Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und des Thüringer Pensionsfondsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1733 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch in der zweiten
Lesung des Gesetzentwurfs kann ich Ihnen sagen, dass die Änderungen im Teil
Besoldungsgesetz von meiner Fraktion mitgetragen werden, aber der Teil Aussetzung der
Zuführung zum Pensionsfonds nach wie vor vehement kritisiert wird.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb haben wir Ihnen auch einen Änderungsantrag mit dem Ziel vorgelegt, dass das
Pensionsfondsgesetz nicht geändert wird. Soweit, so gut, meine Damen und Herren,
eigentlich könnte ich mir weitere Ausführungen zu diesem Thema jetzt sparen, auch nach
der Rede von Herrn Dr. Pidde, zumindest jetzt, weil im Vergleich zum 11.11.2010 sich
eigentlich gar nichts geändert hat. Aber genau das ist unsere Kritik. Dabei ist zum Thema
doch durchaus sehr interessant hier im Parlament auch viel geredet worden.
Gestatten Sie mir deshalb einen kleinen Rückblick zum Verlauf. Bei der Einbringung des
Gesetzentwurfs am 11.11.2010 hat mich insbesondere auch die Rede des Herrn Dr. Pidde
doch sehr begeistert. Er sagte nämlich - ich darf zitieren: „Artikel 2 des Gesetzentwurfs hat
in der SPD-Fraktion erhebliche Fragen aufgeworfen. Bis zur Beratung des Haushalts- und
Finanzausschusses sind noch einige Tage Zeit und ich bin mir sicher, dass sich die
Koalition auf eine vernünftige Position verständigen wird. Zur Vorbereitung auf diese
Diskussion werde ich mir schon einmal die Koalitionsvertrag unter das Kopfkissen legen.“
Nun hatte ich doch einiges erwartet. Im Haushalts- und Finanzausschuss am 29.11. wurde
eine Anhörung beschlossen. Inhaltlich passierte erst einmal nichts. Am 26.01. wurde die
Beratung vertagt, also da passierte die Steigerung von nichts, nämlich gar nichts. Und am
17.02.2011 lag dann unser Änderungsantrag zur Streichung des Artikel 2 zur Abstimmung
im Ausschuss vor.
Was nun geschah, wird wohl niemanden mehr verwundern. Der Änderungsantrag wurde
abgelehnt, wir haben die Berichterstattung hierzu gehört. Herr Dr. Pidde hat versucht, in
einer 180-Grad-Wende zu erklären, warum man den Artikel 2 so nicht streichen kann. Für
meine Fraktion kann ich hier nur noch einmal sagen: Während der Haushaltsdebatte
haben wir Vorschläge gemacht zur Senkung der Nettoneuverschuldung. Wir haben über
100 Mio. Einsparungen in diesem Haushalt gefunden, haben Vorschläge gemacht, und ich
sage Ihnen, Herr Dr. Pidde, bei 2,2 Mrd. Personalkosten werden doch die 8 Mio. für den
Pensionsfonds drin sein.
(Beifall DIE LINKE)
Für meine Fraktion möchte ich hier noch einmal Folgendes erklären: Dass wir die
Aussetzung der Einzahlung in den Pensionsfonds ablehnen, weil es sich um Geld der
Beamtinnen und Beamten handelt,
(Beifall DIE LINKE)
auf das sie verzichtet haben, und zwar verzichtet, weil sie dieses Geld in die Vorsorge
fließen lassen wollten. Und das ist die Kritik, deshalb unser Änderungsantrag, für den ich
hier noch einmal namens meiner Fraktion auch werbe. Noch einmal: Inhalt des
Änderungsantrags ist nicht Pensionsfonds ja oder nein, über den man natürlich so, wie er
aufgestellt ist, dennoch trefflich streiten könnte, sondern DIE LINKE will nicht zusehen, wie
das finanzielle Opfer der Thüringer Beamtinnen und Beamten im allgemeinen Haushalt
versickert. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: So ist es.)
(Beifall DIE LINKE)
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