Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und des Thüringer Pensionsfondsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1733 -


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Teil „Änderung des Besoldungsgesetzes“ haben wir hier keine Anmerkungen zu machen. Erstens ist es sehr unproblematisch geregelt und es ist auch sehr sinnvoll. Aber der Teil des Gesetzentwurfs, der eine Änderung des Pensionsgesetzes beabsichtigt, ist dafür für uns - aus unserer Sicht - umso problematischer. Da wir heute eine sehr historische Landtagssitzung haben, wo wir schon von prähistorisch gesprochen haben, kann man das hier schon als modernes Raubrittertum bezeichnen und ich möchte Ihnen das auch erklären.


(Beifall DIE LINKE)


Bei der Einführung des Thüringer Pensionsfonds gab es den direkten Bezug auf den damals neuen § 14 a) des Bundesbesoldungsgesetzes. In Auszügen heißt es in § 14 a): „Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, werden Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet.“ Damit war von Beginn an klar, dass die Minderung der Besoldungsanpassungen untrennbar mit der Auffüllung des Pensionsfonds verbunden sein sollte. Im geltenden Thüringer Pensionsfondsgesetz heißt es also folgerichtig „die sich aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ergebenden Beträge werden dem Sondervermögen zugeführt“ - ich habe das hier eingekürzt. Ihr hier vorgelegter Gesetzentwurf sieht allerdings eine Trennung von Ursache und Wirkung vor. Die Absenkung der Besoldungsanpassungen seit 1998 bleibt selbstverständlich bestehen und entlastet auch den Landeshaushalt. Aber die dazugehörige Auffüllung des Pensionsfonds wollen Sie hier einfach mal so wegfallen lassen. Anders ausgedrückt, vereinnahmen Sie das finanzielle Opfer der Thüringer Beamten zweckwidrig im allgemeinen Haushalt.


(Beifall DIE LINKE)


Von einer Landesregierung muss man erwarten können, was sie von ihren Beamten auch erwartet, nämlich Gesetzestreue. Ob die Landesregierung mit dieser Änderung des Pensionsfondsgesetzes die rechtlichen Grenzen überschreitet, vermag ich an der Stelle hier nicht zu beurteilen, aber das wird sicher im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten eine Bewertung finden. Neben fiskalischer und rechtlicher Bewertung steht jedoch die Frage der moralischen Bewertung hier schon im Raum. So können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.


Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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