Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abgabenfreistellungsgesetz)

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/7687


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, die inhaltliche Debatte können wir dann im Ausschuss weiterführen, ich muss aber noch eine Anmerkung zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Gesetzentwurfs machen. Bekanntermaßen kämpft die FDP um das Überleben, mit 2 Prozent zurzeit in den Prognosen ist alles zulässig,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das haben wir ja noch nie gehört.)


und als tolerante Parlamentarier wünschen wir Ihnen auch da weiterhin Erfolg, aber Sie müssen sich natürlich fragen, was die geeigneten Mittel sind. Einen Gesetzentwurf drei Monate vor der Landtagswahl einzubringen, wo jeder weiß, dass die parlamentarischen Abläufe hier eine Anhörung erfordern und dergleichen, ist ein Beleg dafür, dass Sie überhaupt kein Interesse haben, dass sich das Parlament und der Ausschuss hier intensiv mit dieser Sachlage beschäftigen.


(Beifall DIE LINKE)


Es geht nicht mehr in drei Monaten, dass man verantwortungsbewusst einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringt. Wir wissen es, Sie hatten schon mal einen Antrag dazu zu Beginn der Legislaturperiode, jetzt bringen Sie den Gesetzentwurf. Im Laufe der Legislaturperiode hatten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Sie wollen jetzt wieder am System „herumdoktern“ und wir sagen es offen und ehrlich, dieses System ist nicht mehr reformierbar. Wir müssen den Mut haben, die Straßenausbaubeiträge als überaltertes Modell der Mitfinanzierung


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


an kommunalen Investitionen abzuschaffen und zu ersetzen. Da hatten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie die Bürgerinitiativen aus meiner Sicht einen Vorschlag unterbreitet, der es wert gewesen wäre, diesen intensiv zu diskutieren, nämlich die Infrastrukturabgabe. Es ist eine Leistung von Bürgerinnen und Bürgern, dass sie einen Vorschlag machen, eben nicht einfach eine Abgabe abzuschaffen, sondern einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu machen.



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Herr Abgeordneter …



Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Und wir sind sehr leichtfertig mit dieser Initiative umgegangen, die Landesregierung hat es beklagt, das Verfassungsgericht hat gesagt, Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande dürfen über Geld nicht abstimmen, ich formuliere es mal vereinfacht, das ist nur Sache des Parlaments. Da muss ich natürlich sagen, welches Misstrauen haben Sie eigentlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Sie ihnen nicht zutrauen, auch über Geld Entscheidungen zu treffen! Das war keine Glanzstunde der Arbeit der Landesregierung.


(Beifall DIE LINKE)



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Jetzt komme ich zu Wort und kann Sie fragen, ob Sie dem Herrn Abgeordneten Bergner eine Frage beantworten würden.



Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Sehr gern.



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Bitte, Herr Abgeordneter Bergner.



Abgeordneter Bergner, FDP:


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Kuschel. Herr Kollege Kuschel, Sie haben uns ja gerade vorgeworfen, dass wir jetzt mit dem Gesetzentwurf so ziemlich in die Nähe der Wahl kämen. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass die FDP-Fraktion die erste Fraktion in dieser Legislatur war, die mit einem Antrag in den Landtag gekommen ist, der die Kommunen freistellen sollte von dem Zwang zur Erhebung von Beiträgen! Und würden Sie zweitens bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass wir den Versuch nochmals unternommen hatten, als die Änderung vom Kommunalabgabengesetz durch die Koalition da gewesen ist, und würden Sie bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass die Infrastrukturabgabe Ihnen durch ein Gutachten der Landtagsverwaltung als verfassungswidrig attestiert worden ist!



Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Frau Präsidentin, wo waren jetzt die Fragen? Also es war eine Aufforderung zur Kenntnisnahme.



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Die Fragen waren: Würden Sie zur Kenntnis nehmen in drei Punkten.


(Unruhe FDP)



Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Ja, ich nehme alles zur Kenntnis, was in diesem Haus gesagt wird, unsere Fraktion grundsätzlich, weil als Fraktion, wo der Dogmatismus nicht mehr Gegenstand unseres Handelns ist,


(Heiterkeit SPD)


nehmen wir natürlich alles zur Kenntnis und lassen auch alles zu. Herr Hey freut sich schon.


(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ich kenne euch.)


Er kennt uns.


