Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze 1/2

RedenSabine BerningerKommunalesJustiz

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/5829


Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, inhaltlich möchte ich nichts sagen, aber zum Verfahren. Herr Hey, möglicherweise ist das Vorgehen durch die Geschäftsordnung gedeckt, möglicherweise aber auch nicht.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt möglicherweise? Es ist gedeckt, Du bist doch Ausschussvorsitzende.)


(Unruhe DIE LINKE)


Wenn ich nämlich - Herr Fiedler, hören Sie mal gut zu - den § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nehme, dort steht: „Wird ein Gesetzentwurf oder eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung im Laufe der parlamentarischen Beratungen verändert, nachdem bereits eine Anhörung dazu stattgefunden hat, so ist eine erneute Anhörung (…) vorzunehmen.“


(Beifall DIE LINKE)


Auf diese Anhörung können die kommunalen Spitzenverbände verzichten. Aber dazu bedarf es erst mal einer Frage an die kommunalen Spitzenverbände


(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


und dazu bedarf es noch mal einer nochmaligen Beratung im Innenausschuss. Ich habe vor ein paar Wochen bei "facebook" mal gepostet: „So geht man im Parlament nicht miteinander um“. Anlass damals war das Stasibeauftragtengesetz. Ich habe dann vor zwei Wochen noch mal gepostet: „So geht man im Parlament nicht miteinander um“ bei facebook, „Teil 2 (scheint eine Serie zu werden)“. Es ist eine Serie geworden, da war es das Abgeordnetengesetz, da hatten wir im Justizausschuss lange eine Anhörung durchgeführt. Im Diskussionsforum des Thüringer Landtags hatten wir den Gesetzentwurf zur Debatte gestellt. Die Zeit war abgelaufen, wir waren kurz davor, die Anhörung zum Abgeordnetengesetz, was die Nebentätigkeiten der Thüringer Abgeordneten neu regeln sollte, diese Diskussion abzuschließen. Da bringen CDU und SPD plötzlich und ganz unerwartet einen eigenen Gesetzentwurf ein und blockieren damit den Abschluss der Debatte unseres Gesetzentwurfs. Bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung haben wir uns am letzten Freitag im Innenausschuss darüber auseinandergesetzt, dass Herr Gentzel angekündigt hatte - SPD der Herr Gentzel -, dass die Koalitionsfraktionen noch Änderungen einbringen würden. Gestern sagte die Präsidentin, Frau Diezel, bei Feststellung der Tagesordnung, der Justizausschuss hätte erst heute, also gestern, beraten, deswegen wäre das mit der Frist nicht so ganz, mussten wir die Frist beachten bei der Tagesordnung. Gestern Mittag tagt der Justizausschuss zu diesem Thema, Änderung der Kommunalordnung und die Koalitionsfraktionen halten es nicht mal für nötig, anzukündigen, dass sie noch am selben Tag einen fünfeinhalbseitigen Änderungsantrag vorlegen würden. Meine Damen und Herren, so geht man im Parlament nicht miteinander um.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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