Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD – Drucksache 5/5603
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag auf Überweisung an die Ausschüsse ist gestellt. Ich halte es auch für richtig, dass wir in den Ausschüssen jetzt das machen, was unsere parlamentarische Arbeit ist, anhören, und dazu gehört auch, dass der Rechnungshof, sehr geehrter Herr Präsident, Herr Dette, mit einbezogen wird, und gut wäre es auch, wenn wir mal anschauen, wie z.B. Amtszeit, Legislaturen, Durchschnittsalter etc. in allen anderen Rechnungshöfen sind. Dann werden wir in Kenntnis aller Sachargumente abwägen und werden dann am Schluss entscheiden, wie das Gesetz aussehen wird.
Was ich nicht akzeptieren kann, Kollegin Siegesmund, ist zu sagen, Sie verletzen hier die Unabhängigkeit des Hofes, sagen aber das Wort „Gesetz“. Das Gesetz zum Hof machen aber wir. Und genau darum geht es. Ein Gesetz zu betrachten, und da will ich dann schon sagen, ein Gesetz, in dem drinsteht, der Rechnungshof besteht aus einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten und drei Direktoren. Dann hat der Herr Präsident mit dem Kollegium verkleinert. Aber im Gesetz steht immer noch Präsident, Vizepräsident und drei Direktoren. Ich könnte jetzt sagen, der Präsident und das Kollegium handeln gesetzwidrig, weil, im Gesetz steht was anderes drin. Und dasselbe gilt mit den Außenstellen. Jetzt will ich überhaupt nicht diskutieren, wie das im Rechnungshof diskutiert worden ist. Da weiß ich in etwa, wie die Meinung des Vizepräsidenten dazu war. Aber das ist gar nicht mein Anliegen. Mein Anliegen ist, deutlich zu machen, dass im Gesetz immer noch drinsteht, dass die Außenstellen vorhanden sind. Entweder ändern wir das Gesetz und passen es an. Dann muss es aber den Gesetzesdurchlauf geben. Deswegen finde ich es nicht akzeptabel, das sage ich ausdrücklich an die Kollegen der FDP und die Kollegen der GRÜNEN, zu unterstellen, dass das Einbringen einer Gesetzesänderung schon die Begrenzung des Rechnungshofs und der Unabhängigkeit wäre.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
Allein an den zwei Stellen will ich nur deutlich machen, auch der Präsident müsste ein Interesse daran haben, dass diese beiden Fehlstellen, die ich gerade benannt habe, entweder im Gesetz neu geregelt werden oder im Rechnungshof den alten Zustand wieder hergestellt werden.
Ich glaube, wir sind gut beraten - ja, jetzt schütteln Sie den Kopf, Herr Präsident, es muss auch erlaubt sein, als Parlamentarier zu sagen, ich nehme das Gesetz, lese das Gesetz und schaue mal, wie das Gesetz auszufüllen ist. Und nicht mehr möchte ich gerne tun.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)
Das hat doch nichts mit dem Eingriff in die Prüfungstiefe des Präsidenten zu tun oder in die Prüfungsintensität des Hofes zu tun. Ich würde ja verstehen, wenn wir die Gelder des Hofes gekürzt hätten oder wenn wir dem Hof die Substanz entziehen würden. Davon ist doch aber gar nicht die Rede. Dann kann man in der Tat auch über die Frage der Amtszeit debattieren.
Da will ich hier an diesem Pult sagen, dem Herrn Mohring, dem ich sonst immer alles Fürchterliche dieser Welt unterstelle, schon mal per se, dem wurde unterstellt, dass er die Amtszeit begrenzen wollte, um Herrn Dette zu ärgern. Tatsache ist, dass die Idee aus meinem Haus kam. Ich fand das auch nicht besonders lustig.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welchem Haus stehen Sie denn vor?)
Der Fraktion DIE LINKE, werte Kollegin, falls Sie es dann nicht verstehen sollten, dass wir in unserer Fraktion auch debattieren. Ich will nur der Wahrheit willen hier deutlich sagen, dass die Idee der zweimal sechs Jahre von meinem parlamentarischen Geschäftsführer kam. Ich fand es falsch, Sie schütteln den Kopf, ich habe auch den Kopf geschüttelt, aber es war in der Welt. Und hinterher wurde Herrn Mohring unterstellt, er hätte es erfunden.
Jetzt sage ich einfach mal, am Ende kam heraus, wir schreiben „zehn Jahre“ rein und ich hoffe, dass wir in den Anhörungen zu klugen Entscheidungen kommen entlang aller Amtszeiten, aller Rechnungshöfe in Deutschland. Das werden wir doch im Rahmen der Anhörung miteinander verabreden können. Ich weiß gar nicht, warum man daraus schon wieder eine Unterstellung macht, als wenn man jetzt schon wüsste, wie das Ergebnis ist. Ich persönlich habe dafür gestritten, dass die 35 Jahre drin bleiben sollen. Ich hoffe, dass es am Ende des Verfahrens wieder reinkommt. Ich hoffe, dass wir Mehrheiten dafür bekommen. Das Ganze kann ich aber nicht erkennen, dass das irgendetwas mit dem Einfluss und der Reglementierung des Rechnungshofes zu tun hätte. Noch einmal, ich will es sagen: Präsident und Vizepräsident und drei Direktoren stehen im Gesetz und die Prüfungsaußenstellen stehen im Gesetz. Nehmen Sie bitte das Gesetz, lesen Sie das Gesetz und dann sagen Sie mir, an welchen Stellen dieses Gesetz im Moment eingehalten wird. Alleine deswegen gibt es eine Notwendigkeit auch aus Sicht des Hofes, über das Gesetz zu reden. Da lassen Sie uns doch gemeinsam im Parlament über das Gesetz reden und weniger über die Presse mit Unterstellungen, wer dem anderen an die Ehre, an das Zeug oder sonst etwas will. Dass es da eine bestimmte Befindlichkeit in der Union gibt, mag so sein, ist aber nicht mein Thema.
Mein Thema ist ein Gesetz, das wir verabschiedet haben und in diesem Gesetz gibt es derzeit Fehlstellen, die gesetzlich abgearbeitet werden müssen. Ich bitte Sie herzlich, weder über Wege zum Kommunismus von Herrn Barth nachzudenken, er als Blockparteivertreter weiß ja, wie die Wege da funktioniert haben, noch in der Unterstellung, wer wem irgendwann an die Unabhängigkeit will. Aber das Gesetz und den Gesetzgeber, den sollten wir doch miteinander dann ausfüllen und dann sollten wir doch einfach einmal schauen, wie das Gesetz am Ende aussieht.
(Unruhe DIE LINKE)
Vielen herzlichen Dank.
Dateien
- re5011016
PDF-Datei (63 KB)