Herr Bergner, hätten Sie mir zugehört, dann hätten Sie zur Kenntnis genommen, dass ich in meinen Ausführungen darauf verwiesen habe, dass Sie einen Antrag gestellt hatten zu Beginn dieser Legislaturperiode, der darauf abzielte, die Erhöhung der Straßenausbaubeiträge zu lockern. Wir sind aber zu der Entscheidung gekommen, gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass das eben nicht mehr zeitgemäß ist, weil man das System nicht mehr reformieren kann. Das war ja die Erwiderung. Und das Rechtsgutachten, das Sie erwähnt haben, was die Infrastrukturabgabe betrifft - klar, das ist eine Rechtsposition. Wir leben in einem Rechtstaat und da wissen wir, da werden Rechtsnormen völlig unterschiedlich interpretiert. Dafür gibt es Anhörungen und dergleichen, um mit Experten das zu beraten. Wir sind aber der Überzeugung, dass es durchaus Alternativen zu den Straßenausbaubeiträgen gibt, und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es diese Form der finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Infrastrukturinvestitionen nur noch in der Bundesrepublik gibt; in keinem anderen europäischen Mitgliedsland gibt es das. Wir haben in drei Tagen Europawahl und da muss man natürlich auch sagen, die Harmonisierung der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten ist auch eine Herausforderung. Und wenn keiner der anderen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dieses Instrument zur Anwendung bringt, warum hält Deutschland dann an diesem Instrument, das 1894 in Preußen entwickelt wurde, im 21. Jahrhundert dennoch fest? Das ist die eigentliche Frage.


Aber auch in der Bundesrepublik ist es nicht mehr flächendeckend. Die drei Stadtstaaten haben keine Straßenausbaubeiträge, also Hamburg, Bremen, Berlin. Berlin hat es mal probiert über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist zu der Erkenntnis gekommen, dass die Aufwendungen zur Festsetzung und Beitreibung der Beiträge, also der Verwaltungsaufwand viel höher ist als der fiskalische Ertrag für den Haushalt. Deshalb haben CDU und SPD nach der Regierungsübernahme in Berlin diese Straßenausbaubeiträge wieder abgeschafft. Ich wiederhole noch mal: Es waren CDU und SPD, die haben sie abgeschafft. Offenbar sind die weiter als die CDU und SPD hier in Thüringen.


Meine Damen und Herren, in Baden Württemberg hat vor etwa 20 Jahren diese Form der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abgeschafft und meines Wissens gehört auch Baden-Württemberg noch zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Also was hier immer thematisiert wird, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder die Linken oder die Bürgerinitiativen hier verfassungswidrige Dinge verlangen, scheitert doch an der Verfassungsrealität oder Gesetzesrealität in den anderen Bundesländern.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist einfach eine Schutzbehauptung. Das wissen wir, Herr Hey lebt davon. Weil die SPD sich nicht inhaltlich positionieren will, sagt er immer „verfassungsrechtliche Bedenken“. Aber was die SPD will, das sagt er dann nicht. Das ist verständlich, es ist schwierig. Ich bin überzeugt, die SPD will die Straßenausbaubeiträge auch abschaffen, aber ist eben im Koalitionsvertrag so gefangen mit der CDU, dass es zurzeit nichts wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine letzte Anmerkung, was die Berücksichtigung der finanziellen Leistungskraft der Abgabenschuldner betrifft, was die FDP vorgeschlagen hat. Das gibt es auch in anderen Bundesländern. Aber wir wissen, dass diese Regelung natürlich sehr schwierig ist in der Praxis anzuwenden, weil wer definiert denn, ob ein Abgabenschuldner noch finanziell leistungsfähig ist oder nicht? Wenden wir die Sozialgesetzgebung an oder greifen wir auf andere Rechtsnormen zurück? Also das bringt wieder große Anwendungsprobleme in den Gemeinden und spricht eher dafür, die Straßenausbaubeiträge grundsätzlich abzuschaffen.


Zur Jagdsteuer, da teilen wir nicht ganz die Position der Grünen, die sagen, wir müssen an jeder Steuer hier festhalten. Wir haben festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand zur Erhebung und Beitreibung der Jagdsteuer um ein Vielfaches die fiskalischen Erträge übersteigt. Mit einer solchen Situation sind wir bereit, auch über die Abschaffung derartiger Steuern und Abgaben nachzudenken, wenn dieser Nachweis erbracht ist. Bei der Jagdsteuer - ich hatte dazu im Vorfeld eine Anfrage gestellt. Die Landesregierung hat geantwortet. Da sind in ganz Thüringen um die 20.000 € daraus hervorgekommen.


(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: 18.)


Sogar nur 18.000 €, danke für die Konkretisierung. Und dahinter - weiß ich - standen mindestens 30 Gemeinden. Und wenn ich das runterrechne, dann ist es tatsächlich eine Steuer, die fragwürdig ist sowohl fiskalisch als auch aus Verwaltungsaufwendungen heraus.


Also insgesamt sind wir bereit, im Ausschuss darüber zu diskutieren. Aber noch mal an die Kolleginnen und Kollegen der FDP: Sie werden keine Möglichkeit mehr haben, in der Legislaturperiode noch mal gesetzgeberisch zu agieren. Aber auch außerparlamentarisch können Sie durchaus an den Landtag herantreten mit Vorschlägen. Das machen Bürgerinnen und Bürger auch, ist auch wichtig für das Parlament, dass es außerparlamentarische wahrnehmbare Kräfte gibt. Aber für diese Legislaturperiode kommt Ihre parlamentarische Initiative einfach zu spät. Danke


(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Wahnsinn, Wahnsinn.)


(Beifall DIE LINKE)


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