Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze 2/2

RedenSabine BerningerKommunalesJustiz

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/5829


Der Justizausschuss hatte zu der Frage zu entscheiden, ob die Entscheidung der Präsidentin, die Frage, ob nach § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eine erneute Anhörung durchzuführen ist,


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, nein, nein.)


ob die Entscheidung, dass der Justizausschuss sich damit befasst, abzustimmen sei. Die Fraktion DIE LINKE hatte angezweifelt, dass diese Entscheidung richtig war, sondern gemeint, es gäbe ein Minderheitenrecht. Wir hatten jetzt im Justizausschuss darüber zu entscheiden


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich hätte es mir vorher aufgeschrieben.)


und der Justizausschuss hat mit einer Mehrheit von fünf zu vier Stimmen entschieden, dass die Präsidentin richtig gehandelt hat, als sie hat abstimmen lassen,


(Unruhe CDU)


ob der Justizausschuss zusammentreten muss oder nicht.


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