderungsanträge und wir werden auch den Änderungsanträgen der FDP, die sich inhaltlich auch an den Vorschlägen des Landesdatenschutzbeauftragten orientieren, zustimmen, und ebenso den Änderungsantrag der GRÜNEN unterstützen.
Unsere Änderungsanträge stützen sich - dazu sind Anhörungsverfahren ja auch in parlamentarischen Instrumentarien - in weiten Teilen auf die Vorschläge des Thüringer Datenschutzbeauftragten, die nicht alleine stehen, sondern auch von einer Vielzahl weiterer Anzuhörender vollumfänglich zueigen gemacht wurden. Im Übrigen, Herr Geibert, außer vom Verband der Wirtschaft Thüringen e.V. gab es keine wirklich durchgängig positive, befürwortende Stellungnahme zu Ihrem Gesetzentwurf, ja viele Einzelzuschriften, die aber auch noch weiteren Änderungsbedarf formuliert haben.
Zu unseren Änderungsvorschlägen. Erstens: In § 7 a werden Regelungen für Verbundverfahren - also die Verfahren, die automatisiert mehreren Daten verarbeitenden Stellen gemeinsam die Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglichen - aufgenommen, in § 7 b Regelungen für mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien. Ich kann Ihnen die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nicht vorenthalten, Zitat: „Der vorgelegte Entwurf vollzieht jedoch mit den Bestimmungen zu Verbundverfahren und mobilen Speicher- und Verarbeitungsmedien lediglich die Forderung, die der Datenschutzbeauftragte bereits bei der Novellierung vor 10 Jahren erhoben hat. Seitdem ist doch technisch einiges passiert.“
Meine Damen und Herren, so, wie Ihr Handy von vor 10 Jahren heute nun wirklich nicht mehr als modern gelten kann, so gilt auch keine Rechtsregelung von vor 10 Jahren als ausreichende Reaktion auf sich verändernde technologische Möglichkeiten und schon gar nicht als modernes Datenschutzrecht, das für die nächsten Jahre Bestand haben soll und nicht nur heute einmal hier zur Diskussion steht und dann die technische Entwicklung in keiner Weise reflektiert.
Zweitens: Die Regelungen zur Profilbildung im neu geschaffenen Abs. 1 a in § 4 des Datenschutzgesetzes sind alles andere als der Ausschluss der Zusammenführung. Sie stellen vielmehr die gesetzliche Ermöglichung eines der gravierendsten Eingriffe in das Grundrecht auf Information und Selbstbestimmung dar. Ein eindeutiges und kontrollierbares Verbot ist notwendig statt dieser Zulässigkeitserklärung bei Erforderlichkeit. Ähnlich - und Profilbildung wird auch in nächster Zeit sicherlich ein weiteres Thema sein, wo der jetzige Datenschutz, wo das jetzige Datenschutzrecht, was wir eigentlich schaffen müssten, wenn es modern wäre, auch die Entwicklung in den nächsten Jahren antizipiert und nicht auf dem Stand von vor 10 Jahren stehen bleibt.
Ähnlich wie bei der Profilbildung wird auch für die Videoüberwachung deren Erforderlichkeit und für die Schutzwürdigkeit der Interessen Betroffener ein weiterer Interpretationsspielraum eröffnet und damit in der Konsequenz Videoüberwachung eher regelnd ermöglicht, als diese einzuschränken. Der unmittelbare Grundrechtseingriff und der folgende mittelbare Grundrechtsrücktritt, der von der Überwachung Betroffener ist aus unserer Sicht so gravierend, dass wir es für zwingend erforderlich halten, Videoüberwachung weitestgehend zu verunmöglichen, auch im Interesse einer freien Gesellschaft.
Abschließend, meine Damen und Herren, kann ich nur noch einmal an Sie appellieren, sich einer wirklich umfangreichen Beratung, einer Diskussion mit der Opposition und dem Landesbeauftragten für Datenschutz in diesem Haus, in den parlamentarischen Gremien nicht weiter zu entziehen und beantrage deshalb die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Innenausschuss zur Beratung.
(Beifall DIE LINKE)
Diejenigen in den Koalitionsfraktionen, die das Ziel eines modernen Datenschutzrechts nicht aus den Augen verloren haben, kann ich anderenfalls nur auffordern, den Gesetzentwurf der Landesregierung, wenn er ohne unsere Änderungen hier heute bleibt, dann auch abzulehnen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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