Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/5829
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin dankbar, dass die FDP noch einmal das Problem der kommunalen Wirtschaftstätigkeit und möglichen Auswirkungen auf die Privatwirtschaft angesprochen hat. Es ist tatsächlich ein Spannungsfeld, mit dem man sich beschäftigen muss. Ich will nur auf ein paar Dinge aus der jüngsten Vergangenheit verweisen und dann können sich die Kolleginnen und Kollegen der FDP selbst noch einmal fragen, ob die Aussagen, die hier getroffen wurden, in ihrer sehr einseitigen Dimension so stimmen oder ob es nicht viel differenzierter ist und auch die Öffentlichkeit kann sich ein Bild verschaffen.
Wir hatten seit 1992 eine noch nie dagewesene Privatisierungswelle im kommunalen Bereich. Eine Vielzahl kommunaler Aufgaben und kommunaler Unternehmen wurde privatisiert, aus zwei Gründen. Der eine Grund war tatsächlich ein neoliberales Wirtschaftsverständnis und der zweite war die Krise der öffentlichen Kassen. Es hat sich gerade in den letzten Jahren gezeigt, dass die Mehrzahl dieser Privatisierungen eben nicht zu den Zielen geführt hat und sich die Hoffnungen nicht erfüllt haben. Die Leistungserbringung war nicht in der Qualität, die Kosten sind trotzdem gestiegen. Nicht von ungefähr verzeichnen wir deshalb in den letzten drei Jahren eine Umkehr, nämlich eine Kommunalisierungs- bzw. Rekommunalisierungswelle. Das machen die Gemeinden nicht, weil es dort andere politische Zusammensetzungen gibt, sondern sie machen es, weil sich die Privatisierung bedauerlicherweise als Irrweg herauskristallisiert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren insbesondere von der FDP, es geht nicht um kommunale Konkurrenz, sondern es geht um faire Wettbewerbsbedingungen, an denen sich auch die Kommunen beteiligen können. Darum geht es. Das müssten auch Sie eingestehen, dass faire Bedingungen eine Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb sind.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, das war es doch. Das wollten Sie nicht einsehen.)
Sie haben angesprochen, dass kommunale Unternehmen aus Ihrer Sicht und auch Ihrer Überzeugung nach Wettbewerbsvorteile gegenüber den Privaten hätten.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Na klar, mit der öffentlichen Hand im Rücken.)
Ein Element ist tatsächlich, dass der öffentliche Eigner im Regelfall auch für Verluste haften muss. Aber ich erinnere an die Novelle des Kommunalrechts vor Jahren und seitdem - das will ich nur zitieren, die Rahmenbedingungen werden nicht geändert - müssen bestimmte Rahmenbedingungen bei der wirtschaftlichen Betätigung durch die Kommunen berücksichtigt werden. Erstens: Klar, öffentlicher Auftrag, aber die wirtschaftliche Betätigung muss sich an der Leistungsfähigkeit bemessen und an den Bedarfen, das regelt im Übrigen § 71. Und es darf, das ist in Absatz 2 geregelt, keine Schädigung und Aufsaugen von privaten Unternehmen oder örtlichem Handwerk erfolgen. Das ist auch noch einmal explizit aufgegriffen. Ich habe lange recherchiert, um ein Beispiel zu finden, wo durch die wirtschaftliche Betätigung einer Kommune tatsächlich ein privates Unternehmen nachweislich geschädigt wird. Dass sie in Konkurrenz stehen, das will ich Ihnen zugestehen, aber die öffentlichen Unternehmen unterliegen einer ganz anderen Kontrolle und Steuerung und sind damit niemals so flexibel wie ein Privatunternehmen. Der private Unternehmer kann alles selbst entscheiden,
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Er muss.)
muss, richtig. Bei den Kommunen sind oftmals demokratische Entscheidungsprozesse zu führen,
Herr Abgeordneter …
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
die natürlich nicht so flexibel sind. Von daher bitte ich, das noch einmal zu überdenken und hier nicht, da stimme ich Herrn Adams zu, Horrorszenarien an die Wand zu malen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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