Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und des Thüringer Pensionsfondsgesetzes

RedenBirgit KellerHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1733 -

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch in der zweiten

Lesung des Gesetzentwurfs kann ich Ihnen sagen, dass die Änderungen im Teil

Besoldungsgesetz von meiner Fraktion mitgetragen werden, aber der Teil Aussetzung der

Zuführung zum Pensionsfonds nach wie vor vehement kritisiert wird.


(Beifall DIE LINKE)


Deshalb haben wir Ihnen auch einen Änderungsantrag mit dem Ziel vorgelegt, dass das

Pensionsfondsgesetz nicht geändert wird. Soweit, so gut, meine Damen und Herren,

eigentlich könnte ich mir weitere Ausführungen zu diesem Thema jetzt sparen, auch nach

der Rede von Herrn Dr. Pidde, zumindest jetzt, weil im Vergleich zum 11.11.2010 sich

eigentlich gar nichts geändert hat. Aber genau das ist unsere Kritik. Dabei ist zum Thema

doch durchaus sehr interessant hier im Parlament auch viel geredet worden.

Gestatten Sie mir deshalb einen kleinen Rückblick zum Verlauf. Bei der Einbringung des

Gesetzentwurfs am 11.11.2010 hat mich insbesondere auch die Rede des Herrn Dr. Pidde

doch sehr begeistert. Er sagte nämlich - ich darf zitieren: „Artikel 2 des Gesetzentwurfs hat

in der SPD-Fraktion erhebliche Fragen aufgeworfen. Bis zur Beratung des Haushalts- und

Finanzausschusses sind noch einige Tage Zeit und ich bin mir sicher, dass sich die

Koalition auf eine vernünftige Position verständigen wird. Zur Vorbereitung auf diese

Diskussion werde ich mir schon einmal die Koalitionsvertrag unter das Kopfkissen legen.“

Nun hatte ich doch einiges erwartet. Im Haushalts- und Finanzausschuss am 29.11. wurde

eine Anhörung beschlossen. Inhaltlich passierte erst einmal nichts. Am 26.01. wurde die

Beratung vertagt, also da passierte die Steigerung von nichts, nämlich gar nichts. Und am

17.02.2011 lag dann unser Änderungsantrag zur Streichung des Artikel 2 zur Abstimmung

im Ausschuss vor.


Was nun geschah, wird wohl niemanden mehr verwundern. Der Änderungsantrag wurde

abgelehnt, wir haben die Berichterstattung hierzu gehört. Herr Dr. Pidde hat versucht, in

einer 180-Grad-Wende zu erklären, warum man den Artikel 2 so nicht streichen kann. Für

meine Fraktion kann ich hier nur noch einmal sagen: Während der Haushaltsdebatte

haben wir Vorschläge gemacht zur Senkung der Nettoneuverschuldung. Wir haben über

100 Mio. Einsparungen in diesem Haushalt gefunden, haben Vorschläge gemacht, und ich

sage Ihnen, Herr Dr. Pidde, bei 2,2 Mrd. Personalkosten werden doch die 8 Mio. für den

Pensionsfonds drin sein.


(Beifall DIE LINKE)


Für meine Fraktion möchte ich hier noch einmal Folgendes erklären: Dass wir die

Aussetzung der Einzahlung in den Pensionsfonds ablehnen, weil es sich um Geld der

Beamtinnen und Beamten handelt,


(Beifall DIE LINKE)


auf das sie verzichtet haben, und zwar verzichtet, weil sie dieses Geld in die Vorsorge

fließen lassen wollten. Und das ist die Kritik, deshalb unser Änderungsantrag, für den ich

hier noch einmal namens meiner Fraktion auch werbe. Noch einmal: Inhalt des

Änderungsantrags ist nicht Pensionsfonds ja oder nein, über den man natürlich so, wie er

aufgestellt ist, dennoch trefflich streiten könnte, sondern DIE LINKE will nicht zusehen, wie

das finanzielle Opfer der Thüringer Beamtinnen und Beamten im allgemeinen Haushalt

versickert. Vielen Dank.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: So ist es.)


(Beifall DIE LINKE)

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