Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes 2/2

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*), - Drucksache 7/3153

 

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Montag, dass Ihr Gesetzentwurf der FPD nach drei Jahren aus dem Innenausschuss wieder zurückkommt, ist kein Zeichen dafür, dass wir uns nicht intensiv mit der Materie beschäftigt haben, sondern wir haben das intensiv getan. Wir haben – ich habe vorhin mal durchgezählt –, glaube ich, sechs oder sieben Sitzungen in unterschiedlicher Intensität mit Ihrem Gesetzentwurf verbracht und haben zwischen den Sitzungen durchaus Gespräche geführt. Wir als Linke – das haben Sie sicherlich auch von Herrn Bergner, der jetzt hinter mir sitzt, aber auch von Ihrer Mitarbeiterin sicherlich in Vorbereitung auf Ihre Rede gehört – haben sehr intensiv mit Ihnen darüber geredet. Aber am Ende war es auch so – und das hat Frau Henfling eben noch mal deutlich gesagt –, dass sich, seitdem Sie Ihren Gesetzentwurf eingereicht haben – im Übrigen eine Kopie eines Gesetzentwurfs von vor über zehn Jahren –, in der Rechtsprechung sehr viel entwickelt hat. Es ist nicht nur so, dass in den laufenden Jahren, als wir im Innenausschuss über Ihren Gesetzentwurf beraten haben, verschiedene Verfassungsgerichtsurteile der Bundesländer und auch des Bundes dazu gesprochen worden sind, sondern bereits, als Sie Ihren Gesetzentwurf eingereicht haben, gab es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum BKA-Gesetz, Frau Marx ist darauf eingegangen. Das hätten Sie zumindest schon mitberücksichtigen können.

 

Wir haben sehr viel Sympathien für Ihren Gesetzentwurf, weil sich die Fragen, die Sie thematisiert haben, die auch die Verfassungsgerichte thematisiert haben, immer um die Frage gedreht haben, ob und inwieweit durch polizeiliche Maßnahmen Daten automatisiert erhoben werden können. Es geht um den Einsatz von verdeckten Ermittlern, es geht um Telekommunikationsüberwachung und es geht auch um die Überwachung von privaten Wohnungen. Da glauben wir – das ist der Unterschied zu Herrn Walk, der leider schon gegangen ist, der gesagt hat: Die CDU lehnt den Gesetzentwurf der FDP ab, weil sie keine Einschränkungen von Polizeibefugnissen will. Das ist ein klarer Unterschied zu uns. Wir können uns sehr wohl damit anfreunden, was die FDP vorgeschlagen hat, weil wir als Linke sagen, dass bei der Frage, inwieweit durch polizeiliche Maßnahmen die Privatsphäre von Menschen ausspioniert werden kann, erhebliche Grundrechtseingriffe zu diskutieren sind. Deswegen stehen wir in der Frage auf der anderen Seite zu dem, was Herr Walk eben gesagt hat.

 

Zudem haben wir ganz intensiv die Gespräche miteinander geführt und sind aber am Ende mehrheitlich nicht zu einer Einigung gekommen. Das kann man bedauern, kann man aber auch in den nächsten Jahren in diesem Haus weiterdiskutieren. Insofern betrachten wir als Linke die Impulse der FDP zu diesem Gesetzentwurf genauso als gut gesetzt wie in einem Gesetzentwurf, den wir als Linke schon vor zwei Legislaturperioden eingereicht haben, aber auch nicht durchsetzen konnten. Insofern ist das, wenn FDP und Linke über die Frage der Grundrechtseingriffe und des Schutzes der Menschen in ihrer Privatsphäre weiterdiskutieren wollen, eine gute Grundlage, aber heute an dieser Stelle nicht.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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